Größte Kampfstadt der Welt, 100 Mio Euro, in Deutschland

Zitat

Merkel und ihre anderen Erfüllungsgehilfen haben 100 Millionen Euro oder mehr für eine Kampfstadt in Deutschland ausgegeben, damit die Bundeswehr Häuserkämpfe üben kann…

Es soll bisher die größte Stadt der Welt für diese Zwecke sein… Die Stadt heißt Schnöggersburg.

Zitat Welt Online:
Zurzeit bereiten sich rund 20.000 Soldaten pro Jahr in der dünnbesiedelten Altmark auf Einsätze in Krisengebieten vor. Militärexperten sind sich sicher, dass Konflikte immer in urbanen Zentren entstünden, deshalb seien Übungen in einem Ballungsraum absolut notwendig. Soldaten müssen sich auf Einsätze vorbereiten, bei denen noch Zivilisten im Ort sind.

Diese Konflikte können im Rahmen der geplanten Zwangsenteignungen von Sparern und Immobilienbesitzern auch uns treffen, nachdem bereits von Enteignungen von 40 % bei Geld- oder Vermögensbesitzern geredet wird, und von Enteignungen bis zu über 10 % bei Kleinsparern.  Ich rufe auch die Erinnerung an den Zensus wach, denn in dieser Umfrage wurde nicht nur über die Bevölkerungs- und Familienstruktur gefragt, sondern ebenfalls über Besitzverhältnisse etc. Aktuell dient das der GEZ (neu 2013) für kriminelle Eintreibungen von Rundfunkgebühren, selbst wenn man keinen Fernseher/Radios besitzt. Und das, obwohl Steuergesetze in der BRD rechtsunwirksam sind.  Achtung: Seit letztem Jahr sind Gerichtsvollzieher keine Beamten mehr – GerichtsvollzieherO alt ist weggefallen! Sie sind Privatpersonen und privat haftbar!

Siehe auch Honigmann für größeren Überblick zum Thema:
http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2012/08/16/ein-teil-vom-krieg-in-norddeutschland/

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/03/22/zypern-an-der-staatspleite-fuehrt-kein-weg-vorbei

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/03/22/euro-gruppe-schuldenschnitt-in-zypern-auf-kosten-der-grossanleger/

Zum Steuerrecht:
http://wemepes.ch/wepe/15-argumente-gegen-das-steuerrecht-der-brd

Zu den Gerichtsvollziehern:
https://brd-schwindel.org/gerichtsvollzieher-sind-seit-august-2012-keine-beamten-mehr/

Kurzlink zum Weitergeben: http://wp.me/p17gnI-7a

k&k – Einigungsvertrag bestätigt Vorbehalte der Alliierten!

Kurzmitteilung

kurz & knackig:

  1. Es wird behauptet, sei es von den meisten Politikern, als auch von den Medien, daß wir seit dem Einigungsvertrag und 2+4 Vertrag als Deutsche souverän sind, und die Besatzer weg sind. Das stimmt nicht!
  2. Die Wahrheit ist: Wir sind, immer noch, besetztes Land!
    1. „Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen.“ (Grundgesetz Artikel 120, Absatz 1)
    2. „Beide Vertragsparteien sind sich einig, daß die Festlegungen des Vertrags unbeschadet der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch bestehenden Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes sowie der noch ausstehenden Ergebnisse der Gespräche über die äußeren Aspekte der Herstellung der deutschen Einheit getroffen werden.[2]“ Dokumentarchiv, II. Protokollerklärung zum Vertrag.
    3. „Genscher, […] gab als weitere Erklärung der Bundesrepublik Deutschland zu Protokoll, „daß die in dieser Erklärung erwähnten Ereignisse oder Umstände nicht eintreten werden, d. h., daß ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt sind“ (2+4 Chronik, Pariser Protokoll Nr. 354B)
  3. Somit ist der Status der Bundesrepublik Deutschland besetzt, ohne Friedensvertrag und ohne Souveränität! Weiterlesen

Polizei – die Schutzmarke ohne Koffein – aber mit Patent-Nr.!

