Größte Kampfstadt der Welt, 100 Mio Euro, in Deutschland

Zitat

Merkel und ihre anderen Erfüllungsgehilfen haben 100 Millionen Euro oder mehr für eine Kampfstadt in Deutschland ausgegeben, damit die Bundeswehr Häuserkämpfe üben kann…

Es soll bisher die größte Stadt der Welt für diese Zwecke sein… Die Stadt heißt Schnöggersburg.

Zitat Welt Online:
Zurzeit bereiten sich rund 20.000 Soldaten pro Jahr in der dünnbesiedelten Altmark auf Einsätze in Krisengebieten vor. Militärexperten sind sich sicher, dass Konflikte immer in urbanen Zentren entstünden, deshalb seien Übungen in einem Ballungsraum absolut notwendig. Soldaten müssen sich auf Einsätze vorbereiten, bei denen noch Zivilisten im Ort sind.

Diese Konflikte können im Rahmen der geplanten Zwangsenteignungen von Sparern und Immobilienbesitzern auch uns treffen, nachdem bereits von Enteignungen von 40 % bei Geld- oder Vermögensbesitzern geredet wird, und von Enteignungen bis zu über 10 % bei Kleinsparern.  Ich rufe auch die Erinnerung an den Zensus wach, denn in dieser Umfrage wurde nicht nur über die Bevölkerungs- und Familienstruktur gefragt, sondern ebenfalls über Besitzverhältnisse etc. Aktuell dient das der GEZ (neu 2013) für kriminelle Eintreibungen von Rundfunkgebühren, selbst wenn man keinen Fernseher/Radios besitzt. Und das, obwohl Steuergesetze in der BRD rechtsunwirksam sind.  Achtung: Seit letztem Jahr sind Gerichtsvollzieher keine Beamten mehr – GerichtsvollzieherO alt ist weggefallen! Sie sind Privatpersonen und privat haftbar!

Siehe auch Honigmann für größeren Überblick zum Thema:
http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2012/08/16/ein-teil-vom-krieg-in-norddeutschland/

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/03/22/zypern-an-der-staatspleite-fuehrt-kein-weg-vorbei

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/03/22/euro-gruppe-schuldenschnitt-in-zypern-auf-kosten-der-grossanleger/

Zum Steuerrecht:
http://wemepes.ch/wepe/15-argumente-gegen-das-steuerrecht-der-brd

Zu den Gerichtsvollziehern:
https://brd-schwindel.org/gerichtsvollzieher-sind-seit-august-2012-keine-beamten-mehr/

Kurzlink zum Weitergeben: http://wp.me/p17gnI-7a

k&k – Einigungsvertrag bestätigt Vorbehalte der Alliierten!

Kurzmitteilung

kurz & knackig:

  1. Es wird behauptet, sei es von den meisten Politikern, als auch von den Medien, daß wir seit dem Einigungsvertrag und 2+4 Vertrag als Deutsche souverän sind, und die Besatzer weg sind. Das stimmt nicht!
  2. Die Wahrheit ist: Wir sind, immer noch, besetztes Land!
    1. „Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen.“ (Grundgesetz Artikel 120, Absatz 1)
    2. „Beide Vertragsparteien sind sich einig, daß die Festlegungen des Vertrags unbeschadet der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch bestehenden Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes sowie der noch ausstehenden Ergebnisse der Gespräche über die äußeren Aspekte der Herstellung der deutschen Einheit getroffen werden.[2]“ Dokumentarchiv, II. Protokollerklärung zum Vertrag.
    3. „Genscher, […] gab als weitere Erklärung der Bundesrepublik Deutschland zu Protokoll, „daß die in dieser Erklärung erwähnten Ereignisse oder Umstände nicht eintreten werden, d. h., daß ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt sind“ (2+4 Chronik, Pariser Protokoll Nr. 354B)
  3. Somit ist der Status der Bundesrepublik Deutschland besetzt, ohne Friedensvertrag und ohne Souveränität! Weiterlesen

Neue Rubrik „Kurz & Knackig“ – k&k

Kurzmitteilung

Liebe Freunde und Leser!

Auch wenn Ihr lange Zeit nicht mehr viel gelesen habt von mir, war ich lebendig 😉 und bin es noch mehr ;-))

Ich habe schon vor mehreren Wochen die Idee gehabt, kurze Artikel – Devise „kurz und knackig“ – kurz „k&k“ – zu bloggen bzw. schreiben, damit viel gestreßte oder zeitgeplagte Menschen auch in Kürze Fakten über Deutschland mitbekommen können.

