k&k – Einigungsvertrag bestätigt Vorbehalte der Alliierten!

Kurzmitteilung

kurz & knackig:

  1. Es wird behauptet, sei es von den meisten Politikern, als auch von den Medien, daß wir seit dem Einigungsvertrag und 2+4 Vertrag als Deutsche souverän sind, und die Besatzer weg sind. Das stimmt nicht!
  2. Die Wahrheit ist: Wir sind, immer noch, besetztes Land!
    1. „Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen.“ (Grundgesetz Artikel 120, Absatz 1)
    2. „Beide Vertragsparteien sind sich einig, daß die Festlegungen des Vertrags unbeschadet der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch bestehenden Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes sowie der noch ausstehenden Ergebnisse der Gespräche über die äußeren Aspekte der Herstellung der deutschen Einheit getroffen werden.[2]“ Dokumentarchiv, II. Protokollerklärung zum Vertrag.
    3. „Genscher, […] gab als weitere Erklärung der Bundesrepublik Deutschland zu Protokoll, „daß die in dieser Erklärung erwähnten Ereignisse oder Umstände nicht eintreten werden, d. h., daß ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt sind“ (2+4 Chronik, Pariser Protokoll Nr. 354B)
  3. Somit ist der Status der Bundesrepublik Deutschland besetzt, ohne Friedensvertrag und ohne Souveränität! Weiterlesen

Compact Magazin – Konferenz zur Freiheit und Souveränität Deutschlands: Peter Scholl-Latour, Karl-Albrecht Schachtschneider etc.

Kurzmitteilung

Liebe Freunde und Leser meines Blogs!

entschuldigt meine längere Abwesenheit hier – war in den letzten Wochen fast komplett vom Internet abgeschnitten, und konnte mich darum nicht richtig um meinen Blog kümmern, und habe darum auch spät auf einige Kommentare, auch vom Compact Magazin, reagiert…

„Wir, das unabhängige Monatsmagazin COMPACT, veranstalten am 24.11.2012 in Berlin eine Konferenz genau zu diesem Thema: Wie wird Deutschland wieder souverän?
(siehe http://konferenz.compact-magazin.com )“

Themen:

  • Wie wird Deutschland wieder souverän?
  • Wie lange wollen wir für die USA in Kriege ziehen?
  • Wie lange wollen wir für den Euro zahlen? Weiterlesen

Straftatbestände und Verstöße gegen Menschenrecht und Grundgesetz aufgrund Zustimmung zum ESM-Vertrag- umfassende Analyse

Kurzmitteilung

Am 29. Juni 2012 stimmten 493 Abgeordnete der Bundesrepublik Deutschland, während eines Fußball-Spieles, über den ESM-Vertrag ab. ESM heißt Europäischer Stabilitäts-Mechanismus, es ist ein riesiger, unbegrenzter Rettungsschirm und die Erschaffung einer Finanz-Diktatur der Banken über ein Ermächtigungsgesetz – den ESM. Siehe auch meinen letzten Artikel oder Blog zum ESM unter http://wp.me/p17gnI-4z

Die zustimmenden Abgeordneten haben einen Eid aufs Grundgesetz geschworen, und zum Teil auch als Regierungsmitglieder. Wenn der Eid unverbindlich wäre, warum wird er dann geschworen? Könnte man ihn dann nicht gleich abschaffen? Warum tritt jemand überhaupt Regierungsämter an und/oder arbeitet als Abgeordneter der BRD, wenn er keine Bereitschaft hat, sein Bestes zu tun, ehrliche Arbeit zu leisten – für die er bezahlt wird und beschäftigt ist – und um Schaden vom deutschen Volke abzuhalten oder abzuwenden?

Zur Ansprache und Aufruf an alle Lesenden, auch die welche für die BRD arbeiten, hier. http://wp.me/p17gnI-5M

Folgende offenkundige Verstöße liegen im Rahmen der ESM-Zustimmung vor, der Reihe nach, zuerst zum Grundgesetz (GG):

  1. Verstoß gegen Artikel 1 GG: Unverletzliche und unveräußerliche Menschenrechte, und die Nicht-Bindung der Gesetzgebung an unmittelbar geltendes Recht.
  2. Recht auf Leben, freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 GG, Absatz 2 – durch die Zustimmung zu einem Finanz-Diktatur-Paket der Banken wird aufgrund Geldmangels gravierend gekürzt, Gelder zur Rettung von Firmen wie Schlecker werden gestrichen, Gelder für Bildung und Pflegedienste bzw. Altersversorgung, Förderung und Unterstützung des öffentlichen Nahverkehrs, Kunst und Kultur etc. ebenfalls, Pflege und auch die Förderung gesunder Ernährung im Extremfall eingeschränkt. Niemand kann mehr frei bestimmen, unsere Kinder und Kindeskinder sind auch versklavt, zum Wohle des Euros und des korrupten Finanzsystems. Nebenbei wird der Schutz der Familie auch gefährdet, durch diese Bestimmung über die Bundesbürger und deren Nachkommen (GG Art. 6). Weiterlesen

