Die GEZ und die Landesmedienanstalten begründen die Zwangsbeiträge über den Rundfunkgebührenstaatsvertrag damit, daß die Landesmedienanstalten und der Rundfunk (neben dem privaten) Anstalten des öffentlichen Rechts sind…
Dieses Abkassierungskartell, verstärkt von Mitarbeitern auf Provisionsbasis, die sogenannten Gebühreneintreiber welche im Monate teilweise mehrere tausend Euro aufgrund ihrer rabiaten Methoden (Hausfriedensbruch, Nötigung, Überlistung etc.) verdienen, bezieht sich hier auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
In meinen anderen Blogs auf https://deinerechte.wordpress.com habe ich des öfteren aufgezeigt, daß die BRD kein Staat, sondern nur ein Staatsfragment, ein Staatselement eines vorhergehenden Staates, dem Deutschen Reich (es gab mehrere Deutsche Reiche, nicht nur das Hitlers) ist. Da die BRD kein Staat ist, auch trotz Wiedervereinigung, die auch nicht rechtsgültig sein kann (Widersprüchlichkeiten in den Verträgen 1990, keine Ost-Besatzungsländer zum 3. Oktober 1990, erst zum 14. Oktober 1990), gibt es auch keine Staatsverträge, keine Rundfunkgebührenstaatsverträge (ferner Verstoß gegen Artikel 19, Absatz 1 Grundgesetz, Zitiergebot), und keine öffentlich-rechtlichen Landesmedien- oder Rundfunkanstalten.
„Viele glauben, die GEZ sei eine staatliche Behörde oder gehöre zur Post. Das ist ein Irrtum. Die GEZ ist die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.“ sagt die GEZ über sich selbst auf ihrer Internet-Seite. Wofür braucht eine echte öffentlich-rechtliche Körperschaft ein Inkasso-Unternehmen? Nach dem Telekommunikationsmediengesetz, TMG § 5, hält sich die GEZ nicht mal an die Impressumspflicht der BRD GmbH (oder Treuhandverwaltung): GEZ-Kontakt.
Nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), §58, wäre ein öffentlich-rechtlicher Vertrag in Bezug auf Dritte (die Gebührenzahler) erst dann wirksam, wenn eine schriftliche Zustimmung vorliegt. Ferner wurde der Rundfunkgebührenstaatsvertrag mit dem zahlungsverpflichteten Bundesbürger unter Behauptung falscher Tatsachen geschlossen. Er ist nach § 44 VwVfG nichtig, da er die Begehung einer rechtswidrigen Straftat verlangt (Vortäuschung falscher Tatsachen durch Vorspielen öffentlich-rechtlicher Körperschaftsrechte und eines rechtsgültigen, Grundgesetz-konformem Rundfunkgebührenstaatsvertrages) nach Absatz 5, sowie sittenwidrig (Absatz 6), weil er die sogenannten öffentlichen Sender gegenüber den Privaten finanziell überbevorteilt, und weil Parteimitglieder das Sendeprogramm bestimmen. Merke: „Betrifft die Nichtigkeit nur einen Teil des Verwaltungsaktes, so ist er im Ganzen nichtig, wenn der nichtige Teil so wesentlich ist, dass die Behörde den Verwaltungsakt ohne den nichtigen Teil nicht erlassen hätte.“ (Absatz 4).
Fordern Sie eine Körperschaftsurkunde Ihrer Landesmedienanstalt an! Verlangen Sie eine vollständige Unterschrift eine Verantwortlichen, und seine Legitimation und Position innerhalb der Landesmedienanstalt oder der GEZ! Bis auf Kirchen (evangelische und katholische, evtl. noch ein paar mehr) und die alten Einzelstaaten-/Länder gibt es keine Körperschaftsrechte in der BRD! Diese bestehen aus Zeiten vor der BRD und wurden übernommen! Das Rheinland hat z. B. Körperschaftsrechte, aber nicht Nordrhein-Westfalen! Genauso ist es mit Baden-Württemberg usw. ! Bestehen Sie auf Ihrem Recht, und auf einem rechtsverbindlichen Hinweis, welchem Staat wir angehören, und einer amtlich geblaubigten Kopie der Bestallungsurkunde der Beamtin, welche für die Landesmedienanstalt von Ihnen Gebühren will! Weisen Sie darauf hin, daß 1982 das Staatshaftungsgesetz der BRD vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde!