Kurzmitteilung

Wer will das glauben? Dies ist KEIN April-Scherz im November!

Ihre  Polizei in Baden-Württemberg - Wir wollen daß Sie sicher leben,  Wort-Bild-Schutzmarke
Ihre Polizei in Baden-Württemberg

Kommentar: Mein Mitgefühl auch für die Polizisten, welche sich unwissentlich zu Prügelknaben machen, weil sie nicht für eine rechtsstaatliche Polizei, sondern für Konzernstrukturen mit einem Paten auf dem Namen „Polizei“ und ohne echten „Amtsausweis“ ihren Dienst leisten müssen. Wenn die Polizisten wüßten, wie die Bundesbürger, was hier läuft, und nicht aus purer Existenzangst oder Existenzerhaltung ihrem „Amt“ nachgingen, könnten wir das System einfacher ändern!

Auszüge aus dem „Deutschen“ Patentregister der BRD:

Informationen zur Marke 30243782, Stand: 08.10.2012
[—–] Datenbestand: DE
[111] Registernummer: 30243782
[210] Aktenzeichen: 302437827
[540] Wiedergabe der Marke: POLIZEI Weiterlesen

Der ESM-Vertrag – Wichtigstes auf einer Seite – Muster zur Verwendung bei Behörden etc.

Liebe Freunde und Leser meines Blogs!

Vielen ist der ESM-Vertrag – Europäischer Stabilitätsmechanismus als Rettungsschirm – während der Fußball-EM entgangen, die Meisten wissen immer noch nicht, was es damit auf sich hat, obwohl es der Beginn einer Finanz-Diktatur ist – oder eher das Endresultat.

Am 29.06.2012 hat der Bundestag dem ESM-Vertrag, einem Rettungsschirm, der am 29.03.2012 von ursprünglich 700 Milliarden Euro auf 1 Billion Euro erhöht wurde, zugestimmt. Abgehalten von der endgültigen Unterzeichnung und Versklavung der bundesdeutschen Bevölkerung wurde diese Angelegenheit bisher nur durch Eilanträge am Bundesverfassungsgericht, weshalb der Bundespräsident Joachim Gauck noch nicht unterschrieben hat.

Sein Glück, auch ihm wurde von mir ein Klageschreiben zugefaxt.

Tritt der ESM-Vertrag in Kraft, bekommen wir ein Gremium und Gouverneursrat, der absolute Immunität besitzt und dessen Immunität nicht aufgehoben werden kann, somit unangreifbar ist. Der ESM-Vertrag hebt die Finanzhoheit der Mitgliedsstaaten vollständig auf, er kann:

  • Gelder unwiderruflich und unwiederbringlich innerhalb 7 Tagen anfordern
  • nicht zahlende Länder zur Abstimmung aussperren
  • sowie zugleich von den ausgesperrten Ländern weiterhin Gelder fordern und Sanktionen verhängen gegen zahlungsunwillige Länder über den Europäischen Gerichtshof.
  • Nach Ansicht von Finanzexperten, basierend auf einer Meldung des Spiegels zum 21.06.2012 „Linke will Fiskalvertrag per Eilantrag stoppen“ und entsprechend im Vertragsentwurf auch so nachvollziehbar, ist keine Ausstiegsklausel im ESM-Vertrag enthalten, somit gilt der ESM-Vertrag nicht nur für die Generation der Unterzeichner, sondern auch für deren Nachfahren! 1 Das Bundesdeutsche Parlament gibt damit jegliche Entscheidungs-Freiheit im Rahmen der Bundesrepublik Deutschland auf!

Carlos A. Gebauer zum ESM-Vertrag

Die wichtigsten Auszüge zum Grundgesetz aus Carlo Schmids Rede zum Parlamentarischen Rat 1948

Was heißt denn: „Grundgesetz“?