Ex-BRD-Bundesminister Genscher 1995 in seinen Erinnerungen zum Friedensvertrag

„Die mir nicht unwillkommene Debatte nutzte ich dazu, das stillschweigende Einverständnis der Vier, es werde keinen Friedensvertrag und keine friedensvertragsähnliche Regelung mehr geben, offenkundig zu machen: »Die Bundesregierung schließt sich der Erklärung der vier Mächte an und stellt dazu fest, daß die in der Erklärung der vier Mächte erwähnten Ereignisse und Umstände nicht eintreten werden, nämlich daß ein Friedensvertrag oder eine friedensvertragsähnliche Regelung nicht beabsichtigt sind.« Für das Protokoll erklärte der französische Außenminister, der den Vorsitz führte: »Ich stelle Konsens fest.« Damit war einvernehmlich niedergelegt, daß weder das Potsdamer Abkommen noch die Pariser Verträge der alten Bundesrepublik mit den drei Westmächten in Zukunft als Grundlage für die Forderung nach einem Friedensvertrag dienen konnten. Die Forderung nach einem Friedensvertrag konnte also definitiv nicht mehr erhoben werden – damit war uns auch die Sorge vor unübersehbaren Reparationsforderungen von den Schultern genommen. Es wurde besiegelt, was Dieter Kastrup auf Beamtenebene[33] schon durchgesetzt hatte.“ – Hans-Dietrich Genscher, Bundesminister des Auswärtigen a.D.: Erinnerungen. Siedler, Berlin 1995, S. 846 Man verzichtete also damals, 1990 im Rahmen der Deutschen „Wieder“Vereinigung, also der West – und Ost- Besatzungszonen BRD und DDR oder der Gründung des „Wiedervereinten Deutschlands“ zu einem neuen „Vereinten Wirtschaftsgebiet“ (so das Grundgesetz im Artikel 133) aus Befürchtungen, man müßte erhöhte Reparationszahlungen machen, auf eine Friedensregelung 1990. Übrigens wurde die letzte Reparationszahlung für den 1. Weltkrieg am 3. Oktober 2010 gezahlt, 200 Millionen Euro, obwohl die Deutschen, steht sogar in Alliierten Archiven so drin, an diesem Weltkrieg gar keine Schuld trugen. Gemäß dem Artikel der Welt und einer Regelung von 1953 sollten die Reparationszahlungen als Fortsetzung aus dem 1. Weltkrieg erst im Laufe einer Wiedervereinigung stattfinden, da diese jedoch real nicht stattgefunden hatte – nur die Vereinigung zweier Besatzungszonen und Wirtschaftsgebiete entsprechend Artikel 133 Grundgesetz und ohne Existenz der Ostländer zum 3. Oktober 1990 – waren die Reparationszahlung auch nichtig, illegal oder ungesetzlich!

Quellenhinweise: Letzte Kriegsschulden aus dem Ersten Weltkrieg bezahlt: http://www.zeit.de/wissen/geschichte/2010-10/weltkrieg-schulden-deutschland Artikel 133 Grundgesetz: http://dejure.org/gesetze/GG/133.html

Fehlende Rechtskraft der Weimarer Republik, Kein Friedensvertrag seit 1919!

Die Nichtigkeit der Weimarer Republik, Fehlen eines realen Friedensvertrages (auch für den 2. Weltkrieg!)

Kaiser Wilhelm II, das Oberhaupt des Deutschen Reiches, floh ins Exil oder Ausland, um nicht so zu enden wie der Zar Nikolai II, und ermordet zu werden.

Das Nationalparlament, ohne Vollmacht vom Kaiser, und auch nicht per Volksabstimmung ermächtigt, stimmte dem Versailler Vertrag, auch Versailler Diktat genannt, zu.

Per Hungerblockaden wurden die Deutschen von den Briten über die Unterbindung von Lebensmittellieferungen gezwungen, den Vertrag zu unterzeichnen. Nebenbei starben Hunderttausende an diesen Hungerblockaden. Somit lag ein offenkundiger (für jeden ersichtlicher) Zwang vor, und eine Vertragsunterzeichnung unter Bedrohung, egal ob völkerrechtlich zwischen Nationen, oder zwischen Menschen untereinander, ist rechtswidrig, völkerrechtswidrig, und somit nichtig/nicht rechtskräftig. Wer würde unter Gefahr für Leib und Leben, evtl. sein Vermögen, um sein Leben und seine Existenz zu sichern, Verträge unterzeichnen?

Die Deutschen und die Franzosen unterzeichneten den Versailler Vertrag, auch die Franzosen. Amerikaner und Briten nicht.  Somit ist er aufgrund dessen auch nicht rechtskräftig.

