Neue Rubrik „Kurz & Knackig“ – k&k

Kurzmitteilung

Liebe Freunde und Leser!

Auch wenn Ihr lange Zeit nicht mehr viel gelesen habt von mir, war ich lebendig 😉 und bin es noch mehr ;-))

Ich habe schon vor mehreren Wochen die Idee gehabt, kurze Artikel – Devise „kurz und knackig“ – kurz „k&k“ – zu bloggen bzw. schreiben, damit viel gestreßte oder zeitgeplagte Menschen auch in Kürze Fakten über Deutschland mitbekommen können.

Das wird darin bestehen, daß ich ein Thema herausgreife, und eine wichtige, unwiderlegbare Quelle, welche bestimmte Fakten beweist.

Viel Spaß beim Lesen!

Compact Magazin – Konferenz zur Freiheit und Souveränität Deutschlands: Peter Scholl-Latour, Karl-Albrecht Schachtschneider etc.

Kurzmitteilung

Liebe Freunde und Leser meines Blogs!

entschuldigt meine längere Abwesenheit hier – war in den letzten Wochen fast komplett vom Internet abgeschnitten, und konnte mich darum nicht richtig um meinen Blog kümmern, und habe darum auch spät auf einige Kommentare, auch vom Compact Magazin, reagiert…

„Wir, das unabhängige Monatsmagazin COMPACT, veranstalten am 24.11.2012 in Berlin eine Konferenz genau zu diesem Thema: Wie wird Deutschland wieder souverän?
(siehe http://konferenz.compact-magazin.com )“

Themen:

  • Wie wird Deutschland wieder souverän?
  • Wie lange wollen wir für die USA in Kriege ziehen?
  • Wie lange wollen wir für den Euro zahlen? Weiterlesen

Pariser Verträge, Deutschlandvertrag und die Souveränität Deutschlands – umfassender Überblick!!!

Allgemein werden die Pariser Verträge als Argument dafür verwendet, um die Souveränitat „Deutschlands“, oder besser der BRD zu beweisen. Daß die BRD nur ein Teil Deutschlands war und nicht souverän sein kann, sagte nicht nur Professor Dr. Carlo Schmid vor dem Parlamentarischen Rat im September 1948:

Es gibt kein westdeutsches Staatsvolk und wird keines geben! […] Nur das gesamte deutsche Volk kann “volkssouverän” handeln, und nicht eine Partikel davon. […] Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten…  Siehe auch „die wichtigsten Auszüge zum Grundgsetz aus Carlo Schmids Rede zum Parlamentarischen Rat 1948 unter http://wp.me/p17gnI-3F

Dies bestimmten auch die Abgeordneten der Rittersturz-Konferenz, welche als Ausarbeitung auf den Seiten des Bundestages zu finden ist, und die Koblenzer Beschlüsse, welche klar festlegten, daß die Bundesrepublik Deutschland und das Grundgesetz nur ein Provisorium sein sollten, bis ein endgültiger deutscher Staat gegründet wäre, ein westdeutscher Staat als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches mit einer eigenen Verfassung werde ausdrücklich nicht gegründet.

Wikipedia liefert hier unter dem Artikel über „Deutschland“ weitere interessante Hinweise: „Nach dem Zweiten Weltkrieg nutzten die Siegermächte den Begriff Deutschland ausschließlich für das von ihnen besetzte Deutsche Reich (ohne Österreich). 1949 wurde die Bundesrepublik Deutschland durch die USA und das Vereinigte Königreich sowie die Deutsche Demokratische Republik durch Einwirken der UdSSR initiiert. Da eine Fortführung des Staatsnamens Deutsches Reich im Parlamentarischen Rat wegen seines „aggressiven Akzents“ abgelehnt wurde, fand stattdessen „Deutschland“ in der Bezeichnung der damals konstituierten Bundesrepublik erstmals namentliche Verwendung;[13] damit sollten die „emotionale Integrationskraft des Namens und sein staatsrechtlicher Gehalt“ aus Kontinuität und der Identität der Bundesrepublik bezeugt werden.[14]

Die Pariser Verträge traten am 5.05.1955 in Kraft, Unterzeichner waren die Westunion (ein Militärbündnis, Nachfolger dessen waren der Brüsseler Pakt und die Westeuropäische Union/WEU), die BRD und Italien.

Inhalte der Pariser Verträge:

  • Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (Deutschland-Vertrag), auch in der
  • Protokoll über die „Beendigung des Besatzungsregimes“ in der BRD (Paris, 23. Oktober 1954)- kompletter Text siehe die Vertragssammlung der „Bonner Verträge“ bzw. „Pariser Verträge“
  • Vertragssammlung zum Finanzvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (BGBl II, Nr. 8. S. 381, 31. März 1955)
  • Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Brüsseler Vertrages und des Nordatlantikvertrags für die Bundesrepublik Deutschland sowie über das Inkrafttreten des Vertrags über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland aus Nr. 12 vom 10.05.1955, Seite 630
  • Vertrag über die Rechte und Pflichten ausländischer Streitkräfte und ihrer Mitglieder in der Bundesrepublik Deutschland, BGBl II, Nr. 8. S. 321, auch Vertragssammlung, aktuelle Version von 1995 hier
  • Vertragssammlung zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen- Überleitungsvertrag, BGBl II, Nr. 8, S. 405,
  • Vertragssammlung zum Abkommen über die steuerliche Behandlung der Streitkräfte und ihrer Mitglieder (BGBl II, Nr. 8, S. 469)
  • Vertragssammlung zu den Schreiben zwischen den Hohen Kommissare der Drei Mächte an Bundeskanzler Adenauer und umgekehrt von 1952 und 1954, BGBl II, Nr. 8, S. 478 ff.)

