Die wichtigsten Auszüge zum Grundgesetz aus Carlo Schmids Rede zum Parlamentarischen Rat 1948

Was heißt denn: „Grundgesetz“?

  •  Wenn in einem souveränen Staat das Volk eine verfassunggebende Nationalversammlung einberufen wird, ist deren Aufgabe klar und braucht nicht weiter diskutiert zu werden: Sie hat eine Verfassung zu schaffen. Was heißt aber „Verfassung“? Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz. Eine solche Verfassung ist dann die Grundnorm des Staates. […] Eine Verfassung ist nichts anderes als die in Rechtsform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes. Darin liegt ihr Pathos, und dafür sind die Völker auf die Barrikaden gegangen. […]
  • Was ist nun die Lage Deutschlands heute? Am 8. Mai 1945 hat die deutsche Wehrmacht bedingungslos kapituliert. […] Die bedingungslose Kapitulation hatte Rechtswirkungen ausschließlich auf militärischem Gebiet. […] Manche haben daran andere Rechtsfolgen geknüpft. Sie haben gesagt, auf Grund dieser bedingungslosen Kapitulation sei Deutschland als staatliches Gebilde untergegangen. Sie argumentieren dabei mit dem völkerrechtlichen Begriff der Debellatio, der kriegerischen Niederwerfung eines Gegners. Diese Ansicht ist schlechterdings falsch. Nach Völkerrecht wird ein Staat nicht vernichtet, wenn seine Streitkräfte und er selbst militärisch niedergeworfen sind. Die Debellatio vernichtet für sich allein die Staatlichkeit nicht, sie gibt lediglich dem Sieger einen Rechtstitel auf Vernichtung der Staatlichkeit des Niedergeworfenen durch nachträgliche Akte. […]
  • Oder er muss zur sogenannten Subjugation schreiten, der Verknechtung des besiegten Volkes. Aber die Sieger haben nichts von dem getan. Sie haben in Potsdam ausdrücklich erklärt, erstens, daß kein deutsches Gebiet im Wege der Annexion weggenommen werden soll, und zweitens, daß das deutsche Volk nicht versklavt werden soll. Daraus ergibt sich, dass zum Mindesten aus den Ereignissen von 1945 nicht der Schluss gezogen werden kann, daß Deutschland als staatliches Gebilde zu existieren aufgehört hat.[…] Diese Auffassung, dass die Existenz Deutschlands als Staat nicht vernichtet und dass es als Rechtssubjekt erhalten worden ist, ist heute weitgehend Gemeingut der Rechtswissenschaft, auch im Ausland. Deutschland existiert als staatliches Gebilde weiter. Es ist rechtsfähig, es ist aber nicht mehr geschäftsfähig […]
  • Der Rechtszustand, in dem Deutschland sich befindet, wird aber noch durch folgendes charakterisiert: Die Alliierten halten Deutschland nicht nur auf Grund der Haager Landkriegsordnung besetzt. Darüber hinaus trägt die Besetzung Deutschlands interventionistischen Charakter. Was heißt denn Intervention? Es bedeutet, dass fremde Mächte innerdeutsche Verhältnisse, um die sich zu kümmern ihnen das Völkerrecht eigentlich verwehrt, auf deutschem Boden nach ihrem Willen gestalten wollen. […] Zu den interventionistischen Maßnahmen, die die Besatzungsmächte in Deutschland vorgenommen haben, gehört unter anderem, dass sie die Ausübung der deutschen Volkssouveränität blockiert haben. […]
