Fehlende Rechtskraft der Weimarer Republik, Kein Friedensvertrag seit 1919!

Die Nichtigkeit der Weimarer Republik, Fehlen eines realen Friedensvertrages (auch für den 2. Weltkrieg!)

Kaiser Wilhelm II, das Oberhaupt des Deutschen Reiches, floh ins Exil oder Ausland, um nicht so zu enden wie der Zar Nikolai II, und ermordet zu werden.

Das Nationalparlament, ohne Vollmacht vom Kaiser, und auch nicht per Volksabstimmung ermächtigt, stimmte dem Versailler Vertrag, auch Versailler Diktat genannt, zu.

Per Hungerblockaden wurden die Deutschen von den Briten über die Unterbindung von Lebensmittellieferungen gezwungen, den Vertrag zu unterzeichnen. Nebenbei starben Hunderttausende an diesen Hungerblockaden. Somit lag ein offenkundiger (für jeden ersichtlicher) Zwang vor, und eine Vertragsunterzeichnung unter Bedrohung, egal ob völkerrechtlich zwischen Nationen, oder zwischen Menschen untereinander, ist rechtswidrig, völkerrechtswidrig, und somit nichtig/nicht rechtskräftig. Wer würde unter Gefahr für Leib und Leben, evtl. sein Vermögen, um sein Leben und seine Existenz zu sichern, Verträge unterzeichnen?

Die Deutschen und die Franzosen unterzeichneten den Versailler Vertrag, auch die Franzosen. Amerikaner und Briten nicht.  Somit ist er aufgrund dessen auch nicht rechtskräftig.

Der Versailler Vertrag wird auch „Friede von Versailles“ oder „Friedensvertrag von Versailles“ genannt, kann kein Friedensvertrag für alle sein, wenn er nicht unterzeichnet wurde. Zwischen den Vereinigten Staaten und dem Deutschen Reich soll ein separater Friedensvertrag existieren, möglicherweise wurde er auch unterzeichnet… Da zwischen den Siegermächten und dem Besiegten nur eingeschränkt Friedensverträge unterzeichnet wurden, ist der 1. Weltkrieg nicht beendet, und somit die Meinung, für den 2. Weltkrieg würde ein Friedensvertrag (separat) benötigt werden, nicht zutreffend. Die Briten betrachten den 2. Weltkrieg und die Machtergreifung Hitlers als Ergebnis des 1. Weltkrieges und der Frustration der Deutschen Bevölkerung – auch durch nicht eingehaltene Abrüstungsvereinbarungen der Siegermächte und außergewöhnlich hoher Reparationszahlungen, welche zur Überlastung der Zahlungsfähigkeit der Weimarer Republik und zur Währungsreform 1923 führte – und bezeichnen diese Kriege als den „Zweiten Dreißigjährigen Krieg“ als eine Einheit, was in sich schlüssig ist.

Die Weimarer Verfassung stimmt in Artikel 178 dem Versailler Diktat zu, welches unter Zwang unterzeichnet wurde. Die Abtrennung von Gebieten durch Siegermächte, ohne das Volk zu befragen, und eine Verfassung sind ohne direkte Zustimmung des Volkes nicht rechtskräftig. Selbst wenn dies Vorgehensweise Gang und Gäbe ist. Zugleich wird die alte Verfassung vom 16. April 1871 vom Deutschen Kaiserreich aufgehoben, auch ohne Zustimmung des Volkes. Diese Aufhebung ist somit auch nicht rechtens.

Die Weimarer Regierung verstand sich auch als Reichsregierung, wie unter Verfassungen.de in der Weimarer Verfassung lesbar ist.