  •  Wenn in einem souveränen Staat das Volk eine verfassunggebende Nationalversammlung einberufen wird, ist deren Aufgabe klar und braucht nicht weiter diskutiert zu werden: Sie hat eine Verfassung zu schaffen. Was heißt aber „Verfassung“? Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz. Eine solche Verfassung ist dann die Grundnorm des Staates. […] Eine Verfassung ist nichts anderes als die in Rechtsform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes. Darin liegt ihr Pathos, und dafür sind die Völker auf die Barrikaden gegangen. […]
  • Was ist nun die Lage Deutschlands heute? Am 8. Mai 1945 hat die deutsche Wehrmacht bedingungslos kapituliert. […] Die bedingungslose Kapitulation hatte Rechtswirkungen ausschließlich auf militärischem Gebiet. […] Manche haben daran andere Rechtsfolgen geknüpft. Sie haben gesagt, auf Grund dieser bedingungslosen Kapitulation sei Deutschland als staatliches Gebilde untergegangen. Sie argumentieren dabei mit dem völkerrechtlichen Begriff der Debellatio, der kriegerischen Niederwerfung eines Gegners. Diese Ansicht ist schlechterdings falsch. Nach Völkerrecht wird ein Staat nicht vernichtet, wenn seine Streitkräfte und er selbst militärisch niedergeworfen sind. Die Debellatio vernichtet für sich allein die Staatlichkeit nicht, sie gibt lediglich dem Sieger einen Rechtstitel auf Vernichtung der Staatlichkeit des Niedergeworfenen durch nachträgliche Akte. […]
  • Oder er muss zur sogenannten Subjugation schreiten, der Verknechtung des besiegten Volkes. Aber die Sieger haben nichts von dem getan. Sie haben in Potsdam ausdrücklich erklärt, erstens, daß kein deutsches Gebiet im Wege der Annexion weggenommen werden soll, und zweitens, daß das deutsche Volk nicht versklavt werden soll. Daraus ergibt sich, dass zum Mindesten aus den Ereignissen von 1945 nicht der Schluss gezogen werden kann, daß Deutschland als staatliches Gebilde zu existieren aufgehört hat.[…] Diese Auffassung, dass die Existenz Deutschlands als Staat nicht vernichtet und dass es als Rechtssubjekt erhalten worden ist, ist heute weitgehend Gemeingut der Rechtswissenschaft, auch im Ausland. Deutschland existiert als staatliches Gebilde weiter. Es ist rechtsfähig, es ist aber nicht mehr geschäftsfähig […]
  • Der Rechtszustand, in dem Deutschland sich befindet, wird aber noch durch folgendes charakterisiert: Die Alliierten halten Deutschland nicht nur auf Grund der Haager Landkriegsordnung besetzt. Darüber hinaus trägt die Besetzung Deutschlands interventionistischen Charakter. Was heißt denn Intervention? Es bedeutet, dass fremde Mächte innerdeutsche Verhältnisse, um die sich zu kümmern ihnen das Völkerrecht eigentlich verwehrt, auf deutschem Boden nach ihrem Willen gestalten wollen. […] Zu den interventionistischen Maßnahmen, die die Besatzungsmächte in Deutschland vorgenommen haben, gehört unter anderem, dass sie die Ausübung der deutschen Volkssouveränität blockiert haben. […]
  • Zuerst räumlich betrachtet: Die Volkssouveränität ist, wo man von ihrer Fülle spricht, unteilbar. Sie ist auch räumlich nicht teilbar. Sollte man sie bei uns für räumlich teilbar halten, dann würde das bedeuten, dass man hier im Westen den Zwang zur Schaffung eines separaten Staatsvolks setzt. Das will das deutsche Volk in den drei Westzonen aber nicht sein! Es gibt kein westdeutsches Staatsvolk und wird keines geben! […] Nur das gesamte deutsche Volk kann „volkssouverän“ handeln, und nicht eine Partikel davon. […] Um einen Staat im Vollsinne zu organisieren, muss die Volkssouveränität sich in ihrer ganzen Fülle auswirken können. Wo nur eine fragmentarische Ausübung möglich ist, kann auch nur ein Staatsfragment organisiert werden. […] Solange das nicht geschehen ist, können wir, wenn Worte überhaupt einen Sinn haben sollen, keine Verfassung machen, auch keine vorläufige Verfassung, wenn „vorläufig“ lediglich eine zeitliche Bestimmung sein soll. Sondern was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment. […]
  • Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten. […] Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muss originär entstehen können. […]
    Dieses Grundgesetz muss eine Bestimmung enthalten, auf Grund derer jeder Teil deutschen Staatsgebietes, der die Aufnahme wünscht, auch aufgenommen werden muss […]
  • Nun ergeben sich aus dem Wesen des Provisoriums eine Reihe praktischer Fragen für das Grundgesetz. Da ist zunächst das Problem, ob darin der Weimarer Verfassung Erwähnung getan werden soll oder nicht.
  • […] Prinzip der Teilung der Gewalten […] Was bedeutet dieses Prinzip? Es bedeutet, daß die drei Staatsfunktionen, Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung, in den Händen gleichgeordneter, in sich verschiedener Organe liegen, und zwar deswegen in den Händen verschiedener Organe liegen müssten, damit sie sich gegenseitig kontrollieren und die Waage halten können. […]
    Als drittes Erfordernis für das Bestehen einer demokratischen Verfassung gilt im allgemeinen die Garantie der Grundrechte. In den modernen Verfassungen finden wir überall Kataloge von Grundrechten, in denen das Recht der Personen, der Individuen, gegen die Ansprüche der Staatsraison geschützt wird. Der Staat soll nicht alles tun können, was ihm gerade bequem ist, wenn er nur einen willfährigen Gesetzgeber findet, sondern der Mensch soll Rechte haben, über die auch der Staat nicht soll verfügen können. Die Grundrechte müssen das Grundgesetz regieren; sie dürfen nicht nur ein Anhängsel des Grundgesetzes sein, wie der Grundrechtskatalog von Weimar ein Anhängsel der Verfassung gewesen ist. Diese Grundrechte sollen nicht bloße Deklamationen, Deklarationen oder Direktiven sein, nicht nur Anforderungen an die Länderverfassungen, nicht nur eine Garantie der Länder-Grundrechte, sondern unmittelbar geltendes Bundesrecht, auf Grund dessen jeder einzelne Deutsche, jeder einzelne Bewohner unseres Landes vor den Gerichten soll Klage erheben können.
  • Ich glaube, dass das Grundgesetz weiter eine Bestimmung enthalten sollte, dass wir die Abtretung deutschen Gebietes ohne die Zustimmung der auf diesem Gebiet wohnenden Bevölkerung nicht anerkennen.