  • Zuerst räumlich betrachtet: Die Volkssouveränität ist, wo man von ihrer Fülle spricht, unteilbar. Sie ist auch räumlich nicht teilbar. Sollte man sie bei uns für räumlich teilbar halten, dann würde das bedeuten, dass man hier im Westen den Zwang zur Schaffung eines separaten Staatsvolks setzt. Das will das deutsche Volk in den drei Westzonen aber nicht sein! Es gibt kein westdeutsches Staatsvolk und wird keines geben! […] Nur das gesamte deutsche Volk kann „volkssouverän“ handeln, und nicht eine Partikel davon. […] Um einen Staat im Vollsinne zu organisieren, muss die Volkssouveränität sich in ihrer ganzen Fülle auswirken können. Wo nur eine fragmentarische Ausübung möglich ist, kann auch nur ein Staatsfragment organisiert werden. […] Solange das nicht geschehen ist, können wir, wenn Worte überhaupt einen Sinn haben sollen, keine Verfassung machen, auch keine vorläufige Verfassung, wenn „vorläufig“ lediglich eine zeitliche Bestimmung sein soll. Sondern was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment. […]
  • Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten. […] Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muss originär entstehen können. […]
    Dieses Grundgesetz muss eine Bestimmung enthalten, auf Grund derer jeder Teil deutschen Staatsgebietes, der die Aufnahme wünscht, auch aufgenommen werden muss […]
  • Nun ergeben sich aus dem Wesen des Provisoriums eine Reihe praktischer Fragen für das Grundgesetz. Da ist zunächst das Problem, ob darin der Weimarer Verfassung Erwähnung getan werden soll oder nicht.
  • […] Prinzip der Teilung der Gewalten […] Was bedeutet dieses Prinzip? Es bedeutet, daß die drei Staatsfunktionen, Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung, in den Händen gleichgeordneter, in sich verschiedener Organe liegen, und zwar deswegen in den Händen verschiedener Organe liegen müssten, damit sie sich gegenseitig kontrollieren und die Waage halten können. […]
    Als drittes Erfordernis für das Bestehen einer demokratischen Verfassung gilt im allgemeinen die Garantie der Grundrechte. In den modernen Verfassungen finden wir überall Kataloge von Grundrechten, in denen das Recht der Personen, der Individuen, gegen die Ansprüche der Staatsraison geschützt wird. Der Staat soll nicht alles tun können, was ihm gerade bequem ist, wenn er nur einen willfährigen Gesetzgeber findet, sondern der Mensch soll Rechte haben, über die auch der Staat nicht soll verfügen können. Die Grundrechte müssen das Grundgesetz regieren; sie dürfen nicht nur ein Anhängsel des Grundgesetzes sein, wie der Grundrechtskatalog von Weimar ein Anhängsel der Verfassung gewesen ist. Diese Grundrechte sollen nicht bloße Deklamationen, Deklarationen oder Direktiven sein, nicht nur Anforderungen an die Länderverfassungen, nicht nur eine Garantie der Länder-Grundrechte, sondern unmittelbar geltendes Bundesrecht, auf Grund dessen jeder einzelne Deutsche, jeder einzelne Bewohner unseres Landes vor den Gerichten soll Klage erheben können.
  • Ich glaube, dass das Grundgesetz weiter eine Bestimmung enthalten sollte, dass wir die Abtretung deutschen Gebietes ohne die Zustimmung der auf diesem Gebiet wohnenden Bevölkerung nicht anerkennen.