Anmerkung:
Auch wenn nach der Gesetzeslage offenkundig kein Friedensvertrag für den 2. Weltkrieg notwendig wäre, da wir einen für den 1. Weltkrieg bräuchten, ist dies eine gute Basis, um Aufmerksamkeit zu erregen, und eine geschichtliche Aufarbeitung bzw. Nachdenken über deutsche Geschichte zu ermöglichen, und Frieden und Freiheit in der Welt, für Deutschland und die Welt, zu ermöglichen. Ferner ist es ein klarer Weg, um Deutschland die volle Souveränität und Handlungsfähigkeit zu sichern!

Quellenhinweise (werden noch ergänzt)
Deutschlands fehlende Alleinschuld am ersten Weltkrieg: http://wp.me/16wi2
Weimarer Verfassung http://www.verfassungen.de/de/de19-33/verf19.htm
Wikipedia: Vertragsrevisionismus http://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsrevisionismus
Versailler Vertrag: http://www.dhm.de/lemo/html/dokumente/versailles/index.html
2. Dreißigjähriger Krieg: http://www.youtube.com/watch?v=PLaN8t26pHk

2 Gedanken zu „Fehlende Rechtskraft der Weimarer Republik, Kein Friedensvertrag seit 1919!

  1. Der obige Beitrag ist hilfreich für die Analyse des Ist-Zustandes. Es sind leider allzuoft die Halbwahrheiten, Ermächtigungen auf Basis von Fremdbestimmung, aufgebaute Fiktionen und das Nicht-Los-Lassen-Wollen, was uns am Klaren Denken hindert:
    – Märzrevolution 1848: Die Hauptforderungen waren: Freiheit, Bürgerrechte, nationale Einheit, eine Neuordnung Europas auf der Grundlage gleichberechtigter Völker, Volkssouveränität und religiöser Toleranz. Sie erzwang von Berlin bis Wien die Berufung liberaler Regierungen in den Einzelstaaten (Märzkabinette) und die Durchführung von Wahlen zu einer verfassungsgebenden Nationalversammlung
    – die Verfassung von 1849 war Ausdruck o.g. Hauptforderungen in Ausübung der vollen Souveränität des deutschen Volkes
    – diese Verfassung sowie der Volkswille wurden durch den Kartätschen-Kaiser ignoriert, seine angebliche Verfassung von 1871 ist nur ein dieser Verfassung des Volkes untergeordnetes Reichsgesetz (Reichsgesetzblatt 1871 S. 63 – „Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen hiermit im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages – nicht im Namen des seine Souveränität erklärten Deutschen Volkes)
    – Keine gültige Verfassung seit 1849 mehr ( bis auf die 1949 ! ) kein existentes DR nach 1871 mehr und ebenso wenig in Rechtskraft ergangene Gesetze – ohne Verfassung keine legalen Gesetze !!
    (siehe auch http://www.freiheitistleben.de/ewiger_bund.htm )

    Zitat: „Das Produkt des Deutschen Volkes: die völkische Paulskirchenverfassung vom März 1849 wurde mit dem militärischen Staatsstreich, aus dem 1871 das Deutsche Reich mit seinem Gesetz Nr. 628 (v. 20.04.1871) entstand, welches fälschlicher Weise Verfassung genannt, in seiner Ausbreitung & Umsetzung verhindert – jedoch niemals aufgehoben.
    Bereits mit dem vorherigen Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation befand sich das Deutsche Volk in einer Scheinwelt mit Fremdbestimmung. Die immer wieder gepriesene Souveränität hatte das Volk nie.
    http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2012/03/05/die-zerstorung-des-tempels-oder-deutschlands-wiedergeburt-teil-1/

    Um das Volk immer wieder in die Kriege gegen das Deutsche Reich hineinzuziehen, wurden solche Vokabeln wie „Vaterland“, „Ehre“, „deutsche Tugenden“ und andere mißbraucht.
    In diesem Wissen, haben wir unsere Zukunft selbst gestaltet, wodurch der Souverän diese Schein- und Schattenwelt verlassen kann, sofern er niemals seine Selbstverantwortung abgibt und sich keinen neuen Fiktionen unterwirft.“
    – Erarbeitung TING-Gemeinschaft, Feucht 07.01.2012 –