Das wird darin bestehen, daß ich ein Thema herausgreife, und eine wichtige, unwiderlegbare Quelle, welche bestimmte Fakten beweist.

Viel Spaß beim Lesen!

Polizei – die Schutzmarke ohne Koffein – aber mit Patent-Nr.!

Kurzmitteilung

Wer will das glauben? Dies ist KEIN April-Scherz im November!

Ihre  Polizei in Baden-Württemberg - Wir wollen daß Sie sicher leben,  Wort-Bild-Schutzmarke
Ihre Polizei in Baden-Württemberg

Kommentar: Mein Mitgefühl auch für die Polizisten, welche sich unwissentlich zu Prügelknaben machen, weil sie nicht für eine rechtsstaatliche Polizei, sondern für Konzernstrukturen mit einem Paten auf dem Namen „Polizei“ und ohne echten „Amtsausweis“ ihren Dienst leisten müssen. Wenn die Polizisten wüßten, wie die Bundesbürger, was hier läuft, und nicht aus purer Existenzangst oder Existenzerhaltung ihrem „Amt“ nachgingen, könnten wir das System einfacher ändern!

Auszüge aus dem „Deutschen“ Patentregister der BRD:

Informationen zur Marke 30243782, Stand: 08.10.2012
[—–] Datenbestand: DE
[111] Registernummer: 30243782
[210] Aktenzeichen: 302437827
[540] Wiedergabe der Marke: POLIZEI Weiterlesen

Compact Magazin – Konferenz zur Freiheit und Souveränität Deutschlands: Peter Scholl-Latour, Karl-Albrecht Schachtschneider etc.

Kurzmitteilung

Liebe Freunde und Leser meines Blogs!

entschuldigt meine längere Abwesenheit hier – war in den letzten Wochen fast komplett vom Internet abgeschnitten, und konnte mich darum nicht richtig um meinen Blog kümmern, und habe darum auch spät auf einige Kommentare, auch vom Compact Magazin, reagiert…

„Wir, das unabhängige Monatsmagazin COMPACT, veranstalten am 24.11.2012 in Berlin eine Konferenz genau zu diesem Thema: Wie wird Deutschland wieder souverän?
(siehe http://konferenz.compact-magazin.com )“

Themen:

  • Wie wird Deutschland wieder souverän?
  • Wie lange wollen wir für die USA in Kriege ziehen?
  • Wie lange wollen wir für den Euro zahlen? Weiterlesen

Pariser Verträge, Deutschlandvertrag und die Souveränität Deutschlands – umfassender Überblick!!!

Allgemein werden die Pariser Verträge als Argument dafür verwendet, um die Souveränitat „Deutschlands“, oder besser der BRD zu beweisen. Daß die BRD nur ein Teil Deutschlands war und nicht souverän sein kann, sagte nicht nur Professor Dr. Carlo Schmid vor dem Parlamentarischen Rat im September 1948:

Es gibt kein westdeutsches Staatsvolk und wird keines geben! […] Nur das gesamte deutsche Volk kann “volkssouverän” handeln, und nicht eine Partikel davon. […] Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten…  Siehe auch „die wichtigsten Auszüge zum Grundgsetz aus Carlo Schmids Rede zum Parlamentarischen Rat 1948 unter http://wp.me/p17gnI-3F

Dies bestimmten auch die Abgeordneten der Rittersturz-Konferenz, welche als Ausarbeitung auf den Seiten des Bundestages zu finden ist, und die Koblenzer Beschlüsse, welche klar festlegten, daß die Bundesrepublik Deutschland und das Grundgesetz nur ein Provisorium sein sollten, bis ein endgültiger deutscher Staat gegründet wäre, ein westdeutscher Staat als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches mit einer eigenen Verfassung werde ausdrücklich nicht gegründet.