Hier zum Artikel des Kopp-Verlages, und dem GEZ-Kommentier-Kartell aus BRD-Gesetzebüchern (Zitat)
Das Monopol bei der Rechtsauslegung
Die Justitiariate der GEZ und der Rundfunkanstalten sind gut untereinander vernetzt. Sehr gut sogar! Die Mitarbeiter kennen alle zweckdienlichen Urteile jedweder Instanz, und wenn ein Zitat aus einem Urteil benötigt wird, das einem anderen Kollegen nützt, wird es übermittelt. Gegen diesen Informationsvorsprung sind normale Anwälte machtlos. Anwälte machen ohnehin im Rundfunkgebührenrecht einen Hungerjob, weswegen man auch nur schwer als geschädigter Bürger einen Anwalt findet. Man kennt in den Anstalten also alle Urteile, mit denen man Richter beeindrucken kann, um damit neue Urteile zum eigenen Vorteil zu erwirken, die später dann als Grundlage für neue Schriftsätze dienen, mit denen man wiederum günstige Urteile herbeiführen kann… und so weiter und so weiter….
Aber das ist längst nicht alles:
Außerdem dominieren die Anstalten nämlich die einschlägige juristische Kommentarliteratur! Das mit Abstand wichtigste Werk hierzu ist der Becksche Kommentar zum Rundfunkrecht. Er liegt auf jedem Richtertisch. Die Kommentierungen zum Rundfunkgebührenstaatsvertrag haben folgende Personen verfasst:
Gall, Andreas, Justitiariat des Bayerischen Rundfunks (BR).
Göhlmann, Sabine, Abteilung Recht bei der GEZ
Naujock, Anke, Justitiariat und DS-Beauftragte des Radio Berlin Brandenburg (rbb)
Ohliger, Eckhard, Abteilung Recht bei der GEZ
Siekmann, Klaus, Justitiariat beim Norddeutschen Rundfunk (NDR)
Es gibt also unter den Kommentatoren dieses Werkes zum Thema Rundfunkgebührenrecht keinen einzigen, der nicht für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder die GEZ arbeitet oder gearbeitet hat.
Hier noch zwei Beispiele von Lehrbüchern:
Hesse, Albrecht: Rundfunkrecht, Verlag Vahlen. Dr. Albrecht Hesse arbeitet im Justitiariat des BR.
Herrmann, Günter: Rundfunkrecht, Verlag C.H. Beck. Prof. Dr. Günter Herrmann ist ehemaliger Justitiar beim Westdeutschen Rundfunk (WDR) und Intendant i.R. des SFB (Sender freies Berlin; früher der öffentlich-rechtliche Sender in West-Berlin).
Die Literatur wird also fast durchgängig von den Justitiariatsmitarbeitern aus den Anstalten geprägt. Sehr praktisch für die Durchsetzung ihrer Rechtsauffassungen bei den deutschen Gerichten. So sichert man strategisch seine Macht und zementiert sein Monopol.
Mehr beim Kopp-Verlag hier!
Quellenhinweis
http://dejure.org/gesetze/BVwVfG/44.html
http://dejure.org/gesetze/BVwVfG/58.html
Wikipedia: Staatshaftungsgesetz (BRD)
http://www.gez.de/die_gez/index_ger.html
http://www.gez.de/online_service/kontakt/index_ger.html
http://dejure.org/gesetze/TMG/5.html
http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/bernd-hoecker/monopolstellung-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunks-weitet-sich-aus.html
Mail vom WDR
… Sie geben an, dass Sie als interessierter Bürger überprüfen wollen, ob es sich beim WDR um eine rechtmäßige Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt und bitten insoweit um Kopie der Körperschaftsurkunde …
Ich kann Sie hierzu wie folgt informieren:
Der WDR Köln ist keine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Vielmehr handelt es sich beim WDR Köln gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 WDR-Gesetz um eine gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts, der das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der Regelungen des WDR-Gesetzes eingeräumt ist. Eine Körperschaftsurkunde können wir Ihnen daher nicht beibringen.
Aufgabe des WDR ist es, für die Allgemeinheit Rundfunk zu veranstalten und zu verbreiten (vgl. § 3 Abs. 1 WDR-Gesetz). Im Gegensatz dazu handelt es sich bei den Landesmedienanstalten (darunter auch die Landesanstalt für Medien NRW – LfM) um Aufsichtsbehörden, zu deren Aufgaben insbesondere die Überwachung der privaten Rundfunkveranstalter zählt. Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, möchte ich Sie bitten, sich hiermit direkt z.B. an die LfM zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Neukamm
Dr. Katrin Neukamm
Westdeutscher Rundfunk Köln
Referentin der Justiziarin
Appellhofplatz 1
50667 Köln
Tel. 0221/220-2216
Fax 0221/220-8504
katrin.neukamm@wdr.de
oh vielen Dank, das ist ein klasse Kommentar!
Tausend Dank und frohes Fest!
Wie jetzt….. Echt!=?! kannst du mir eine Kopie des Schreibens schicken???
Welches Schreiben wolltest denn genau?
Hey thilo. Es geht um das Antwort-Schreiben der GEZ Sashman78@gmx.net ….. Evtl weiteren wissensaustausch. Greetz