Quellen:
Principality of sealand: http://principality-of-sealand.eu/archiv/carlo_schmid.html

Ex-BRD-Bundesminister Genscher 1995 in seinen Erinnerungen zum Friedensvertrag

„Die mir nicht unwillkommene Debatte nutzte ich dazu, das stillschweigende Einverständnis der Vier, es werde keinen Friedensvertrag und keine friedensvertragsähnliche Regelung mehr geben, offenkundig zu machen: »Die Bundesregierung schließt sich der Erklärung der vier Mächte an und stellt dazu fest, daß die in der Erklärung der vier Mächte erwähnten Ereignisse und Umstände nicht eintreten werden, nämlich daß ein Friedensvertrag oder eine friedensvertragsähnliche Regelung nicht beabsichtigt sind.« Für das Protokoll erklärte der französische Außenminister, der den Vorsitz führte: »Ich stelle Konsens fest.« Damit war einvernehmlich niedergelegt, daß weder das Potsdamer Abkommen noch die Pariser Verträge der alten Bundesrepublik mit den drei Westmächten in Zukunft als Grundlage für die Forderung nach einem Friedensvertrag dienen konnten. Die Forderung nach einem Friedensvertrag konnte also definitiv nicht mehr erhoben werden – damit war uns auch die Sorge vor unübersehbaren Reparationsforderungen von den Schultern genommen. Es wurde besiegelt, was Dieter Kastrup auf Beamtenebene[33] schon durchgesetzt hatte.“ – Hans-Dietrich Genscher, Bundesminister des Auswärtigen a.D.: Erinnerungen. Siedler, Berlin 1995, S. 846 Man verzichtete also damals, 1990 im Rahmen der Deutschen „Wieder“Vereinigung, also der West – und Ost- Besatzungszonen BRD und DDR oder der Gründung des „Wiedervereinten Deutschlands“ zu einem neuen „Vereinten Wirtschaftsgebiet“ (so das Grundgesetz im Artikel 133) aus Befürchtungen, man müßte erhöhte Reparationszahlungen machen, auf eine Friedensregelung 1990. Übrigens wurde die letzte Reparationszahlung für den 1. Weltkrieg am 3. Oktober 2010 gezahlt, 200 Millionen Euro, obwohl die Deutschen, steht sogar in Alliierten Archiven so drin, an diesem Weltkrieg gar keine Schuld trugen. Gemäß dem Artikel der Welt und einer Regelung von 1953 sollten die Reparationszahlungen als Fortsetzung aus dem 1. Weltkrieg erst im Laufe einer Wiedervereinigung stattfinden, da diese jedoch real nicht stattgefunden hatte – nur die Vereinigung zweier Besatzungszonen und Wirtschaftsgebiete entsprechend Artikel 133 Grundgesetz und ohne Existenz der Ostländer zum 3. Oktober 1990 – waren die Reparationszahlung auch nichtig, illegal oder ungesetzlich!

Quellenhinweise: Letzte Kriegsschulden aus dem Ersten Weltkrieg bezahlt: http://www.zeit.de/wissen/geschichte/2010-10/weltkrieg-schulden-deutschland Artikel 133 Grundgesetz: http://dejure.org/gesetze/GG/133.html

Grundgesetz: Artikel 133 GG – Der Bund als vereintes BRD-Wirtschaftsgebiet – kein Staat!

Artikel 133 Grundgesetz: Der Bund als Vereinigtes Wirtschaftsgebiet! Statt Staat!
Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.

Erklärung:
Die Bundesrepublik Deutschland (alt) und die DDR waren Wirtschaftsgebiete, das eine der Westmächte nach kapitalistischer, das andere nach Sozialistischer Prägung unter dem Einfluß kommunistischer Sowjets. Es waren auch Besatzungszonen.

Im Rahmen des Grundgesetzes wird die „Bundesrepublik Deutschland“ kam genannt, sondern nur vom „Bund“ gesprochen. Warum? Die Bundesrepublik Deutschland will ein Staat sein, ein „Bund“ ist ein Verbund von Staaten oder Ländern.

Im Rahmen der sogenannten Wiedervereinigung unter eigenartigen Umständen, z. B. der Ländergründung der „Ostländer“ Mitteldeutschlands, oder der DDR, zum 14. Oktober 1990 durch das Ländereinführungsgesetz, während die Wiedervereinigung zum 3. Oktober 1990 stattfand. Ein rückwirkendes Gesetz verstößt gegen das Gebot der Rechtssicherheit und Willkürlosigkeit. Gesetzgeber könnten sonst auf 10 Jahre zurück Steuern erhöhen!

Wie kann ich etwas vereinigen, was gar nicht existiert? Wie kann ich – anderes Beispiel – in einem Haus wohnen, was gar nicht gebaut ist? Juristen der BRD können so etwas scheinbar, zumindest wurde es nach außen hin so dargestellt 🙂

Der Neue Bund soll nach diesem Artikel zufolge in die Rechten und Pflichten des vereinten Wirtschaftsgebietes – aus BRD (alt) und DDR (neu) eintreten.