Wikipedia liefert hier unter dem Artikel über „Deutschland“ weitere interessante Hinweise: „Nach dem Zweiten Weltkrieg nutzten die Siegermächte den Begriff Deutschland ausschließlich für das von ihnen besetzte Deutsche Reich (ohne Österreich). 1949 wurde die Bundesrepublik Deutschland durch die USA und das Vereinigte Königreich sowie die Deutsche Demokratische Republik durch Einwirken der UdSSR initiiert. Da eine Fortführung des Staatsnamens Deutsches Reich im Parlamentarischen Rat wegen seines „aggressiven Akzents“ abgelehnt wurde, fand stattdessen „Deutschland“ in der Bezeichnung der damals konstituierten Bundesrepublik erstmals namentliche Verwendung;[13] damit sollten die „emotionale Integrationskraft des Namens und sein staatsrechtlicher Gehalt“ aus Kontinuität und der Identität der Bundesrepublik bezeugt werden.[14]

Die Pariser Verträge traten am 5.05.1955 in Kraft, Unterzeichner waren die Westunion (ein Militärbündnis, Nachfolger dessen waren der Brüsseler Pakt und die Westeuropäische Union/WEU), die BRD und Italien.

Inhalte der Pariser Verträge:

  • Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (Deutschland-Vertrag), auch in der
  • Protokoll über die „Beendigung des Besatzungsregimes“ in der BRD (Paris, 23. Oktober 1954)- kompletter Text siehe die Vertragssammlung der „Bonner Verträge“ bzw. „Pariser Verträge“
  • Vertragssammlung zum Finanzvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (BGBl II, Nr. 8. S. 381, 31. März 1955)
  • Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Brüsseler Vertrages und des Nordatlantikvertrags für die Bundesrepublik Deutschland sowie über das Inkrafttreten des Vertrags über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland aus Nr. 12 vom 10.05.1955, Seite 630
  • Vertrag über die Rechte und Pflichten ausländischer Streitkräfte und ihrer Mitglieder in der Bundesrepublik Deutschland, BGBl II, Nr. 8. S. 321, auch Vertragssammlung, aktuelle Version von 1995 hier
  • Vertragssammlung zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen- Überleitungsvertrag, BGBl II, Nr. 8, S. 405,
  • Vertragssammlung zum Abkommen über die steuerliche Behandlung der Streitkräfte und ihrer Mitglieder (BGBl II, Nr. 8, S. 469)
  • Vertragssammlung zu den Schreiben zwischen den Hohen Kommissare der Drei Mächte an Bundeskanzler Adenauer und umgekehrt von 1952 und 1954, BGBl II, Nr. 8, S. 478 ff.)

Die Alliierte Hohe Kommission und die Dienststellen der Landeskommissare sollen durch den Deutschlandvertrag am 5.05.1955 aufgelöst worden sein, steht in der Wikipedia zu diesen Pariser Verträgen.. Dazu gleich mehr.

Enthalten war der Deutschlandvertrag,  genauer „Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten“, auch „Bonner Vertrag“ genannt, und der Beitritt zur Westunion und zur NATO, und das Recht, eine Bundeswehr führen zu dürfen.

Artikel-Zusammenfassung Deutschlandvertrag (bitte alle Artikel lesen 😉 )

