Die BRD hat keine eigene Staatsangehörigkeit! Mit Film!

In Artikel 116 Grundgesetz bezieht sich die Bundesrepublik Deutschland auf die Deutsche Staatsangehörigkeit, und wer aufmerksam in seinen Personalausweis, sofern noch vorhanden, sieht, merkt nicht nur die Großschreibung bei seinem „Namen“, sondern auch die Staatsangehörigkeit „Deutsch“. Staatsangehörigkeit bedeutet jedoch, welchem Staat man angehört – klingt irgendwie logisch? 😉
Daher ist die Frage, welcher Staat „Deutsch“ statt „Deutschland“ heißt, oder wenn die BRD ein Staat wäre, warum nicht wie in den Nachbarländern, die ein Staat sind, „Vereinigtes Königreich/United Kingdom“, „Republik Österreich“ (Achtung: Auch Österreich hat ein Souveränitätsproblem, werde hier nochmals recherchieren), „United States of Amerika“, demzufolge dann „Bundesrepublik Deutschland“ auf dem Personenausweis oder der Identitätskarte oder Paß steht.

Versuchen Sie mal, von einer BRD-Verwaltung wie dem Landratsamt oder einer Stadtverwaltung eine rechtsverbindliche Auskunft zum Staat zu bekommen, in welchem wir leben. „Bitte fragen Sie doch das Bundesinnenministerium.“ wurde mir gesagt.

Die Deutsche Staatsangehörigkeit der BRD wird bestimmt im StAG, Staatsangehörigkeitsgesetz, welches bis zum 1. 1. 2000 noch Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz hieß…

Auf der Internetseite hier unter http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html stand vor einigen Monaten noch diese Erklärung:

Die Bedeutung der Begriffe „Reichs- und Staatsangehörigkeit“ im Sinne dieses G[esetzes] hat sich geändert. An die Stelle der „Reichsangehörigkeit“ ist gem. § 1 V v. 5.2.1934 102-2, Art. 116 Abs. [Absatz] 1 GG [Grundgesetz] 100-1 die deutsche Staatsangehörigkeit getreten.“[Anmerkungen in geschweiften Klammern von mir].

Die BRD beruft sich also eine Gesetzesänderung des Dritten Reiches von Adolf Hitler. Er hob damals die Einzelstaaten, deren Länder einen Bund im Reich geschlossen hatten, indem er sich selbst, ohne Volkszustimmung oder Erlaubnis des Volkes, zu dieser Tat ermächtigte, auf. Somit fiel die Deutsche Reichsangehörigkeit weg, es gab seitdem die Deutsche Staatsangehörigkeit. Hat die BRD es wirklich nötig, sich auf die diktatorische Staatsangehörigkeit Hitlers zu beziehen? Warum hat sie keine „bundesdeutsche Staatsangehörigkeit“ oder Bundesrepublik Deutschland“, da sie ein Staat zu sein vorgibt?

  • Nach neuesten Erkenntnissen (Gespräche vom 12. April 2012) gibt es seit 1934 die Staatsangehörigkeiten „Deutsches Reich“, „Deutscher“ und „Deutsch“, selbst wenn es sprachlich feinsinnigen Menschen die Nackenhaare sträubt… Sie wurden ab 1934 benutzt. Ab 1949 benutze die BRD nur noch die Staatsangehörigkeit „Deutsch“.

Übrigens ist die Vorenthaltung der wahren Staatsangehörigkeit, und die Vergabe der Staatsangehörigkeit „Deutsch“ ein klarer Verstoß gegen Artikel 16 Grundgesetz und gegen Artikel 15 AEMR – Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit, oder sogar diese zu wechseln!

Was die BRD aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz gemacht hat, sieht man hier:

§ 1 (galt bis zum 15.07.1999:)
Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.

§ 1 (ab 14.03.2005)

Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Vorher stand noch, was die deutsche Staats – oder Reichs- und Staatsangehörigkeit ist, jetzt nicht mehr. Merke: Auch ein Deutscher Richter (der BRD) muß die Deutsche Staatsangehörigkeit nach § 9 des Deutschen Richtergesetzes (DRIG) besitzen. Somit berufen sich die Richter und deren Vorgesetzte und Gesetzesgeber durch Anwendung oder Bezug auf diese Gesetze auch auf die (weiter verwendete) Staatsangehörigkeit des Nationalsozialismus, und nach Artikel 139 Grundgesetz müßten diese entnazifiziert werden.

Quellenhinweis
http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html
Allg. Erklärung der Menschenrechte – Artikel 15,  AEMR, Recht auf Staatsangehörigkeit
http://www.humanrights.ch/de/Instrumente/AEMR/Text/idart_516-content.html
Verfassungen.de mit einem Vergleich des Reichs – und Staatsangehörigkeitsgesetzes:
http://www.verfassungen.de/de/de67-18/rustag13.htm
Der Runde Tisch Berlin zur Staatsangehörigkeit:
http://www.der-runde-tisch-berlin.info/staatsangehoerigkeit.htm
Voraussetzung zur Ausübung des Deutschen Richteramtes:
http://www.gesetze-im-internet.de/drig/__9.html
Bayerisches Staatsminsterium des Inneren: Nachweis der Staatsangehörigkeit
http://www.stmi.bayern.de/buerger/staat/staatsangehoerigkeit/detail/05788/
Landkreis Demmin: Wir haben keine Bundesdeutsche Staatsangehörigkeit! (PDF)
Das Staatsangehörigkeitsgesetz, Bildschirmausdruck 13.10.2011 mit Bezug auf Hitler
https://deinerechte.wordpress.com/wp-content/uploads/2012/02/stag_-_staatsangehc3b6rigkeitsgesetz-bmj.pdf
Grundgesetz Artikel 139: Entnazifizierungs-Regeln
http://dejure.org/gesetze/GG/139.html