Daß die Vereinigung gar nicht stattfinden konnte, weil die BRD und DDR nur Staatsfragmente eines größeren Teiles waren, wird jedem klar, der die Koblenzer Beschlüsse kennt, und sich Karten Deutschland aus früheren Jahren anschaut.

Besatzungszonen Deutschlands 1945

Besatzungszonen Deutschlands 1945

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Quellen
Einigungsvertrag zum 3. Oktober 1990:
http://www.gesetze-im-internet.de/einigvtr/BJNR208890990.html
Ländereinführungsgesetz zur Gründung der DDR-Länder zum 14. Oktober 1990:
http://www.verfassungen.de/de/ddr/ddr90-laeeinf.htm
Koblenzer Beschlüsse, Ergebnis der Rittersturzkonferenz, Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Koblenzer_Beschl%C3%BCsse
Rittersturzkonferenz auf den Seiten des Bundestages (PDF)
http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2008/rittersturzkonferenz.pdf
Lexetius: Vergleich der Grundgesetz-Artikel
http://lexetius.com/GG/Inhalt

Grundgesetz und Souveränität: Artikel 79 GG – Friedensvertrag!

Artikel 79 Grundgesetz: Ewigkeitsklausel, Völkerrecht und Friedensregelung

(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben…

Erläuterung:
Zuerst einmal brauchen wir Änderungsgesetze, welche den Wortlaut des Grundgesetzes ändern oder ergänzen. Eine Überschreibung oder Überblendung wie des Artikels 23 Grundgesetz, welcher 2 Jahre aufgehoben – Versionen unter Lexetius – war, ist nicht zulässig, aus Gründen der Rechtssicherheit.
Die offizielle Version der Bundesregierung, der meisten der BRD-Politiker, und der Medien besagt, daß wir einen Friedensvertrag haben, und ein freies, unbesetztes Land seit spätestens 1990 sind… Zitiert hierzu werden oft der Deutschlandvertrag, und der 2+4/4+2 -Vertrag. Dem widerspricht der Grundgesetz-Artikel 79: Friedensregelungen und Regelungen zum Abbau besatzungstechnischer Ordnungen bedürften keiner Überprüfung auf Grundgesetz-Konformität bei völkerrechtlichen Verträgen…

Was übrigens auch wieder Bezug nimmt auf den Vorrang von Völkerrecht vor Bundesrecht und Landesrecht, wie es in den Artikeln 1 und 25 Grundgesetz bestimmt ist.

Da wir ja offiziell im Frieden sind – was ist mit dem Afghanistan- und eventuell bevorstehenden Iran-Krieg? – bräuchten wir doch keine Friedensregelung. Und da wir souverän sind, wozu soll dann Besatzungsrecht abgebaut werden?

Siehe auch Folgeblogs!

Quellen
Grundgesetz Artikel 1 und 25: Menschenrecht vor Bundesrecht, Verpflichtung der BRD-Gewalten
http://dejure.org/gesetze/GG/1.html
http://dejure.org/gesetze/GG/25.html
Versionen der Grundgesetz-Artikel unter Lexetius:
http://lexetius.com/GG/Inhalt

Artikel 120 Grundgesetz: Besatzungskosten, Kriegsfolgelasten etc.

(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. […]

Kommentare:
Wir kommen für die Besatzungskosten auf. Das steht noch im Grundgesetz, nach 67 Jahren und 58 Änderungsgesetzen bis 2010. Somit bezahlen wir 70 000 Soldaten, inoffizielle Zahlen liegen bei 200 000 Soldaten oder mehr, wie früher, unter dem Deckmantel der NATO auf Deutschem Boden! Wikipedia redet von 60 000 Amerikanische Soldaten und 20 000 Briten… Nur stimmen die Infos in der Wikipedia oftmals nicht! Wir haben noch 253 Stützpunkte der Amerikaner auf Deutschem Boden!