  1. Auflösung des Besatzungsrechtes der Drei Mächte (USA, F, UK inkl. Nordirland) für die BRD und der Alliierten Hohen Kommission/Kontrollrat, demgemäß hat die BRD die souveräne Macht all ihre Angelegenheiten.
  2. Beibehaltung der Rechte und Verantwortlichkeiten der Drei Mächte in Bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes hinsichtlich einer friedensvertraglichen Lösung und der Wiedervereinigung, Bestimmung der Rechte und Verantwortlichkeiten der 3 Mächte in Bezug auf stationierte Streitkräfte + Verweis auf die Artikel 4 + 5
  3. Verpflichtung der BRD zur Einhaltung der Prinzipien der UN-Charta (Satzung) und der vom Europarat verfaßten Ziele (Abs. 1). Bekenntnis /Absichtserklärung der vollständigen Verbindung mit freien internationalen Organisationen mit dem Ziel einer freien Welt (Abs. 2). Zusage der 3 Mächte, bei Verhandlungen mit Staaten ohne diplomatische Beziehungen bei der BRD zurückzufragen und diese auf Ersuchungen hin bei anderen Staaten und internationalen Organisationen zu unterstützen und zu verhandeln, sofern die BRD dazu nicht fähig sein sollte. (Abs. 3 + 4)
  4. Stationierung von Streitkräften auf dem Gebiet der BRD zur Verteidigung der Freien Welt, „zu der die Bundesrepublik und Berlin gehören“, Weitergeltung der Stationierungsrechte der Drei Mächte in der BRD und genauere Festlegung in weiteren Verträgen.
  5. Zusage einer Zusammenarbeit mit der Bundesregierung bei der Stationierung der Besatzungs-Streitkräfte und fremder Streitkräfte, Ausschluß der Kooperation bei Gefahr eines Angriffs auf die Besatzungsmächte, Erlöschen der Sicherheitsvorkehrung zum Schutz eigener (Besatzungs-) Truppen sofern die BRD diese ihrerseits von sich aus gewährleisten kann.
  6. Konsultation/Zusage einer Zusammenarbeit bei Ausübung ihre Rechte bezüglich Berlin und Verpflichtung der BRD, die Verantwortung der Drei Mächte in Bezug auf Berlin zu genügen (Sonderstatus Berlin!).
  7. Zielfestsetzung einer Friedensregelung für einen dauerhaften Frieden, Festlegung der endgültigen Grenzen Deutschlands bis zu diesem Friedensvertrag (Abs. 1), und Verpflichtung beider Seiten, bis zum Erreichen dieses Zieles zusammenzuarbeiten und zu kommunizieren.
  8. Erwähnung von Zusatzverträgen: Vertrag über die Rechte und Pflichten ausländischer Streitkräfte und ihrer Mitglieder in der Bundesrepublik Deutschland,
    Finanzvertrag, Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (Überleitungsvertrag), Inkrafttreten und Verbindung zum Nordatlantikpakt/zur NATO
  9. Errichtung eines Schiedsgerichtes für Streitigkeiten zwischen der BRD und den Drei Mächten. Ausnahme sind die Rechte zur Stationierung von Streitkräften der Alliierten (Absatz 3).
  10. Überprüfung der Vertrags- und Zusatzvertragsbedingungen im Falle einer Wiedervereinigung oder bei außergewöhnlichen Änderung in der Beziehung zu einander. Dann werden die vorhandenen Verträge hieraus in gegenseitigem Einvernehmen geändert.
  11. Festlegung des Hinterlegens der vorhandenen Verträge und Zusatzverträge

Anmerkungen:

  1. Die Drei Mächte sind die West-Alliierten (USA, Frankreich, England inklusive Nordirland. Der Kontrollrat und die Alliierte Hohe Kommission (AHK) wurden nicht aufgelöst, siehe auch Berlin-Übereinkommen von 1990. Die AHK der 4 Alliierten wurde durch die AHK der 3 Alliierten (Westmächte) ersetzt. Dies sagt auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.
  2. „demgemäß“ heißt gemäß dem Artikel 1, Absatz 1 wird die „Bundesrepublik […] die volle Macht eines souveränen Staates […] haben.  Juristische Spitzfindigkeit, sie wird die Macht eines Staates haben, aber kein souveräner Staat sein, das war nie beabsichtigt, wie Professor Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat sagte, siehe auch http://wp.me/17gnI. Ein Staats-Bruchteil, der von Soldaten fremder Länder besetzt ist und ein erlassenes und genehmigtes Grundgesetz hat, sowie Befehle der Besatzer ausführt, kann niemals frei und souverän sein. Es kann sogar keine Gesetze, sondern nur Verordnungen erlassen, mangels Volkes ausdrückliche Legitimation oder Volkszustimmung. Selbst wenn die BRD Gesetze erläßt – (das wußte ich bis vor Kurzem auch nicht, daß das völkerrechtlich nicht geht)
  3.  Eine rechtsgültige Wiedervereinigung hatten wir nicht. Gemäß Ländereinführungsgesetz der DDR wurden die Länder der Ost-Besatzungszone zum 14. Oktober 1990 gegründet, während die „Wiedervereinigung“ zum 3. Oktober 1990 angeblich stattfand. Ohne Partner keine Vereinigung, geht nicht.  Auch einen Friedensvertrag oder eine Friedensregelung haben wir nicht, steht so im Grundgesetz Artikel 79 trotz 58 Änderungsgesetzen mit weit mehr als 100 Änderungen zum Grundgesetz bis 2010 (s. Grundgesetz vom Bundestag.  Im Zusatzprotokoll zum 4+2 Vertrag, dem Pariser Protokoll Nr. 354 B aus der 4+2 Chronik stand „Eine Friedensregelung ist nicht beabsichtigt“, und Entsprechendes gab auch Genscher zu: http://wp.me/p17gnI-3t

Literaturquellen zur Nachprüfung und Nachvollziehbarkeit:

Wikipedia: Deutschland
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland
Wikipedia: Deutsches Reich
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich
Wikipedia: Parlamentarischer Rat
http://de.wikipedia.org/wiki/Parlamentarischer_Rat
Wikipedia: Provisorium
http://de.wikipedia.org/wiki/Provisorium
Wikipedia: Merkmale von Staaten
http://de.wikipedia.org/wiki/Staat#Merkmale_von_Staaten
Wikipedia: Verfassung
http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassung

Wikipedia: Alliierte hohe Kommission
http://de.wikipedia.org/wiki/Alliierte_Hohe_Kommission
Wikipedia: Rittersturz-Konferenz
http://de.wikipedia.org/wiki/Rittersturz-Konferenz
Bundestag: Analyse zu Gesamtstaatlichen Aspekten der Rittersturzkonferenz 1948
http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2008/rittersturzkonferenz.pdf

Koblenzer Beschlüsse:
http://de.wikipedia.org/wiki/Koblenzer_Beschl%C3%BCsse
Bundestag: Analyse zu Gesamtstaatlichen Aspekten der Rittersturzkonferenz 1948
http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2008/rittersturzkonferenz.pdf
Deutschlandvertrag:
http://www.documentarchiv.de/brd/dtlvertrag.html
Konrad Adenauer-Stiftung: Pariser Verträge
http://www.konrad-adenauer.de/index.php?msg=76
Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes in der BRD (Paris, 23.10. 1954) http://www.cvce.eu/viewer/-/content/7d74c4bc-6563-48ad-9fcc-fad59d444299/de
Internationale Abkommen der BRD (Ausschnitt):
http://www.abg-plus.de/abg2/ebuecher/abg_all/index.htm
Nordatlantikvertrag (NATO-Vertrag):
http://www.abg-plus.de/abg2/ebuecher/abg_all/index.htm
Gesetz über die Rechtsstellung von ausländischen Streitkräften in der BRD
http://www.gesetze-im-internet.de/skaufg/index.html
2+4 / 4+2 Chronik im Internet:
www.2plus4.de
Bundesverfassungsgericht: BRD unsouverän gegenüber Westmächten (1997)
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk19980128_2bvr198197.html
Grundgesetz Artikel 79:
http://dejure.org/gesetze/GG/79.html
Grundgesetz Bundestag mmit Änderungsgesetzen:
https://www.btg-bestellservice.de/pdf/10060000.pdf
Bundestag: Grundgesetz mit Änderungsgesetzen
Ländereinführungsgesetz der DDR:
http://www.verfassungen.de/de/ddr/ddr90-laeeinf.htm
Archiv der Uni Saarland: Berlin-Übereinkommen vom 25.09.1990 bzw. 1994
http://archiv.jura.uni-saarland.de/BGBl/TEIL2/1994/19940040.2.HTML
Komplette Sammlung der „Bonner Verträge“ bzw. Pariser Verträge vom 23. Okt. 1954- offiziell „Bekanntmachung zum Protokoll vom 23. Oktober 1954 zur Beendigung vom Besatzungsregime.
https://deinerechte.files.wordpress.com/2012/07/bekanntmachung_zum_protokoll_vom_23-_oktober_-1954-beendigung_besatzungsregime.pdf
Darunter:

  • „Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten“ (Westmächten), S. 305;
  • „Vertrag über die Rechte und Pflichten ausländischer Streitkräfte und ihrer Mitglieder in der Bundesrepublik Deutschland“, S. 321;
  • Finanzvertrag, S. 381,
  • „Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen“ bzw. Überleitungsvertrag, S. 405;
  • „Abkommen über die steuerliche Behandlung der Streitkräfte und ihrer Mitglieder“, S. 469;
  • „Briefe, die am 23. Oktober 1954 in Paris anläßlich der Unterzeichnung des Protokolls über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland ausgetauscht worden sind“, S. 478;
  • Briefe, die im Mai 1954 anläßlich der Unterzeichnung des Bonner Verträge ausgetauscht und durch den Brief vom 23. Oktober 1954 bestätigt oder abgeändert worden sind; S. 500

Straftatbestände und Verstöße gegen Menschenrecht und Grundgesetz aufgrund Zustimmung zum ESM-Vertrag- umfassende Analyse