Quellen:
Principality of sealand: http://principality-of-sealand.eu/archiv/carlo_schmid.html

BRD – Mausland: Eine Parabel als Film, warum unsere Demokratie nicht funktionieren kann

Interessante Parabel, die sehr anschaulich erklärt. warum unsere repräsentative Demokratie im Staatsfragment BRD nicht funktionieren kann:

Wir sind Mäuse und wählen Katzen…

Politische Hintergründe, in einer lustigen und nachdenklich machenden Geschichte – bitte weiterverbreiten!

Kurzlink: http://wp.me/p17gnI-2T

(http://www.youtube.com/watch?v=T2Wlz9tl4ZA)

Grundgesetz und Souveränität: Artikel 146 GG – die Verfassungslüge und Nichtigkeit des GG seit 1990

Artikel 146 Grundgesetz: Geltungsdauer des Grundgesetzes, Verfassung

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Hinweis:

  • Um die Verständlichkeit dieses Artikels zu erhöhen, sollte man diesen Artikel des Grundgesetzes in 2 Teilen betrachten…
  • Das Grundgesetz gilt sehr wohl für die BRD-Beschäftigten in Gesetzgebung (Politik), Rechtsprechung (Richter, Gerichtsvollzieher, Gerichtsangestellte) und Behördenmitarbeiter (Polizisten, Beamte, Angestellte), denn sie haben den Eid aufs Grundgesetz geschworen!