Die Alliierte Hohe Kommission und die Dienststellen der Landeskommissare sollen durch den Deutschlandvertrag am 5.05.1955 aufgelöst worden sein, steht in der Wikipedia zu diesen Pariser Verträgen.. Dazu gleich mehr.

Enthalten war der Deutschlandvertrag,  genauer „Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten“, auch „Bonner Vertrag“ genannt, und der Beitritt zur Westunion und zur NATO, und das Recht, eine Bundeswehr führen zu dürfen.

Artikel-Zusammenfassung Deutschlandvertrag (bitte alle Artikel lesen 😉 )

  1. Auflösung des Besatzungsrechtes der Drei Mächte (USA, F, UK inkl. Nordirland) für die BRD und der Alliierten Hohen Kommission/Kontrollrat, demgemäß hat die BRD die souveräne Macht all ihre Angelegenheiten.
  2. Beibehaltung der Rechte und Verantwortlichkeiten der Drei Mächte in Bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes hinsichtlich einer friedensvertraglichen Lösung und der Wiedervereinigung, Bestimmung der Rechte und Verantwortlichkeiten der 3 Mächte in Bezug auf stationierte Streitkräfte + Verweis auf die Artikel 4 + 5
  3. Verpflichtung der BRD zur Einhaltung der Prinzipien der UN-Charta (Satzung) und der vom Europarat verfaßten Ziele (Abs. 1). Bekenntnis /Absichtserklärung der vollständigen Verbindung mit freien internationalen Organisationen mit dem Ziel einer freien Welt (Abs. 2). Zusage der 3 Mächte, bei Verhandlungen mit Staaten ohne diplomatische Beziehungen bei der BRD zurückzufragen und diese auf Ersuchungen hin bei anderen Staaten und internationalen Organisationen zu unterstützen und zu verhandeln, sofern die BRD dazu nicht fähig sein sollte. (Abs. 3 + 4)
  4. Stationierung von Streitkräften auf dem Gebiet der BRD zur Verteidigung der Freien Welt, „zu der die Bundesrepublik und Berlin gehören“, Weitergeltung der Stationierungsrechte der Drei Mächte in der BRD und genauere Festlegung in weiteren Verträgen.
  5. Zusage einer Zusammenarbeit mit der Bundesregierung bei der Stationierung der Besatzungs-Streitkräfte und fremder Streitkräfte, Ausschluß der Kooperation bei Gefahr eines Angriffs auf die Besatzungsmächte, Erlöschen der Sicherheitsvorkehrung zum Schutz eigener (Besatzungs-) Truppen sofern die BRD diese ihrerseits von sich aus gewährleisten kann.
  6. Konsultation/Zusage einer Zusammenarbeit bei Ausübung ihre Rechte bezüglich Berlin und Verpflichtung der BRD, die Verantwortung der Drei Mächte in Bezug auf Berlin zu genügen (Sonderstatus Berlin!).
  7. Zielfestsetzung einer Friedensregelung für einen dauerhaften Frieden, Festlegung der endgültigen Grenzen Deutschlands bis zu diesem Friedensvertrag (Abs. 1), und Verpflichtung beider Seiten, bis zum Erreichen dieses Zieles zusammenzuarbeiten und zu kommunizieren.
  8. Erwähnung von Zusatzverträgen: Vertrag über die Rechte und Pflichten ausländischer Streitkräfte und ihrer Mitglieder in der Bundesrepublik Deutschland,
    Finanzvertrag, Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (Überleitungsvertrag), Inkrafttreten und Verbindung zum Nordatlantikpakt/zur NATO
  9. Errichtung eines Schiedsgerichtes für Streitigkeiten zwischen der BRD und den Drei Mächten. Ausnahme sind die Rechte zur Stationierung von Streitkräften der Alliierten (Absatz 3).
  10. Überprüfung der Vertrags- und Zusatzvertragsbedingungen im Falle einer Wiedervereinigung oder bei außergewöhnlichen Änderung in der Beziehung zu einander. Dann werden die vorhandenen Verträge hieraus in gegenseitigem Einvernehmen geändert.
  11. Festlegung des Hinterlegens der vorhandenen Verträge und Zusatzverträge

Anmerkungen:

  1. Die Drei Mächte sind die West-Alliierten (USA, Frankreich, England inklusive Nordirland. Der Kontrollrat und die Alliierte Hohe Kommission (AHK) wurden nicht aufgelöst, siehe auch Berlin-Übereinkommen von 1990. Die AHK der 4 Alliierten wurde durch die AHK der 3 Alliierten (Westmächte) ersetzt. Dies sagt auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.
  2. „demgemäß“ heißt gemäß dem Artikel 1, Absatz 1 wird die „Bundesrepublik […] die volle Macht eines souveränen Staates […] haben.  Juristische Spitzfindigkeit, sie wird die Macht eines Staates haben, aber kein souveräner Staat sein, das war nie beabsichtigt, wie Professor Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat sagte, siehe auch http://wp.me/17gnI. Ein Staats-Bruchteil, der von Soldaten fremder Länder besetzt ist und ein erlassenes und genehmigtes Grundgesetz hat, sowie Befehle der Besatzer ausführt, kann niemals frei und souverän sein. Es kann sogar keine Gesetze, sondern nur Verordnungen erlassen, mangels Volkes ausdrückliche Legitimation oder Volkszustimmung. Selbst wenn die BRD Gesetze erläßt – (das wußte ich bis vor Kurzem auch nicht, daß das völkerrechtlich nicht geht)
  3.  Eine rechtsgültige Wiedervereinigung hatten wir nicht. Gemäß Ländereinführungsgesetz der DDR wurden die Länder der Ost-Besatzungszone zum 14. Oktober 1990 gegründet, während die „Wiedervereinigung“ zum 3. Oktober 1990 angeblich stattfand. Ohne Partner keine Vereinigung, geht nicht.  Auch einen Friedensvertrag oder eine Friedensregelung haben wir nicht, steht so im Grundgesetz Artikel 79 trotz 58 Änderungsgesetzen mit weit mehr als 100 Änderungen zum Grundgesetz bis 2010 (s. Grundgesetz vom Bundestag.  Im Zusatzprotokoll zum 4+2 Vertrag, dem Pariser Protokoll Nr. 354 B aus der 4+2 Chronik stand „Eine Friedensregelung ist nicht beabsichtigt“, und Entsprechendes gab auch Genscher zu: http://wp.me/p17gnI-3t

Literaturquellen zur Nachprüfung und Nachvollziehbarkeit:

Wikipedia: Deutschland
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland
Wikipedia: Deutsches Reich
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich
Wikipedia: Parlamentarischer Rat
http://de.wikipedia.org/wiki/Parlamentarischer_Rat
Wikipedia: Provisorium
http://de.wikipedia.org/wiki/Provisorium
Wikipedia: Merkmale von Staaten
http://de.wikipedia.org/wiki/Staat#Merkmale_von_Staaten
Wikipedia: Verfassung
http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassung

Wikipedia: Alliierte hohe Kommission
http://de.wikipedia.org/wiki/Alliierte_Hohe_Kommission
Wikipedia: Rittersturz-Konferenz
http://de.wikipedia.org/wiki/Rittersturz-Konferenz
Bundestag: Analyse zu Gesamtstaatlichen Aspekten der Rittersturzkonferenz 1948
http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2008/rittersturzkonferenz.pdf

Koblenzer Beschlüsse:
http://de.wikipedia.org/wiki/Koblenzer_Beschl%C3%BCsse
Bundestag: Analyse zu Gesamtstaatlichen Aspekten der Rittersturzkonferenz 1948
http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2008/rittersturzkonferenz.pdf
Deutschlandvertrag:
http://www.documentarchiv.de/brd/dtlvertrag.html
Konrad Adenauer-Stiftung: Pariser Verträge
http://www.konrad-adenauer.de/index.php?msg=76
Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes in der BRD (Paris, 23.10. 1954) http://www.cvce.eu/viewer/-/content/7d74c4bc-6563-48ad-9fcc-fad59d444299/de
Internationale Abkommen der BRD (Ausschnitt):
http://www.abg-plus.de/abg2/ebuecher/abg_all/index.htm
Nordatlantikvertrag (NATO-Vertrag):
http://www.abg-plus.de/abg2/ebuecher/abg_all/index.htm
Gesetz über die Rechtsstellung von ausländischen Streitkräften in der BRD
http://www.gesetze-im-internet.de/skaufg/index.html
2+4 / 4+2 Chronik im Internet:
www.2plus4.de
Bundesverfassungsgericht: BRD unsouverän gegenüber Westmächten (1997)
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk19980128_2bvr198197.html
Grundgesetz Artikel 79:
http://dejure.org/gesetze/GG/79.html
Grundgesetz Bundestag mmit Änderungsgesetzen:
https://www.btg-bestellservice.de/pdf/10060000.pdf
Bundestag: Grundgesetz mit Änderungsgesetzen
Ländereinführungsgesetz der DDR:
http://www.verfassungen.de/de/ddr/ddr90-laeeinf.htm
Archiv der Uni Saarland: Berlin-Übereinkommen vom 25.09.1990 bzw. 1994
http://archiv.jura.uni-saarland.de/BGBl/TEIL2/1994/19940040.2.HTML
Komplette Sammlung der „Bonner Verträge“ bzw. Pariser Verträge vom 23. Okt. 1954- offiziell „Bekanntmachung zum Protokoll vom 23. Oktober 1954 zur Beendigung vom Besatzungsregime.
https://deinerechte.files.wordpress.com/2012/07/bekanntmachung_zum_protokoll_vom_23-_oktober_-1954-beendigung_besatzungsregime.pdf
Darunter:

  • „Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten“ (Westmächten), S. 305;
  • „Vertrag über die Rechte und Pflichten ausländischer Streitkräfte und ihrer Mitglieder in der Bundesrepublik Deutschland“, S. 321;
  • Finanzvertrag, S. 381,
  • „Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen“ bzw. Überleitungsvertrag, S. 405;
  • „Abkommen über die steuerliche Behandlung der Streitkräfte und ihrer Mitglieder“, S. 469;
  • „Briefe, die am 23. Oktober 1954 in Paris anläßlich der Unterzeichnung des Protokolls über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland ausgetauscht worden sind“, S. 478;
  • Briefe, die im Mai 1954 anläßlich der Unterzeichnung des Bonner Verträge ausgetauscht und durch den Brief vom 23. Oktober 1954 bestätigt oder abgeändert worden sind; S. 500

Die BRD hat keine Staatsgerichte – BRD-Dokumente beweisen es!