Kurzmitteilung

Am 29. Juni 2012 stimmten 493 Abgeordnete der Bundesrepublik Deutschland, während eines Fußball-Spieles, über den ESM-Vertrag ab. ESM heißt Europäischer Stabilitäts-Mechanismus, es ist ein riesiger, unbegrenzter Rettungsschirm und die Erschaffung einer Finanz-Diktatur der Banken über ein Ermächtigungsgesetz – den ESM. Siehe auch meinen letzten Artikel oder Blog zum ESM unter http://wp.me/p17gnI-4z

Die zustimmenden Abgeordneten haben einen Eid aufs Grundgesetz geschworen, und zum Teil auch als Regierungsmitglieder. Wenn der Eid unverbindlich wäre, warum wird er dann geschworen? Könnte man ihn dann nicht gleich abschaffen? Warum tritt jemand überhaupt Regierungsämter an und/oder arbeitet als Abgeordneter der BRD, wenn er keine Bereitschaft hat, sein Bestes zu tun, ehrliche Arbeit zu leisten – für die er bezahlt wird und beschäftigt ist – und um Schaden vom deutschen Volke abzuhalten oder abzuwenden?

Zur Ansprache und Aufruf an alle Lesenden, auch die welche für die BRD arbeiten, hier. http://wp.me/p17gnI-5M

Folgende offenkundige Verstöße liegen im Rahmen der ESM-Zustimmung vor, der Reihe nach, zuerst zum Grundgesetz (GG):

  1. Verstoß gegen Artikel 1 GG: Unverletzliche und unveräußerliche Menschenrechte, und die Nicht-Bindung der Gesetzgebung an unmittelbar geltendes Recht.
  2. Recht auf Leben, freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 GG, Absatz 2 – durch die Zustimmung zu einem Finanz-Diktatur-Paket der Banken wird aufgrund Geldmangels gravierend gekürzt, Gelder zur Rettung von Firmen wie Schlecker werden gestrichen, Gelder für Bildung und Pflegedienste bzw. Altersversorgung, Förderung und Unterstützung des öffentlichen Nahverkehrs, Kunst und Kultur etc. ebenfalls, Pflege und auch die Förderung gesunder Ernährung im Extremfall eingeschränkt. Niemand kann mehr frei bestimmen, unsere Kinder und Kindeskinder sind auch versklavt, zum Wohle des Euros und des korrupten Finanzsystems. Nebenbei wird der Schutz der Familie auch gefährdet, durch diese Bestimmung über die Bundesbürger und deren Nachkommen (GG Art. 6). Weiterlesen

Der ESM-Vertrag – Wichtigstes auf einer Seite – Muster zur Verwendung bei Behörden etc.

Liebe Freunde und Leser meines Blogs!

Vielen ist der ESM-Vertrag – Europäischer Stabilitätsmechanismus als Rettungsschirm – während der Fußball-EM entgangen, die Meisten wissen immer noch nicht, was es damit auf sich hat, obwohl es der Beginn einer Finanz-Diktatur ist – oder eher das Endresultat.

Am 29.06.2012 hat der Bundestag dem ESM-Vertrag, einem Rettungsschirm, der am 29.03.2012 von ursprünglich 700 Milliarden Euro auf 1 Billion Euro erhöht wurde, zugestimmt. Abgehalten von der endgültigen Unterzeichnung und Versklavung der bundesdeutschen Bevölkerung wurde diese Angelegenheit bisher nur durch Eilanträge am Bundesverfassungsgericht, weshalb der Bundespräsident Joachim Gauck noch nicht unterschrieben hat.

Sein Glück, auch ihm wurde von mir ein Klageschreiben zugefaxt.

Tritt der ESM-Vertrag in Kraft, bekommen wir ein Gremium und Gouverneursrat, der absolute Immunität besitzt und dessen Immunität nicht aufgehoben werden kann, somit unangreifbar ist. Der ESM-Vertrag hebt die Finanzhoheit der Mitgliedsstaaten vollständig auf, er kann:

  • Gelder unwiderruflich und unwiederbringlich innerhalb 7 Tagen anfordern
  • nicht zahlende Länder zur Abstimmung aussperren
  • sowie zugleich von den ausgesperrten Ländern weiterhin Gelder fordern und Sanktionen verhängen gegen zahlungsunwillige Länder über den Europäischen Gerichtshof.
  • Nach Ansicht von Finanzexperten, basierend auf einer Meldung des Spiegels zum 21.06.2012 „Linke will Fiskalvertrag per Eilantrag stoppen“ und entsprechend im Vertragsentwurf auch so nachvollziehbar, ist keine Ausstiegsklausel im ESM-Vertrag enthalten, somit gilt der ESM-Vertrag nicht nur für die Generation der Unterzeichner, sondern auch für deren Nachfahren! 1 Das Bundesdeutsche Parlament gibt damit jegliche Entscheidungs-Freiheit im Rahmen der Bundesrepublik Deutschland auf!