10 Gedanken zu „Die BRD hat keine eigene Staatsangehörigkeit! Mit Film!

  1. Er hob damals die Einzelstaaten, deren Länder einen Bund im Reich geschlossen hatten, indem er sich selbst, ohne Volkszustimmung oder Erlaubnis des Volkes, zu dieser Tat ermächtigte, auf.

    Liebe Leute das stimmt nicht,er wurde 1933 Legal zum Reiskanzler gewehlt,und ist dadurch
    auch dazu berechtigt gewesen,selbst wen es heute einigen nicht in den kram past.

    • Lieber hanss,
      da liegst Du leider falsch! Selbst wenn es Dir nicht in den Kram passen sollte, stimmt Deine Aussage nicht und ist einzig alleine der herrschenden Geschichtsschreibung geschuldet.
      Ergänzend zum Aspekt der alleinig möglichen Auflösbarkeit eines Bundesstaates aus dem Staatenbund Deutsches Reich per souveränem Volksentscheid im betreffenden Staat, wie ihn der Kommentar von Thilo Straub richtig anmerkt, möchte ich Dir die folgende Seite ans Herz legen:

      Entscheidung des Tribunal Gènèral de la Zone Francaise D’Occupation Rastatt vom 06.01.1947
      http://causa-lenniger.grundrechtepartei.de/archives/16389

      Jedes andere Gericht würde/wird nach völkerrechtlichen Maßstäben zum gleichen Urteil kommen müssen.
      Das Hitler Regime war illegal!

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  3. Hallo Hanss,
    ich bin weder ein Freund noch ein Gegner Hitlers… Er war ein „Produkt“ oder besser eine Schöpfung seiner Zeit, und kam aufgrund der Ungerechtigkeit des Versailler Diktates und den Zorn der Deutschen darüber an die Macht, und auch mit Unterstützung der Geldmächte aus Amerika etc. Churchill war nicht besser als Hitler, er hat die Eskalation des 2. Weltkrieges nach 1941 auf dem Gewissen, durch sabotierte Friedensverhandlungsangebote.
    Er wurde zum Reichskanzler gemacht oder gewählt. Völkerrechtlich kann man jedoch nicht als Kanzler oder Kaiser mehrere Länder und Einzelstaaten auflösen, dazu braucht man eine Volksabstimmung, genauso wie man diese dazu braucht, um Länder aus einem Staat zu lösen, so wie Elsaß-Lothringen aus dem Kaiserreich, oder Ostpreußen aus Deutschland, wobei Letzteres noch unter Verwaltung steht, und völkerrechtlich durch Kohl nicht abgetreten wurde.

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  5. Deutsches Spraches, schweres Spraches. Du gehörst dem Staat (BR)Deutschland an, aber du hast die deutsche Staatsangehörigkeit. Nicht die Deutschland Staatsangehörigkeit und nicht die Deutscher Staatsangehörigkeit, sondern die Deutsche und damit ist DEUTSCH (so steht es im Perso) die richtige Antwort. Es wird nach der Staatsangehörigkeit gefragt und nicht nach dem Staat, dem jemand angehört – feiner aber entscheidender Unterschied! Genau wie in den Pässen der Franzosen (Grand Nation und so und definitiv sehr souverän) francais im Pass steht und bei den Schweden svensk. Einfach mal in der Google Bildersuche prüfen.

  6. Zitat: Die BRD hat keine eigene Staatsangehörigkeit!

    Alles völliger Quatsch!
    Eine BRD gab und gibt es nicht, im Gegensatz zur DDR. Es gibt die Bundesrepublik Deutschland.

    Die „vermutete“ Deutsche Staatsangehörigkeit wird nicht durch den Personalausweis oder Pass nachgewiesen.

    Der Staatsangehörigkeitsausweis (in Bayern teilweise auch Staatsangehörigkeitsurkunde) der Bundesrepublik Deutschland ist ein amtliches Dokument, nur durch diesen Ausweis wird die Staatsangehörigkeit nachgewiesen.
    Der/die ……. ist Deutsche(r) Staatsbürger(in)…..

    Wikipedia: Entgegen verbreiteter Meinung ist der Staatsangehörigkeitsvermerk deutsch in einem deutschen Personalausweis oder Reisepass kein sicherer Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit,[4][5] sondern legt die juristische Vermutung (vgl. Indiz) nahe, dass der Ausweisinhaber deutscher Staatsangehöriger ist. Solche Ausweispapiere können daher lediglich zur widerlegbaren Glaubhaftmachung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit dienen. Unter Glaubhaftmachung wird ein herabgesetztes Beweismaß verstanden, für das die Darlegung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausreicht, ohne dass ein formaler Beweis erbracht werden muss.

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