Erster Teil:
„Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“ bedeutet, daß das Grundgesetz rechtsunwirksam/nichtig wird, sobald eine Verfassung vom deutschen Volke FREI beschlossen wurde. Somit kann das Grundgesetz keine Verfassung sein, und es wurde auch nicht frei beschlossen, sonst stünde es anders formuliert.

So gesehen ist die Aussage in der Präambel – Versionvergleich bei Lexetius – „hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben“ auch Betrug, denn das Deutsche Volk hatte niemals eine verfassungsgebende Gewalt, ihr wurde das Grundgesetz als Ergebnis des 2. Weltkrieges aufgezwungen und von den Alliierten genehmigt. Darum heißt es auch „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ und nicht „Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland“. Das Deutsche Volk ist nach Alliierter Ansicht die Menschheit, die im Gebiet vom 31.12.1937 lebt, und es gab auch keine Volksabstimmung über das Grundgesetz. Polen und Russen, geboren auf diesem Gebiet, haben die Deutsche Staatsangehörigkeit, selbst wenn die Geburt 2012 erfolgte! Abgeordnete ohne Zurechnungsfähigkeit (dazu ein anderer Blog) stimmten 1949 der Schein-Verfassung zu.

Es wurde keine echte Verfassung beschlossen, weil im Rahmen der Rittersturzkonferenz und der Koblenzer Beschlüsse – Ergebnis dieser Rittersturzkonferenz – das Grundgesetz nur als Provisorium betrachtet wurde, und der Weg für ein Vereintes Deutschland, Grenzen von 1937

Zweiter Teil:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt…“
Wo ist das deutsche Volk denn vereint? Und frei?
Nach Artikel 116 Grundgesetz und SHAEF Nr. 52, Artikel VII, 9 e) und Bundesbeamtengesetz BBG § 185 (alt-BRD) ist die Rede von Deutschen und einer Deutschen Staatsangehörigkeit im Gebiet vom 31.12.1937. Die Vereinigung war eine Vereinigung von Besatzungs- und Wirtschaftsgebieten – und bis jetzt, Februar 2012, gelten noch Besatzungsrecht und der Sonderstatus von Berlin, wie auch im Focus 49/2005, S. 13, berichtet wurde.
Als Folge dessen – neben Artikel 23 Grundgesetz, ohne Geltungsbereich, während sich Artikel 144 noch auf diesen Geltungsbereich für die Entsendung von Abgeordneten bezieht – ist das Grundgesetz seit 1990 und der „Wiedervereinigung“ nicht mehr rechtskräftig oder anwendbar, und nichtig. Bedienstete der BRD, welche einen Eid darauf geschworen haben, können jedoch darauf „festgenagelt“ werden.
So gesehen wird den Umständen – manche sagen auch Gerücht dazu weil sie es nicht wahr haben können oder wollen – die BRD wird über eine Art Treuhandverwaltung ähnlich einer GmbH in Abhängigkeit von der Deutschen Finanzagentur GmbH betrieben, Nahrung gegeben.

Das Gründungsdatum dieser Finanzagentur (Staaten haben Ämter, keine Agenturen!) ist offiziell der 19. September 2000, mit der Handelsregisternummer HRB 51411. Bei Recherchen im Handelsregister der BRD unter dieser Nummer kommt jedoch heraus, daß die BRD Finanzagentur GmbH bereits zu 29. August 1990 erfolgte.

Das Inkrafttreten des Einigungsvertrages für die „Deutsche Wiedervereinigung“ war am  31. August 199.

Meinung: Ist doch ein interessanter „Zufall“?

Professor Dr. Carlo Schmid, Verfassungsrechtler und Vater des Grundgesetzes:

  • „[…] was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment. Die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut.“
  • „Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten. Wir haben etwas zu schaffen, das uns die Möglichkeit gibt, gewisser Verhältnisse Herr zu werden, besser Herr zu werden, als wir das bisher konnten. Auch ein Staatsfragment muß eine Organisation haben, die geeignet ist, den praktischen Bedürfnissen der inneren Ordnung eines Gebietes gerecht zu werden. Auch ein Staatsfragment braucht eine Legislative, braucht eine Exekutive und braucht eine Gerichtsbarkeit.“
  • Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz.

