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Artikel 146 Grundgesetz

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Kommentar:

Wenn unser Grundgesetz eine Verfassung wäre, würde in Artikel 146 unserer Schein-Verfassung stehen: „Diese Verfassung … führt an dem Tage ihre Gültigkeit, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volke … beschlossen worden ist.“

Unser Grundgesetz wurde von den Alliierten 1949 genehmigt, darum ist es auch „für die“ Bundesrepublik, und nicht „der“ Bundesrepublik Deutschland. Grundgesetze werden teilweise erlassen, um das öffentliche Leben wiederherzustellen, und aufrechtzuerhalten – Haager Landkriegsordnung HLKO, Artikel 43.

Es ist keine Verfassung, auch wenn es von BRD-Gläubigen gerne so dargestellt wird.

Anwalt Peter Putzhammer auf Bewusst TV über die BRD-Rechtslage

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