Carlos A. Gebauer zum ESM-Vertrag

Die BRD hat keine Staatsgerichte – BRD-Dokumente beweisen es!

Die BRD ist ein Staat? Dann hätte sie unter anderem Staatsgerichte… Abgesehen davon, daß die BRD von Anfang an nicht als Staat entworfen wurde (Professor Dr. Carlo Schmid, Parlamentarischer Rat zum Grundgesetz, von den Alliierten „FÜR“ die Bundesrepublik Deutschland erlassen und genehmigt: „Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten…“ Siehe auch Carlo Schmids wichtigste Textpassagen meines Blogs), wurde sie auch durch das „Vereinheitlichungsgesetz“ ihrer Staatsgerichte beraubt. Im Übrigen ist die BRD oder „Germany“ eine NGO – Non Govermental Organization, Nicht-Regierungs-Organisation.

Zum Punkt:
Die Bundesrepublik hat keine Staatsgerichte. Hat das bayerische Verwaltungsgericht in Regensburg vom 07.05.2010 durch die Aussage „auch GVG § 15 ist weggefallen“ bestätigt

Ergänzung:
„GVG“ heißt „Gerichtsverfassungsgesetz“ und ist die Basis zur Verfassung oder zum Handeln der Gerichte.

Im GVG § 15 der BRD – hier Dejure.org – steht „weggefallen“. Weiterlesen

Die wichtigsten Auszüge zum Grundgesetz aus Carlo Schmids Rede zum Parlamentarischen Rat 1948

Was heißt denn: „Grundgesetz“?