Die BRD ist ein Staat? Dann hätte sie unter anderem Staatsgerichte… Abgesehen davon, daß die BRD von Anfang an nicht als Staat entworfen wurde (Professor Dr. Carlo Schmid, Parlamentarischer Rat zum Grundgesetz, von den Alliierten „FÜR“ die Bundesrepublik Deutschland erlassen und genehmigt: „Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten…“ Siehe auch Carlo Schmids wichtigste Textpassagen meines Blogs), wurde sie auch durch das „Vereinheitlichungsgesetz“ ihrer Staatsgerichte beraubt. Im Übrigen ist die BRD oder „Germany“ eine NGO – Non Govermental Organization, Nicht-Regierungs-Organisation.

Zum Punkt:
Die Bundesrepublik hat keine Staatsgerichte. Hat das bayerische Verwaltungsgericht in Regensburg vom 07.05.2010 durch die Aussage „auch GVG § 15 ist weggefallen“ bestätigt

Ergänzung:
„GVG“ heißt „Gerichtsverfassungsgesetz“ und ist die Basis zur Verfassung oder zum Handeln der Gerichte.

Im GVG § 15 der BRD – hier Dejure.org – steht „weggefallen“. Weiterlesen

Ex-BRD-Bundesminister Genscher 1995 in seinen Erinnerungen zum Friedensvertrag

„Die mir nicht unwillkommene Debatte nutzte ich dazu, das stillschweigende Einverständnis der Vier, es werde keinen Friedensvertrag und keine friedensvertragsähnliche Regelung mehr geben, offenkundig zu machen: »Die Bundesregierung schließt sich der Erklärung der vier Mächte an und stellt dazu fest, daß die in der Erklärung der vier Mächte erwähnten Ereignisse und Umstände nicht eintreten werden, nämlich daß ein Friedensvertrag oder eine friedensvertragsähnliche Regelung nicht beabsichtigt sind.« Für das Protokoll erklärte der französische Außenminister, der den Vorsitz führte: »Ich stelle Konsens fest.« Damit war einvernehmlich niedergelegt, daß weder das Potsdamer Abkommen noch die Pariser Verträge der alten Bundesrepublik mit den drei Westmächten in Zukunft als Grundlage für die Forderung nach einem Friedensvertrag dienen konnten. Die Forderung nach einem Friedensvertrag konnte also definitiv nicht mehr erhoben werden – damit war uns auch die Sorge vor unübersehbaren Reparationsforderungen von den Schultern genommen. Es wurde besiegelt, was Dieter Kastrup auf Beamtenebene[33] schon durchgesetzt hatte.“ – Hans-Dietrich Genscher, Bundesminister des Auswärtigen a.D.: Erinnerungen. Siedler, Berlin 1995, S. 846 Man verzichtete also damals, 1990 im Rahmen der Deutschen „Wieder“Vereinigung, also der West – und Ost- Besatzungszonen BRD und DDR oder der Gründung des „Wiedervereinten Deutschlands“ zu einem neuen „Vereinten Wirtschaftsgebiet“ (so das Grundgesetz im Artikel 133) aus Befürchtungen, man müßte erhöhte Reparationszahlungen machen, auf eine Friedensregelung 1990. Übrigens wurde die letzte Reparationszahlung für den 1. Weltkrieg am 3. Oktober 2010 gezahlt, 200 Millionen Euro, obwohl die Deutschen, steht sogar in Alliierten Archiven so drin, an diesem Weltkrieg gar keine Schuld trugen. Gemäß dem Artikel der Welt und einer Regelung von 1953 sollten die Reparationszahlungen als Fortsetzung aus dem 1. Weltkrieg erst im Laufe einer Wiedervereinigung stattfinden, da diese jedoch real nicht stattgefunden hatte – nur die Vereinigung zweier Besatzungszonen und Wirtschaftsgebiete entsprechend Artikel 133 Grundgesetz und ohne Existenz der Ostländer zum 3. Oktober 1990 – waren die Reparationszahlung auch nichtig, illegal oder ungesetzlich!

Quellenhinweise: Letzte Kriegsschulden aus dem Ersten Weltkrieg bezahlt: http://www.zeit.de/wissen/geschichte/2010-10/weltkrieg-schulden-deutschland Artikel 133 Grundgesetz: http://dejure.org/gesetze/GG/133.html

Fehlende Rechtskraft der Weimarer Republik, Kein Friedensvertrag seit 1919!

Die Nichtigkeit der Weimarer Republik, Fehlen eines realen Friedensvertrages (auch für den 2. Weltkrieg!)

Kaiser Wilhelm II, das Oberhaupt des Deutschen Reiches, floh ins Exil oder Ausland, um nicht so zu enden wie der Zar Nikolai II, und ermordet zu werden.