Quellen
Wikipedia: Deutsche Militärbasen
http://de.wikipedia.org/wiki/Ausl%C3%A4ndische_Milit%C3%A4rbasen_in_Deutschland
253 Stützpunkte auf Deutschem Boden
http://b-n-d.net/bnd-aktikel/ueberwachung-a-kontrollmechanismen/117-ueber-253-us-stuetzpunkte-in-deutschland.html

Grundgesetz und Souveränität: Artikel 125 GG

Artikel 125 Grundgesetz: Konkurrierende Gesetzgebung auf Bundesgesetze
Recht, das Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes betrifft, wird innerhalb seines Geltungsbereiches Bundesrecht,
1.     soweit es innerhalb einer oder mehrerer Besatzungszonen einheitlich gilt,
2.     soweit es sich um Recht handelt, durch das nach dem 8. Mai 1945 früheres Reichsrecht abgeändert worden ist.

Erläuterungen:

  • Besatzungsrecht überstimmt konkurrierendes Bundesrecht
  • Reichsrecht überstimmt konkurrierendes Bundesrecht, sofern nach dem 8. Mail 1945 Reichsrecht geändert wurde. Das könnte auch durch eine Reichs-Regierung sein!
  • Da die BRD sich als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches proklamiert, ohne die Rechtsnachfolge antreten zu können, kann sie auch keine Reichsgesetze ändern, auch wenn sie dies (Civilprozeßordnung, Strafgesetzbuch, BGB etc.) seit ihrem Bestehen regelmäßig tut.

Die BRD ist eine Treuhandverwaltung, welche von den Alliierten als Folge des 2. Weltkrieges eingesetzt wurde, und nach alliierter (willkürlicher) Ansicht besteht Deutschland in den Grenzen vom 31.12.1937, statt dem 31.09.1939. Eine Wiedervereinigung kann nicht stattgefunden haben, welche die BRD souverän machte, zusammen mit dem „2+4-Vertrag“, denn wenn Deutschland in den Grenzen von 1937 bestehen sollte, brauchte nichts wiedervereinigt werden.

Der Wille des Volkes ist entscheidend, es hätte der Auflösung der Grenzen des Hitler-Reiches zustimmen müssen, genauso auch als Ergebnis des 1. Weltkrieges, bezüglich der Grenzen des Kaiserreiches. Diese Willensäußerungen per Abstimmung wurden nicht vollzogen!

Sowohl das Militärregierungsgesetz/Militärgesetz/SHAEF-Gesetz Nr. 52, Artikel VII, 9 e), als auch das Grundgesetz Artikel 116 als auch das Bundesbeamtengesetz, BBG vom 31.03.1999 gehen von einem Deutschland/Deutschen Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 aus.

Gesetzesquellen
Genehmigungsschreiben der Alliierten zum Grundgesetz:
http://www.verfassungen.de/de/de49/grundgesetz-genehmigung49.htm
Militärgesetz/SHAEF Nr. 52 etc., PDF: SHAEF_Militaergesetze
Deutsche Staatsangehörigkeit in den Grenzen von 1937, Grundgesetz:
http://dejure.org/gesetze/GG/116.html
Bundesbeamtengesetz, BBG, Fassung vom 31.03.1999 (BGBl. I S. 675)
http://www.gesetzesweb.de/BBG.html

Grundgesetz und Souveränität – Artikel 130 GG

Artikel 130 Grundgesetz: Übernahme bestehender Verwaltungseinrichtungen
(1) Verwaltungsorgane und sonstige der öffentlichen Verwaltung oder Rechtspflege dienende Einrichtungen, die nicht auf Landesrecht oder Staatsverträgen zwischen Ländern beruhen, sowie die Betriebsvereinigung der südwestdeutschen Eisenbahnen und der Verwaltungsrat für das Post- und Fernmeldewesen für das französische Besatzungsgebiet unterstehen der Bundesregierung. Diese regelt mit Zustimmung des Bundesrates die Überführung, Auflösung oder Abwicklung.