    Zitat: „Ich sehe es so: nur ein eigener NEUER Staat, welcher weder Teil der EU bzw. der 193 UN treuhandverwalteten Länder ist, noch unter canonisches Recht bzw. civil oder common law fällt ( egal ob ein Wiedererwecken eines Staates nach der 1849, 1871 oder 1949 „Verfassung“ – immer greift code civil ), kann uns die erwünschte Freiheit und den Schutz vor Übergriffen bieten ( zu beachten: die früher einmal 7 Staaten, welche nicht der IWF angehörten, werden systematisch mit Krieg überzogen ) – deshalb unser eigener NEUER Staat im Geist des Ting aus der Zeit vor der sog. Christianisierung durch die paulinische Kirche.
    Wobei wir sowohl die Überführung vom Menschen zur toten Entität durch Geburtsurkunde, als auch die Hinterlegung dieser als Bürgschaft ( Edward M. House ) bei der BIZ & der IMF / IWF berücksichtigt haben. Für uns ist die Souveränität unseres eigenen NEUEN Staates untrennbar mit der Souveränität seiner Menschen gekoppelt ! – daher habe ich keinerlei Zweifel an dieser Lösung – wir wissen nur eines: das herrschende System ist über Jahrhunderte aufgebaut worden, um uns auf ewig zu knechten – dieses System wird uns keine Mittel bereit stellen, um uns davon zu befreien; im Gegenteil: es hatte viel Zeit jede Lücke mehrfach zu ver-/schließen) – daher werden wir in diesem !fremden Rechtskreis! niemals unsere Rechte und Freiheit erlangen können.
    Gerade diese elementar wichtigen Positionen ( BIZ / IWF / Souveränität der Menschen ) fehlen mir in den anderen Ansätzen / Lösungen.“ -Peter Christof-

    Zitat: „Regierungen sind surrogate Entitäten (Wesenheiten)!
    (Anmerkung: surrogare = sub-rogare = jemanden anstelle eines anderen aus-/nachwählen)
    Ihre Macht wurde von den Individuen delegiert, die sie erschufen. Eine Regierung, die diese überpositive (aus dem Naturrecht abgeleitete) vom Volk verliehene indigene Macht respektiert und zur Grundlage ihrer Legitimität innehat, die sich diese also nicht widerrechtlich angeeignet hat, kann gedeihlich sein für den von ihr im Auftrag des Volkes geführten Staat. Aber sobald Regierungen (oder sonstige Surrogate) das Recht der indigenen Macht usurpieren, indem sie den Rechtsschein mittels weiterer Surrogate errichten, versinken diese – zusammen mit dem von ihnen angeführten Staatswesen – in Korruption und Tyrannei. Eine solche Korruption wird stets von Gewalt, Einschüchterung, Unwahrheiten und allen Arten von Nötigung begleitet, indem Angstgefühle und schizophrene Wahrnehmungen genährt werden.“
    (siehe http://rsv.daten-web.de/TING/Die-Mutation-der-Rechtsfaehigkeit-Orga-Sklave-Kurzerklaerung.pdf )

    Friede bedeutet nicht, frei von Konflikten zu sein. Friede ist die Fähigkeit, Konflikte zu bewältigen.
    – Lao-Tse – ( siehe auch http://rsv.daten-web.de/arbeitstreffen-am-2012-03-16.html )

  2. Dan gibt es aber ein Problemm,da Hitler vom Deutschen Volk selbst nach heutigen Demokratie
    verstäntnis legal gewählt wude,ist seine Regierung auch heute noch legal(ABGESEHEN von der
    Politichen haltung zu ihm)Das heist doch auch das das Deutsche Reich in seinen Völkerechtlichen Grenzen von Mai 45 Vortbestäht.egal was mann über das 3 Reich denken tut oder nicht.
    bin legastäniker.

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