Das Nationalparlament, ohne Vollmacht vom Kaiser, und auch nicht per Volksabstimmung ermächtigt, stimmte dem Versailler Vertrag, auch Versailler Diktat genannt, zu.

Per Hungerblockaden wurden die Deutschen von den Briten über die Unterbindung von Lebensmittellieferungen gezwungen, den Vertrag zu unterzeichnen. Nebenbei starben Hunderttausende an diesen Hungerblockaden. Somit lag ein offenkundiger (für jeden ersichtlicher) Zwang vor, und eine Vertragsunterzeichnung unter Bedrohung, egal ob völkerrechtlich zwischen Nationen, oder zwischen Menschen untereinander, ist rechtswidrig, völkerrechtswidrig, und somit nichtig/nicht rechtskräftig. Wer würde unter Gefahr für Leib und Leben, evtl. sein Vermögen, um sein Leben und seine Existenz zu sichern, Verträge unterzeichnen?

Die Deutschen und die Franzosen unterzeichneten den Versailler Vertrag, auch die Franzosen. Amerikaner und Briten nicht.  Somit ist er aufgrund dessen auch nicht rechtskräftig.

Der Versailler Vertrag wird auch „Friede von Versailles“ oder „Friedensvertrag von Versailles“ genannt, kann kein Friedensvertrag für alle sein, wenn er nicht unterzeichnet wurde. Zwischen den Vereinigten Staaten und dem Deutschen Reich soll ein separater Friedensvertrag existieren, möglicherweise wurde er auch unterzeichnet… Da zwischen den Siegermächten und dem Besiegten nur eingeschränkt Friedensverträge unterzeichnet wurden, ist der 1. Weltkrieg nicht beendet, und somit die Meinung, für den 2. Weltkrieg würde ein Friedensvertrag (separat) benötigt werden, nicht zutreffend. Die Briten betrachten den 2. Weltkrieg und die Machtergreifung Hitlers als Ergebnis des 1. Weltkrieges und der Frustration der Deutschen Bevölkerung – auch durch nicht eingehaltene Abrüstungsvereinbarungen der Siegermächte und außergewöhnlich hoher Reparationszahlungen, welche zur Überlastung der Zahlungsfähigkeit der Weimarer Republik und zur Währungsreform 1923 führte – und bezeichnen diese Kriege als den „Zweiten Dreißigjährigen Krieg“ als eine Einheit, was in sich schlüssig ist.

Die Weimarer Verfassung stimmt in Artikel 178 dem Versailler Diktat zu, welches unter Zwang unterzeichnet wurde. Die Abtrennung von Gebieten durch Siegermächte, ohne das Volk zu befragen, und eine Verfassung sind ohne direkte Zustimmung des Volkes nicht rechtskräftig. Selbst wenn dies Vorgehensweise Gang und Gäbe ist. Zugleich wird die alte Verfassung vom 16. April 1871 vom Deutschen Kaiserreich aufgehoben, auch ohne Zustimmung des Volkes. Diese Aufhebung ist somit auch nicht rechtens.

Die Weimarer Regierung verstand sich auch als Reichsregierung, wie unter Verfassungen.de in der Weimarer Verfassung lesbar ist.

Anmerkung:
Auch wenn nach der Gesetzeslage offenkundig kein Friedensvertrag für den 2. Weltkrieg notwendig wäre, da wir einen für den 1. Weltkrieg bräuchten, ist dies eine gute Basis, um Aufmerksamkeit zu erregen, und eine geschichtliche Aufarbeitung bzw. Nachdenken über deutsche Geschichte zu ermöglichen, und Frieden und Freiheit in der Welt, für Deutschland und die Welt, zu ermöglichen. Ferner ist es ein klarer Weg, um Deutschland die volle Souveränität und Handlungsfähigkeit zu sichern!

Quellenhinweise (werden noch ergänzt)
Deutschlands fehlende Alleinschuld am ersten Weltkrieg: http://wp.me/16wi2
Weimarer Verfassung http://www.verfassungen.de/de/de19-33/verf19.htm
Wikipedia: Vertragsrevisionismus http://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsrevisionismus
Versailler Vertrag: http://www.dhm.de/lemo/html/dokumente/versailles/index.html
2. Dreißigjähriger Krieg: http://www.youtube.com/watch?v=PLaN8t26pHk

Grundgesetz und Souveränität: Artikel 146 GG – die Verfassungslüge und Nichtigkeit des GG seit 1990

Artikel 146 Grundgesetz: Geltungsdauer des Grundgesetzes, Verfassung

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Hinweis:

  • Um die Verständlichkeit dieses Artikels zu erhöhen, sollte man diesen Artikel des Grundgesetzes in 2 Teilen betrachten…
  • Das Grundgesetz gilt sehr wohl für die BRD-Beschäftigten in Gesetzgebung (Politik), Rechtsprechung (Richter, Gerichtsvollzieher, Gerichtsangestellte) und Behördenmitarbeiter (Polizisten, Beamte, Angestellte), denn sie haben den Eid aufs Grundgesetz geschworen!

Erster Teil:
„Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“ bedeutet, daß das Grundgesetz rechtsunwirksam/nichtig wird, sobald eine Verfassung vom deutschen Volke FREI beschlossen wurde. Somit kann das Grundgesetz keine Verfassung sein, und es wurde auch nicht frei beschlossen, sonst stünde es anders formuliert.