Kommentar:

  • Das mit der Eisenbahn oder dem Verwaltungsrat brauche ich nicht kommentieren, dies erklärt sich weitgehend von selbst. Auch hier wieder Besatzungsrecht bzw. der klare Bezug auf eine Besatzungszone.
  •  Es gibt Verwaltungsorgane und Rechtspfleger-Organe ohne Landesrecht und ohne Staatsverträge (also z. B. Stadtverwaltungen, Verwaltungen ohne gültige Landesverfassung (also alle der BRD, siehe unten) ), und die Einzelländer der BRD waren früher, bis zum Auflösen der Einzelstaaten durch Adolf Hitler, souverän und separat. Per Selbstermächtigung, ohne Volksabstimmung, löste Hitler diese Einzelstaaten auf, es gab somit keine Staaten mehr, und ohne Staaten konnte das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 nicht mehr greifen, es wurde geändert, die „Deutsche Staatsangehörigkeit“ erfunden. Die Bundesregierung greift auf eine Staatsangehörigkeit aus dem Nationalzionismus zurück, damit sie nicht auf die Reichs – und Staatsangehörigkeit zurückgreifen muß.
  • Es gibt keine rechtsgültigen Landesverfassungen: Sie sind meistens nicht auffindbar oder nachweisbar, wurden ohne Volksabstimmung durch die Alliierten und BRD-Parlamentarier erlassen, verletzen Gesetze zur Entnazifizierung (die Länder der östlichen Besatzungszone heißen genau wie zur Zeit des Nationalzionismus), und die alten Verfassungen wurden meist nicht rechtsgültig, z. B. durch Volksentscheid, aufgelöst. Das Rheinland hat eine Körperschaftsurkunde, nicht aber Rheinland-Pfalz; Baden hat eine, nicht aber Baden-Württemberg. Die Bayern geben das hier sogar offiziell zu, auch, daß sie nie einer Bundesrepublik Deutschland beigetreten sind.
  • Regelungen zur Entnazifizierung sind, da sie trotz der zahlreichen Änderungen am Grundgesetz und den Landesverfassungen nach der „Wiedervereinigung“ nicht entfernt wurden (über 20 Jahre her), immer noch gültig. Warum sollten sie sonst noch existieren? Wer souverän ist, kann doch unnötige Gesetzespassagen entfernen, oder?

Somit ist die BRD  – der Rest seit der angeblichen Wiedervereinigung von 1990, welche unter eigenartigen Umständen fand, z. B. ohne existierende „Ostländer“ – ein völkerrechtswidriges Konstrukt, ohne direkte Volkszustimmung zu dem von den Besatzern genehmigten Grundgesetz, und welches den Nationalsozialismus benötigt, um existieren zu können. Auch der Rechtsanwaltszwang wurde durch das Hitler-Regime eingeführt, weil er Anwälte brauchte, die mit den Richtern und Staatsanwälten kollaborierten (zusammenarbeiteten), damit Selbstverteidigende Menschen vor der Nazi-Justiz auf jeden Fall verurteilt werden konnten.

Informationsquellen:
Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz:
http://www.verfassungen.de/de/de49/grundgesetz-genehmigung49.htm
Bayerische Verfassung, ohne Inkrafttreten, besonders interessant ab S. 37!!!
www.bayern.landtag.de/cps/rde/xbcr/landtag/dateien/Bayerische_Verfassung_Lesezeichen_BF.pdf
Staatsangehörigkeitsgesetz (kritische Passage mit Bezug auf 1934 gelöscht!)
http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html
Staatsangehörigkeitsgesetz vom 13.10.2011, 18 Uhr 40, Bildschirmausdruck
StAG – Staatsangehörigkeitsgesetz-BMJ der BRD vom 3. Reich!