  •  Wenn in einem souveränen Staat das Volk eine verfassunggebende Nationalversammlung einberufen wird, ist deren Aufgabe klar und braucht nicht weiter diskutiert zu werden: Sie hat eine Verfassung zu schaffen. Was heißt aber „Verfassung“? Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz. Eine solche Verfassung ist dann die Grundnorm des Staates. […] Eine Verfassung ist nichts anderes als die in Rechtsform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes. Darin liegt ihr Pathos, und dafür sind die Völker auf die Barrikaden gegangen. […]
  • Was ist nun die Lage Deutschlands heute? Am 8. Mai 1945 hat die deutsche Wehrmacht bedingungslos kapituliert. […] Die bedingungslose Kapitulation hatte Rechtswirkungen ausschließlich auf militärischem Gebiet. […] Manche haben daran andere Rechtsfolgen geknüpft. Sie haben gesagt, auf Grund dieser bedingungslosen Kapitulation sei Deutschland als staatliches Gebilde untergegangen. Sie argumentieren dabei mit dem völkerrechtlichen Begriff der Debellatio, der kriegerischen Niederwerfung eines Gegners. Diese Ansicht ist schlechterdings falsch. Nach Völkerrecht wird ein Staat nicht vernichtet, wenn seine Streitkräfte und er selbst militärisch niedergeworfen sind. Die Debellatio vernichtet für sich allein die Staatlichkeit nicht, sie gibt lediglich dem Sieger einen Rechtstitel auf Vernichtung der Staatlichkeit des Niedergeworfenen durch nachträgliche Akte. […]
  • Oder er muss zur sogenannten Subjugation schreiten, der Verknechtung des besiegten Volkes. Aber die Sieger haben nichts von dem getan. Sie haben in Potsdam ausdrücklich erklärt, erstens, daß kein deutsches Gebiet im Wege der Annexion weggenommen werden soll, und zweitens, daß das deutsche Volk nicht versklavt werden soll. Daraus ergibt sich, dass zum Mindesten aus den Ereignissen von 1945 nicht der Schluss gezogen werden kann, daß Deutschland als staatliches Gebilde zu existieren aufgehört hat.[…] Diese Auffassung, dass die Existenz Deutschlands als Staat nicht vernichtet und dass es als Rechtssubjekt erhalten worden ist, ist heute weitgehend Gemeingut der Rechtswissenschaft, auch im Ausland. Deutschland existiert als staatliches Gebilde weiter. Es ist rechtsfähig, es ist aber nicht mehr geschäftsfähig […]
  • Der Rechtszustand, in dem Deutschland sich befindet, wird aber noch durch folgendes charakterisiert: Die Alliierten halten Deutschland nicht nur auf Grund der Haager Landkriegsordnung besetzt. Darüber hinaus trägt die Besetzung Deutschlands interventionistischen Charakter. Was heißt denn Intervention? Es bedeutet, dass fremde Mächte innerdeutsche Verhältnisse, um die sich zu kümmern ihnen das Völkerrecht eigentlich verwehrt, auf deutschem Boden nach ihrem Willen gestalten wollen. […] Zu den interventionistischen Maßnahmen, die die Besatzungsmächte in Deutschland vorgenommen haben, gehört unter anderem, dass sie die Ausübung der deutschen Volkssouveränität blockiert haben. […]
  • Zuerst räumlich betrachtet: Die Volkssouveränität ist, wo man von ihrer Fülle spricht, unteilbar. Sie ist auch räumlich nicht teilbar. Sollte man sie bei uns für räumlich teilbar halten, dann würde das bedeuten, dass man hier im Westen den Zwang zur Schaffung eines separaten Staatsvolks setzt. Das will das deutsche Volk in den drei Westzonen aber nicht sein! Es gibt kein westdeutsches Staatsvolk und wird keines geben! […] Nur das gesamte deutsche Volk kann „volkssouverän“ handeln, und nicht eine Partikel davon. […] Um einen Staat im Vollsinne zu organisieren, muss die Volkssouveränität sich in ihrer ganzen Fülle auswirken können. Wo nur eine fragmentarische Ausübung möglich ist, kann auch nur ein Staatsfragment organisiert werden. […] Solange das nicht geschehen ist, können wir, wenn Worte überhaupt einen Sinn haben sollen, keine Verfassung machen, auch keine vorläufige Verfassung, wenn „vorläufig“ lediglich eine zeitliche Bestimmung sein soll. Sondern was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment. […]
  • Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten. […] Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muss originär entstehen können. […]
    Dieses Grundgesetz muss eine Bestimmung enthalten, auf Grund derer jeder Teil deutschen Staatsgebietes, der die Aufnahme wünscht, auch aufgenommen werden muss […]
  • Nun ergeben sich aus dem Wesen des Provisoriums eine Reihe praktischer Fragen für das Grundgesetz. Da ist zunächst das Problem, ob darin der Weimarer Verfassung Erwähnung getan werden soll oder nicht.
  • […] Prinzip der Teilung der Gewalten […] Was bedeutet dieses Prinzip? Es bedeutet, daß die drei Staatsfunktionen, Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung, in den Händen gleichgeordneter, in sich verschiedener Organe liegen, und zwar deswegen in den Händen verschiedener Organe liegen müssten, damit sie sich gegenseitig kontrollieren und die Waage halten können. […]
    Als drittes Erfordernis für das Bestehen einer demokratischen Verfassung gilt im allgemeinen die Garantie der Grundrechte. In den modernen Verfassungen finden wir überall Kataloge von Grundrechten, in denen das Recht der Personen, der Individuen, gegen die Ansprüche der Staatsraison geschützt wird. Der Staat soll nicht alles tun können, was ihm gerade bequem ist, wenn er nur einen willfährigen Gesetzgeber findet, sondern der Mensch soll Rechte haben, über die auch der Staat nicht soll verfügen können. Die Grundrechte müssen das Grundgesetz regieren; sie dürfen nicht nur ein Anhängsel des Grundgesetzes sein, wie der Grundrechtskatalog von Weimar ein Anhängsel der Verfassung gewesen ist. Diese Grundrechte sollen nicht bloße Deklamationen, Deklarationen oder Direktiven sein, nicht nur Anforderungen an die Länderverfassungen, nicht nur eine Garantie der Länder-Grundrechte, sondern unmittelbar geltendes Bundesrecht, auf Grund dessen jeder einzelne Deutsche, jeder einzelne Bewohner unseres Landes vor den Gerichten soll Klage erheben können.
  • Ich glaube, dass das Grundgesetz weiter eine Bestimmung enthalten sollte, dass wir die Abtretung deutschen Gebietes ohne die Zustimmung der auf diesem Gebiet wohnenden Bevölkerung nicht anerkennen.

Quellen:
Principality of sealand: http://principality-of-sealand.eu/archiv/carlo_schmid.html