So gesehen ist die Aussage in der Präambel – Versionvergleich bei Lexetius – „hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben“ auch Betrug, denn das Deutsche Volk hatte niemals eine verfassungsgebende Gewalt, ihr wurde das Grundgesetz als Ergebnis des 2. Weltkrieges aufgezwungen und von den Alliierten genehmigt. Darum heißt es auch „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ und nicht „Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland“. Das Deutsche Volk ist nach Alliierter Ansicht die Menschheit, die im Gebiet vom 31.12.1937 lebt, und es gab auch keine Volksabstimmung über das Grundgesetz. Polen und Russen, geboren auf diesem Gebiet, haben die Deutsche Staatsangehörigkeit, selbst wenn die Geburt 2012 erfolgte! Abgeordnete ohne Zurechnungsfähigkeit (dazu ein anderer Blog) stimmten 1949 der Schein-Verfassung zu.

Es wurde keine echte Verfassung beschlossen, weil im Rahmen der Rittersturzkonferenz und der Koblenzer Beschlüsse – Ergebnis dieser Rittersturzkonferenz – das Grundgesetz nur als Provisorium betrachtet wurde, und der Weg für ein Vereintes Deutschland, Grenzen von 1937

Zweiter Teil:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt…“
Wo ist das deutsche Volk denn vereint? Und frei?
Nach Artikel 116 Grundgesetz und SHAEF Nr. 52, Artikel VII, 9 e) und Bundesbeamtengesetz BBG § 185 (alt-BRD) ist die Rede von Deutschen und einer Deutschen Staatsangehörigkeit im Gebiet vom 31.12.1937. Die Vereinigung war eine Vereinigung von Besatzungs- und Wirtschaftsgebieten – und bis jetzt, Februar 2012, gelten noch Besatzungsrecht und der Sonderstatus von Berlin, wie auch im Focus 49/2005, S. 13, berichtet wurde.
Als Folge dessen – neben Artikel 23 Grundgesetz, ohne Geltungsbereich, während sich Artikel 144 noch auf diesen Geltungsbereich für die Entsendung von Abgeordneten bezieht – ist das Grundgesetz seit 1990 und der „Wiedervereinigung“ nicht mehr rechtskräftig oder anwendbar, und nichtig. Bedienstete der BRD, welche einen Eid darauf geschworen haben, können jedoch darauf „festgenagelt“ werden.
So gesehen wird den Umständen – manche sagen auch Gerücht dazu weil sie es nicht wahr haben können oder wollen – die BRD wird über eine Art Treuhandverwaltung ähnlich einer GmbH in Abhängigkeit von der Deutschen Finanzagentur GmbH betrieben, Nahrung gegeben.

Das Gründungsdatum dieser Finanzagentur (Staaten haben Ämter, keine Agenturen!) ist offiziell der 19. September 2000, mit der Handelsregisternummer HRB 51411. Bei Recherchen im Handelsregister der BRD unter dieser Nummer kommt jedoch heraus, daß die BRD Finanzagentur GmbH bereits zu 29. August 1990 erfolgte.

Das Inkrafttreten des Einigungsvertrages für die „Deutsche Wiedervereinigung“ war am  31. August 199.

Meinung: Ist doch ein interessanter „Zufall“?

Professor Dr. Carlo Schmid, Verfassungsrechtler und Vater des Grundgesetzes:

  • „[…] was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment. Die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut.“
  • „Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten. Wir haben etwas zu schaffen, das uns die Möglichkeit gibt, gewisser Verhältnisse Herr zu werden, besser Herr zu werden, als wir das bisher konnten. Auch ein Staatsfragment muß eine Organisation haben, die geeignet ist, den praktischen Bedürfnissen der inneren Ordnung eines Gebietes gerecht zu werden. Auch ein Staatsfragment braucht eine Legislative, braucht eine Exekutive und braucht eine Gerichtsbarkeit.“
  • Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz.

Kommentar:

  • Wenn diese Passagen, welche ich hier zitiert habe, keine Bedeutung haben, trotz 58 Änderungsgesetzen seit 1949, und die letzte Änderung am 21.07.2010 erfolgte, warum steht dieser „Mist“, wie es Skeptiker gerne bezeichnen, immer noch drin?
  • Wie Professor Dr. Carlo Schmid sagte, ist eine Verfassung der Ausdruck eines Volkes Willen in freier Selbstbestimmung… was wiederum bestätigt, daß das Grundgesetz keine Verfassung sein kann.
  • Komplette Rede von Carlo Schmid auch auf Youtube
  • Nach der Haager Landkriegs-Ordnung, HLKO, Artikel 43, muß ein Besatzer alles tun, um die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen. Wenn ein Land besetzt ist, und die vorige Verfassung nicht mehr anwendbar – auch aufgrund von einer Willkür des Besatzers – so kann ein Grundgesetz erlassen werden, damit diesem HLKO-Artikel genüge werden kann.