Der Versailler Vertrag wird auch „Friede von Versailles“ oder „Friedensvertrag von Versailles“ genannt, kann kein Friedensvertrag für alle sein, wenn er nicht unterzeichnet wurde. Zwischen den Vereinigten Staaten und dem Deutschen Reich soll ein separater Friedensvertrag existieren, möglicherweise wurde er auch unterzeichnet… Da zwischen den Siegermächten und dem Besiegten nur eingeschränkt Friedensverträge unterzeichnet wurden, ist der 1. Weltkrieg nicht beendet, und somit die Meinung, für den 2. Weltkrieg würde ein Friedensvertrag (separat) benötigt werden, nicht zutreffend. Die Briten betrachten den 2. Weltkrieg und die Machtergreifung Hitlers als Ergebnis des 1. Weltkrieges und der Frustration der Deutschen Bevölkerung – auch durch nicht eingehaltene Abrüstungsvereinbarungen der Siegermächte und außergewöhnlich hoher Reparationszahlungen, welche zur Überlastung der Zahlungsfähigkeit der Weimarer Republik und zur Währungsreform 1923 führte – und bezeichnen diese Kriege als den „Zweiten Dreißigjährigen Krieg“ als eine Einheit, was in sich schlüssig ist.

Die Weimarer Verfassung stimmt in Artikel 178 dem Versailler Diktat zu, welches unter Zwang unterzeichnet wurde. Die Abtrennung von Gebieten durch Siegermächte, ohne das Volk zu befragen, und eine Verfassung sind ohne direkte Zustimmung des Volkes nicht rechtskräftig. Selbst wenn dies Vorgehensweise Gang und Gäbe ist. Zugleich wird die alte Verfassung vom 16. April 1871 vom Deutschen Kaiserreich aufgehoben, auch ohne Zustimmung des Volkes. Diese Aufhebung ist somit auch nicht rechtens.

Die Weimarer Regierung verstand sich auch als Reichsregierung, wie unter Verfassungen.de in der Weimarer Verfassung lesbar ist.

Anmerkung:
Auch wenn nach der Gesetzeslage offenkundig kein Friedensvertrag für den 2. Weltkrieg notwendig wäre, da wir einen für den 1. Weltkrieg bräuchten, ist dies eine gute Basis, um Aufmerksamkeit zu erregen, und eine geschichtliche Aufarbeitung bzw. Nachdenken über deutsche Geschichte zu ermöglichen, und Frieden und Freiheit in der Welt, für Deutschland und die Welt, zu ermöglichen. Ferner ist es ein klarer Weg, um Deutschland die volle Souveränität und Handlungsfähigkeit zu sichern!

Quellenhinweise (werden noch ergänzt)
Deutschlands fehlende Alleinschuld am ersten Weltkrieg: http://wp.me/16wi2
Weimarer Verfassung http://www.verfassungen.de/de/de19-33/verf19.htm
Wikipedia: Vertragsrevisionismus http://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsrevisionismus
Versailler Vertrag: http://www.dhm.de/lemo/html/dokumente/versailles/index.html
2. Dreißigjähriger Krieg: http://www.youtube.com/watch?v=PLaN8t26pHk

Grundgesetz und Souveränität: Artikel 79 GG – Friedensvertrag!

Artikel 79 Grundgesetz: Ewigkeitsklausel, Völkerrecht und Friedensregelung

(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben…

Erläuterung:
Zuerst einmal brauchen wir Änderungsgesetze, welche den Wortlaut des Grundgesetzes ändern oder ergänzen. Eine Überschreibung oder Überblendung wie des Artikels 23 Grundgesetz, welcher 2 Jahre aufgehoben – Versionen unter Lexetius – war, ist nicht zulässig, aus Gründen der Rechtssicherheit.
Die offizielle Version der Bundesregierung, der meisten der BRD-Politiker, und der Medien besagt, daß wir einen Friedensvertrag haben, und ein freies, unbesetztes Land seit spätestens 1990 sind… Zitiert hierzu werden oft der Deutschlandvertrag, und der 2+4/4+2 -Vertrag. Dem widerspricht der Grundgesetz-Artikel 79: Friedensregelungen und Regelungen zum Abbau besatzungstechnischer Ordnungen bedürften keiner Überprüfung auf Grundgesetz-Konformität bei völkerrechtlichen Verträgen…

Was übrigens auch wieder Bezug nimmt auf den Vorrang von Völkerrecht vor Bundesrecht und Landesrecht, wie es in den Artikeln 1 und 25 Grundgesetz bestimmt ist.

Da wir ja offiziell im Frieden sind – was ist mit dem Afghanistan- und eventuell bevorstehenden Iran-Krieg? – bräuchten wir doch keine Friedensregelung. Und da wir souverän sind, wozu soll dann Besatzungsrecht abgebaut werden?

Siehe auch Folgeblogs!

Quellen
Grundgesetz Artikel 1 und 25: Menschenrecht vor Bundesrecht, Verpflichtung der BRD-Gewalten
http://dejure.org/gesetze/GG/1.html
http://dejure.org/gesetze/GG/25.html
Versionen der Grundgesetz-Artikel unter Lexetius:
http://lexetius.com/GG/Inhalt