Kommentar:

  • Wenn diese Passagen, welche ich hier zitiert habe, keine Bedeutung haben, trotz 58 Änderungsgesetzen seit 1949, und die letzte Änderung am 21.07.2010 erfolgte, warum steht dieser „Mist“, wie es Skeptiker gerne bezeichnen, immer noch drin?
  • Wie Professor Dr. Carlo Schmid sagte, ist eine Verfassung der Ausdruck eines Volkes Willen in freier Selbstbestimmung… was wiederum bestätigt, daß das Grundgesetz keine Verfassung sein kann.
  • Komplette Rede von Carlo Schmid auch auf Youtube
  • Nach der Haager Landkriegs-Ordnung, HLKO, Artikel 43, muß ein Besatzer alles tun, um die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen. Wenn ein Land besetzt ist, und die vorige Verfassung nicht mehr anwendbar – auch aufgrund von einer Willkür des Besatzers – so kann ein Grundgesetz erlassen werden, damit diesem HLKO-Artikel genüge werden kann.

Deutschland und BRD inklusive Gebieten unter polnischer/russischer Verwaltung:
(Klicken auf Bild öffnet die große Darstellung)
Die Flagge mit dem Kreuz ist Saarland, per Volksabstimmung der BRD beigetreten, seit dem 23.11.2007 aus der BRD ausgeschieden (2. BMJBBG- Artikel 1 + Artikel 2)

Die vorhandenen Besatzungszonen der BRD 1947

vorhandene Besatzungszonen der BRD 1947

Quellen:
Grundgesetz mit Änderungsgesetzen- kostenlose Grundgesetze beim Bundestag!
https://www.btg-bestellservice.de/pdf/10060000.pdf.
Präambel des Grundgesetzes vor und nach der Vereinigung:
http://lexetius.com/GG/-0
Geltungsbereich des Grundgesetzes, Artikel 23 (vor Vereinigung), Versionsvergleich: http://lexetius.com/GG/23
Deutsche statt BRD-Staatsangehörigkeit – im Grundgesetz Art. 116:
http://dejure.org/gesetze/GG/116.html
Änderungen am Grundgesetz und Entsendung Abgeordneter, Artikel 144:
http://dejure.org/gesetze/GG/144.html
Gültigkeit des Grundgesetzes, Ersatz durch Verfassung, Versionsvergleich. Art. 146:
http://lexetius.com/GG/146
Wikipedia: Koblenzer Beschlüsse, BRD als Provisorium:
http://de.wikipedia.org/wiki/Koblenzer_Beschl%C3%BCsse
Bundestag: Analyse zur Situation Deutschlands, BRD als Provisorium:
http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2008/rittersturzkonferenz.pdf
Genehmigungsschreiben der Alliierten zum Grundgesetz:
http://www.verfassungen.de/de/de49/grundgesetz-genehmigung49.htm
Haager Landkriegsordnung, HLKO:
www.freiheitistselbstbestimmtesleben.de/pdf/hlko.pdf
Deutsche Finanzagentur, Wikipedia-Artikel:
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Finanzagentur
Deutsches Beamtengesetz, BBG, Artikel 185
http://www.buzer.de/gesetz/885/a12049.htm
Sonderstatus Berlin, Artikel der Focus 49/2005, Seite 13 (PDF-Ausdruck)
Berlin-Übereinkommen – alliierte Regelungen bleiben in Bezug auf Berlin voll in Kraft!
http://archiv.jura.uni-saarland.de/BGBl/TEIL2/1990/19901274.2.HTML
Rede von Professor Dr. Carlo Schmid über den Zweck des Grundgesetzes:
http://www.costima.de/beruf/Politik/CSchmid.htm
Die Rede von Professor Dr. Carlo Schmid auf Youtube:
http://www.youtube.com/watch?v=njlLVk1Y8HU
Artikel 1 Aufhebung des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes
http://www.buzer.de/gesetz/7965/a152467.htm
Artikel 2 Aufhebung des Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saarland
http://www.buzer.de/gesetz/7965/a152468.htm

Grundgesetz: Artikel 133 GG – Der Bund als vereintes BRD-Wirtschaftsgebiet – kein Staat!