Deutschland und BRD inklusive Gebieten unter polnischer/russischer Verwaltung:
(Klicken auf Bild öffnet die große Darstellung)
Die Flagge mit dem Kreuz ist Saarland, per Volksabstimmung der BRD beigetreten, seit dem 23.11.2007 aus der BRD ausgeschieden (2. BMJBBG- Artikel 1 + Artikel 2)

Die vorhandenen Besatzungszonen der BRD 1947

vorhandene Besatzungszonen der BRD 1947

Quellen:
Grundgesetz mit Änderungsgesetzen- kostenlose Grundgesetze beim Bundestag!
https://www.btg-bestellservice.de/pdf/10060000.pdf.
Präambel des Grundgesetzes vor und nach der Vereinigung:
http://lexetius.com/GG/-0
Geltungsbereich des Grundgesetzes, Artikel 23 (vor Vereinigung), Versionsvergleich: http://lexetius.com/GG/23
Deutsche statt BRD-Staatsangehörigkeit – im Grundgesetz Art. 116:
http://dejure.org/gesetze/GG/116.html
Änderungen am Grundgesetz und Entsendung Abgeordneter, Artikel 144:
http://dejure.org/gesetze/GG/144.html
Gültigkeit des Grundgesetzes, Ersatz durch Verfassung, Versionsvergleich. Art. 146:
http://lexetius.com/GG/146
Wikipedia: Koblenzer Beschlüsse, BRD als Provisorium:
http://de.wikipedia.org/wiki/Koblenzer_Beschl%C3%BCsse
Bundestag: Analyse zur Situation Deutschlands, BRD als Provisorium:
http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2008/rittersturzkonferenz.pdf
Genehmigungsschreiben der Alliierten zum Grundgesetz:
http://www.verfassungen.de/de/de49/grundgesetz-genehmigung49.htm
Haager Landkriegsordnung, HLKO:
www.freiheitistselbstbestimmtesleben.de/pdf/hlko.pdf
Deutsche Finanzagentur, Wikipedia-Artikel:
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Finanzagentur
Deutsches Beamtengesetz, BBG, Artikel 185
http://www.buzer.de/gesetz/885/a12049.htm
Sonderstatus Berlin, Artikel der Focus 49/2005, Seite 13 (PDF-Ausdruck)
Berlin-Übereinkommen – alliierte Regelungen bleiben in Bezug auf Berlin voll in Kraft!
http://archiv.jura.uni-saarland.de/BGBl/TEIL2/1990/19901274.2.HTML
Rede von Professor Dr. Carlo Schmid über den Zweck des Grundgesetzes:
http://www.costima.de/beruf/Politik/CSchmid.htm
Die Rede von Professor Dr. Carlo Schmid auf Youtube:
http://www.youtube.com/watch?v=njlLVk1Y8HU
Artikel 1 Aufhebung des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes
http://www.buzer.de/gesetz/7965/a152467.htm
Artikel 2 Aufhebung des Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saarland
http://www.buzer.de/gesetz/7965/a152468.htm

Grundgesetz: Artikel 133 GG – Der Bund als vereintes BRD-Wirtschaftsgebiet – kein Staat!

Artikel 133 Grundgesetz: Der Bund als Vereinigtes Wirtschaftsgebiet! Statt Staat!
Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.

Erklärung:
Die Bundesrepublik Deutschland (alt) und die DDR waren Wirtschaftsgebiete, das eine der Westmächte nach kapitalistischer, das andere nach Sozialistischer Prägung unter dem Einfluß kommunistischer Sowjets. Es waren auch Besatzungszonen.

Im Rahmen des Grundgesetzes wird die „Bundesrepublik Deutschland“ kam genannt, sondern nur vom „Bund“ gesprochen. Warum? Die Bundesrepublik Deutschland will ein Staat sein, ein „Bund“ ist ein Verbund von Staaten oder Ländern.

Im Rahmen der sogenannten Wiedervereinigung unter eigenartigen Umständen, z. B. der Ländergründung der „Ostländer“ Mitteldeutschlands, oder der DDR, zum 14. Oktober 1990 durch das Ländereinführungsgesetz, während die Wiedervereinigung zum 3. Oktober 1990 stattfand. Ein rückwirkendes Gesetz verstößt gegen das Gebot der Rechtssicherheit und Willkürlosigkeit. Gesetzgeber könnten sonst auf 10 Jahre zurück Steuern erhöhen!

Wie kann ich etwas vereinigen, was gar nicht existiert? Wie kann ich – anderes Beispiel – in einem Haus wohnen, was gar nicht gebaut ist? Juristen der BRD können so etwas scheinbar, zumindest wurde es nach außen hin so dargestellt 🙂

Der Neue Bund soll nach diesem Artikel zufolge in die Rechten und Pflichten des vereinten Wirtschaftsgebietes – aus BRD (alt) und DDR (neu) eintreten.

Daß die Vereinigung gar nicht stattfinden konnte, weil die BRD und DDR nur Staatsfragmente eines größeren Teiles waren, wird jedem klar, der die Koblenzer Beschlüsse kennt, und sich Karten Deutschland aus früheren Jahren anschaut.