Artikel 133 Grundgesetz: Der Bund als Vereinigtes Wirtschaftsgebiet! Statt Staat!
Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.

Erklärung:
Die Bundesrepublik Deutschland (alt) und die DDR waren Wirtschaftsgebiete, das eine der Westmächte nach kapitalistischer, das andere nach Sozialistischer Prägung unter dem Einfluß kommunistischer Sowjets. Es waren auch Besatzungszonen.

Im Rahmen des Grundgesetzes wird die „Bundesrepublik Deutschland“ kam genannt, sondern nur vom „Bund“ gesprochen. Warum? Die Bundesrepublik Deutschland will ein Staat sein, ein „Bund“ ist ein Verbund von Staaten oder Ländern.

Im Rahmen der sogenannten Wiedervereinigung unter eigenartigen Umständen, z. B. der Ländergründung der „Ostländer“ Mitteldeutschlands, oder der DDR, zum 14. Oktober 1990 durch das Ländereinführungsgesetz, während die Wiedervereinigung zum 3. Oktober 1990 stattfand. Ein rückwirkendes Gesetz verstößt gegen das Gebot der Rechtssicherheit und Willkürlosigkeit. Gesetzgeber könnten sonst auf 10 Jahre zurück Steuern erhöhen!

Wie kann ich etwas vereinigen, was gar nicht existiert? Wie kann ich – anderes Beispiel – in einem Haus wohnen, was gar nicht gebaut ist? Juristen der BRD können so etwas scheinbar, zumindest wurde es nach außen hin so dargestellt 🙂

Der Neue Bund soll nach diesem Artikel zufolge in die Rechten und Pflichten des vereinten Wirtschaftsgebietes – aus BRD (alt) und DDR (neu) eintreten.

Daß die Vereinigung gar nicht stattfinden konnte, weil die BRD und DDR nur Staatsfragmente eines größeren Teiles waren, wird jedem klar, der die Koblenzer Beschlüsse kennt, und sich Karten Deutschland aus früheren Jahren anschaut.

Besatzungszonen Deutschlands 1945

Besatzungszonen Deutschlands 1945

Beim Klicken auf das Bild erscheint ein größeres Bild!

Quellen
Einigungsvertrag zum 3. Oktober 1990:
http://www.gesetze-im-internet.de/einigvtr/BJNR208890990.html
Ländereinführungsgesetz zur Gründung der DDR-Länder zum 14. Oktober 1990:
http://www.verfassungen.de/de/ddr/ddr90-laeeinf.htm
Koblenzer Beschlüsse, Ergebnis der Rittersturzkonferenz, Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Koblenzer_Beschl%C3%BCsse
Rittersturzkonferenz auf den Seiten des Bundestages (PDF)
http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2008/rittersturzkonferenz.pdf
Lexetius: Vergleich der Grundgesetz-Artikel
http://lexetius.com/GG/Inhalt

Grundgesetz und Souveränität: Artikel 79 GG – Friedensvertrag!

Artikel 79 Grundgesetz: Ewigkeitsklausel, Völkerrecht und Friedensregelung

(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben…

Erläuterung:
Zuerst einmal brauchen wir Änderungsgesetze, welche den Wortlaut des Grundgesetzes ändern oder ergänzen. Eine Überschreibung oder Überblendung wie des Artikels 23 Grundgesetz, welcher 2 Jahre aufgehoben – Versionen unter Lexetius – war, ist nicht zulässig, aus Gründen der Rechtssicherheit.
Die offizielle Version der Bundesregierung, der meisten der BRD-Politiker, und der Medien besagt, daß wir einen Friedensvertrag haben, und ein freies, unbesetztes Land seit spätestens 1990 sind… Zitiert hierzu werden oft der Deutschlandvertrag, und der 2+4/4+2 -Vertrag. Dem widerspricht der Grundgesetz-Artikel 79: Friedensregelungen und Regelungen zum Abbau besatzungstechnischer Ordnungen bedürften keiner Überprüfung auf Grundgesetz-Konformität bei völkerrechtlichen Verträgen…

Was übrigens auch wieder Bezug nimmt auf den Vorrang von Völkerrecht vor Bundesrecht und Landesrecht, wie es in den Artikeln 1 und 25 Grundgesetz bestimmt ist.