Besatzungszonen Deutschlands 1945

Besatzungszonen Deutschlands 1945

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Quellen
Einigungsvertrag zum 3. Oktober 1990:
http://www.gesetze-im-internet.de/einigvtr/BJNR208890990.html
Ländereinführungsgesetz zur Gründung der DDR-Länder zum 14. Oktober 1990:
http://www.verfassungen.de/de/ddr/ddr90-laeeinf.htm
Koblenzer Beschlüsse, Ergebnis der Rittersturzkonferenz, Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Koblenzer_Beschl%C3%BCsse
Rittersturzkonferenz auf den Seiten des Bundestages (PDF)
http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2008/rittersturzkonferenz.pdf
Lexetius: Vergleich der Grundgesetz-Artikel
http://lexetius.com/GG/Inhalt

Grundgesetz und Souveränität: Artikel 79 GG – Friedensvertrag!

Artikel 79 Grundgesetz: Ewigkeitsklausel, Völkerrecht und Friedensregelung

(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben…

Erläuterung:
Zuerst einmal brauchen wir Änderungsgesetze, welche den Wortlaut des Grundgesetzes ändern oder ergänzen. Eine Überschreibung oder Überblendung wie des Artikels 23 Grundgesetz, welcher 2 Jahre aufgehoben – Versionen unter Lexetius – war, ist nicht zulässig, aus Gründen der Rechtssicherheit.
Die offizielle Version der Bundesregierung, der meisten der BRD-Politiker, und der Medien besagt, daß wir einen Friedensvertrag haben, und ein freies, unbesetztes Land seit spätestens 1990 sind… Zitiert hierzu werden oft der Deutschlandvertrag, und der 2+4/4+2 -Vertrag. Dem widerspricht der Grundgesetz-Artikel 79: Friedensregelungen und Regelungen zum Abbau besatzungstechnischer Ordnungen bedürften keiner Überprüfung auf Grundgesetz-Konformität bei völkerrechtlichen Verträgen…

Was übrigens auch wieder Bezug nimmt auf den Vorrang von Völkerrecht vor Bundesrecht und Landesrecht, wie es in den Artikeln 1 und 25 Grundgesetz bestimmt ist.

Da wir ja offiziell im Frieden sind – was ist mit dem Afghanistan- und eventuell bevorstehenden Iran-Krieg? – bräuchten wir doch keine Friedensregelung. Und da wir souverän sind, wozu soll dann Besatzungsrecht abgebaut werden?

Siehe auch Folgeblogs!

Quellen
Grundgesetz Artikel 1 und 25: Menschenrecht vor Bundesrecht, Verpflichtung der BRD-Gewalten
http://dejure.org/gesetze/GG/1.html
http://dejure.org/gesetze/GG/25.html
Versionen der Grundgesetz-Artikel unter Lexetius:
http://lexetius.com/GG/Inhalt

Grundgesetz und Souveränität: Artikel 125 GG

Artikel 125 Grundgesetz: Konkurrierende Gesetzgebung auf Bundesgesetze
Recht, das Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes betrifft, wird innerhalb seines Geltungsbereiches Bundesrecht,
1.     soweit es innerhalb einer oder mehrerer Besatzungszonen einheitlich gilt,
2.     soweit es sich um Recht handelt, durch das nach dem 8. Mai 1945 früheres Reichsrecht abgeändert worden ist.

Erläuterungen:

  • Besatzungsrecht überstimmt konkurrierendes Bundesrecht
  • Reichsrecht überstimmt konkurrierendes Bundesrecht, sofern nach dem 8. Mail 1945 Reichsrecht geändert wurde. Das könnte auch durch eine Reichs-Regierung sein!
  • Da die BRD sich als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches proklamiert, ohne die Rechtsnachfolge antreten zu können, kann sie auch keine Reichsgesetze ändern, auch wenn sie dies (Civilprozeßordnung, Strafgesetzbuch, BGB etc.) seit ihrem Bestehen regelmäßig tut.

Die BRD ist eine Treuhandverwaltung, welche von den Alliierten als Folge des 2. Weltkrieges eingesetzt wurde, und nach alliierter (willkürlicher) Ansicht besteht Deutschland in den Grenzen vom 31.12.1937, statt dem 31.09.1939. Eine Wiedervereinigung kann nicht stattgefunden haben, welche die BRD souverän machte, zusammen mit dem „2+4-Vertrag“, denn wenn Deutschland in den Grenzen von 1937 bestehen sollte, brauchte nichts wiedervereinigt werden.

Der Wille des Volkes ist entscheidend, es hätte der Auflösung der Grenzen des Hitler-Reiches zustimmen müssen, genauso auch als Ergebnis des 1. Weltkrieges, bezüglich der Grenzen des Kaiserreiches. Diese Willensäußerungen per Abstimmung wurden nicht vollzogen!

Sowohl das Militärregierungsgesetz/Militärgesetz/SHAEF-Gesetz Nr. 52, Artikel VII, 9 e), als auch das Grundgesetz Artikel 116 als auch das Bundesbeamtengesetz, BBG vom 31.03.1999 gehen von einem Deutschland/Deutschen Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 aus.

Gesetzesquellen
Genehmigungsschreiben der Alliierten zum Grundgesetz:
http://www.verfassungen.de/de/de49/grundgesetz-genehmigung49.htm
Militärgesetz/SHAEF Nr. 52 etc., PDF: SHAEF_Militaergesetze
Deutsche Staatsangehörigkeit in den Grenzen von 1937, Grundgesetz:
http://dejure.org/gesetze/GG/116.html
Bundesbeamtengesetz, BBG, Fassung vom 31.03.1999 (BGBl. I S. 675)
http://www.gesetzesweb.de/BBG.html