Da wir ja offiziell im Frieden sind – was ist mit dem Afghanistan- und eventuell bevorstehenden Iran-Krieg? – bräuchten wir doch keine Friedensregelung. Und da wir souverän sind, wozu soll dann Besatzungsrecht abgebaut werden?

Siehe auch Folgeblogs!

Quellen
Grundgesetz Artikel 1 und 25: Menschenrecht vor Bundesrecht, Verpflichtung der BRD-Gewalten
http://dejure.org/gesetze/GG/1.html
http://dejure.org/gesetze/GG/25.html
Versionen der Grundgesetz-Artikel unter Lexetius:
http://lexetius.com/GG/Inhalt

Grundgesetz und Souveränität: Artikel 125 GG

Artikel 125 Grundgesetz: Konkurrierende Gesetzgebung auf Bundesgesetze
Recht, das Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes betrifft, wird innerhalb seines Geltungsbereiches Bundesrecht,
1.     soweit es innerhalb einer oder mehrerer Besatzungszonen einheitlich gilt,
2.     soweit es sich um Recht handelt, durch das nach dem 8. Mai 1945 früheres Reichsrecht abgeändert worden ist.

Erläuterungen:

  • Besatzungsrecht überstimmt konkurrierendes Bundesrecht
  • Reichsrecht überstimmt konkurrierendes Bundesrecht, sofern nach dem 8. Mail 1945 Reichsrecht geändert wurde. Das könnte auch durch eine Reichs-Regierung sein!
  • Da die BRD sich als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches proklamiert, ohne die Rechtsnachfolge antreten zu können, kann sie auch keine Reichsgesetze ändern, auch wenn sie dies (Civilprozeßordnung, Strafgesetzbuch, BGB etc.) seit ihrem Bestehen regelmäßig tut.

Die BRD ist eine Treuhandverwaltung, welche von den Alliierten als Folge des 2. Weltkrieges eingesetzt wurde, und nach alliierter (willkürlicher) Ansicht besteht Deutschland in den Grenzen vom 31.12.1937, statt dem 31.09.1939. Eine Wiedervereinigung kann nicht stattgefunden haben, welche die BRD souverän machte, zusammen mit dem „2+4-Vertrag“, denn wenn Deutschland in den Grenzen von 1937 bestehen sollte, brauchte nichts wiedervereinigt werden.

Der Wille des Volkes ist entscheidend, es hätte der Auflösung der Grenzen des Hitler-Reiches zustimmen müssen, genauso auch als Ergebnis des 1. Weltkrieges, bezüglich der Grenzen des Kaiserreiches. Diese Willensäußerungen per Abstimmung wurden nicht vollzogen!

Sowohl das Militärregierungsgesetz/Militärgesetz/SHAEF-Gesetz Nr. 52, Artikel VII, 9 e), als auch das Grundgesetz Artikel 116 als auch das Bundesbeamtengesetz, BBG vom 31.03.1999 gehen von einem Deutschland/Deutschen Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 aus.

Gesetzesquellen
Genehmigungsschreiben der Alliierten zum Grundgesetz:
http://www.verfassungen.de/de/de49/grundgesetz-genehmigung49.htm
Militärgesetz/SHAEF Nr. 52 etc., PDF: SHAEF_Militaergesetze
Deutsche Staatsangehörigkeit in den Grenzen von 1937, Grundgesetz:
http://dejure.org/gesetze/GG/116.html
Bundesbeamtengesetz, BBG, Fassung vom 31.03.1999 (BGBl. I S. 675)
http://www.gesetzesweb.de/BBG.html