Größte Kampfstadt der Welt, 100 Mio Euro, in Deutschland

Zitat

Merkel und ihre anderen Erfüllungsgehilfen haben 100 Millionen Euro oder mehr für eine Kampfstadt in Deutschland ausgegeben, damit die Bundeswehr Häuserkämpfe üben kann…

Es soll bisher die größte Stadt der Welt für diese Zwecke sein… Die Stadt heißt Schnöggersburg.

Zitat Welt Online:
Zurzeit bereiten sich rund 20.000 Soldaten pro Jahr in der dünnbesiedelten Altmark auf Einsätze in Krisengebieten vor. Militärexperten sind sich sicher, dass Konflikte immer in urbanen Zentren entstünden, deshalb seien Übungen in einem Ballungsraum absolut notwendig. Soldaten müssen sich auf Einsätze vorbereiten, bei denen noch Zivilisten im Ort sind.

Diese Konflikte können im Rahmen der geplanten Zwangsenteignungen von Sparern und Immobilienbesitzern auch uns treffen, nachdem bereits von Enteignungen von 40 % bei Geld- oder Vermögensbesitzern geredet wird, und von Enteignungen bis zu über 10 % bei Kleinsparern.  Ich rufe auch die Erinnerung an den Zensus wach, denn in dieser Umfrage wurde nicht nur über die Bevölkerungs- und Familienstruktur gefragt, sondern ebenfalls über Besitzverhältnisse etc. Aktuell dient das der GEZ (neu 2013) für kriminelle Eintreibungen von Rundfunkgebühren, selbst wenn man keinen Fernseher/Radios besitzt. Und das, obwohl Steuergesetze in der BRD rechtsunwirksam sind.  Achtung: Seit letztem Jahr sind Gerichtsvollzieher keine Beamten mehr – GerichtsvollzieherO alt ist weggefallen! Sie sind Privatpersonen und privat haftbar!

Siehe auch Honigmann für größeren Überblick zum Thema:
http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2012/08/16/ein-teil-vom-krieg-in-norddeutschland/

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/03/22/zypern-an-der-staatspleite-fuehrt-kein-weg-vorbei

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/03/22/euro-gruppe-schuldenschnitt-in-zypern-auf-kosten-der-grossanleger/

Zum Steuerrecht:
http://wemepes.ch/wepe/15-argumente-gegen-das-steuerrecht-der-brd

Zu den Gerichtsvollziehern:
https://brd-schwindel.org/gerichtsvollzieher-sind-seit-august-2012-keine-beamten-mehr/

Kurzlink zum Weitergeben: http://wp.me/p17gnI-7a

Pariser Verträge, Deutschlandvertrag und die Souveränität Deutschlands – umfassender Überblick!!!

Allgemein werden die Pariser Verträge als Argument dafür verwendet, um die Souveränitat „Deutschlands“, oder besser der BRD zu beweisen. Daß die BRD nur ein Teil Deutschlands war und nicht souverän sein kann, sagte nicht nur Professor Dr. Carlo Schmid vor dem Parlamentarischen Rat im September 1948:

Es gibt kein westdeutsches Staatsvolk und wird keines geben! […] Nur das gesamte deutsche Volk kann “volkssouverän” handeln, und nicht eine Partikel davon. […] Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten…  Siehe auch „die wichtigsten Auszüge zum Grundgsetz aus Carlo Schmids Rede zum Parlamentarischen Rat 1948 unter http://wp.me/p17gnI-3F

Dies bestimmten auch die Abgeordneten der Rittersturz-Konferenz, welche als Ausarbeitung auf den Seiten des Bundestages zu finden ist, und die Koblenzer Beschlüsse, welche klar festlegten, daß die Bundesrepublik Deutschland und das Grundgesetz nur ein Provisorium sein sollten, bis ein endgültiger deutscher Staat gegründet wäre, ein westdeutscher Staat als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches mit einer eigenen Verfassung werde ausdrücklich nicht gegründet.

Wikipedia liefert hier unter dem Artikel über „Deutschland“ weitere interessante Hinweise: „Nach dem Zweiten Weltkrieg nutzten die Siegermächte den Begriff Deutschland ausschließlich für das von ihnen besetzte Deutsche Reich (ohne Österreich). 1949 wurde die Bundesrepublik Deutschland durch die USA und das Vereinigte Königreich sowie die Deutsche Demokratische Republik durch Einwirken der UdSSR initiiert. Da eine Fortführung des Staatsnamens Deutsches Reich im Parlamentarischen Rat wegen seines „aggressiven Akzents“ abgelehnt wurde, fand stattdessen „Deutschland“ in der Bezeichnung der damals konstituierten Bundesrepublik erstmals namentliche Verwendung;[13] damit sollten die „emotionale Integrationskraft des Namens und sein staatsrechtlicher Gehalt“ aus Kontinuität und der Identität der Bundesrepublik bezeugt werden.[14]

Die Pariser Verträge traten am 5.05.1955 in Kraft, Unterzeichner waren die Westunion (ein Militärbündnis, Nachfolger dessen waren der Brüsseler Pakt und die Westeuropäische Union/WEU), die BRD und Italien.

Inhalte der Pariser Verträge:

  • Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (Deutschland-Vertrag), auch in der
  • Protokoll über die „Beendigung des Besatzungsregimes“ in der BRD (Paris, 23. Oktober 1954)- kompletter Text siehe die Vertragssammlung der „Bonner Verträge“ bzw. „Pariser Verträge“
  • Vertragssammlung zum Finanzvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (BGBl II, Nr. 8. S. 381, 31. März 1955)
  • Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Brüsseler Vertrages und des Nordatlantikvertrags für die Bundesrepublik Deutschland sowie über das Inkrafttreten des Vertrags über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland aus Nr. 12 vom 10.05.1955, Seite 630
  • Vertrag über die Rechte und Pflichten ausländischer Streitkräfte und ihrer Mitglieder in der Bundesrepublik Deutschland, BGBl II, Nr. 8. S. 321, auch Vertragssammlung, aktuelle Version von 1995 hier
  • Vertragssammlung zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen- Überleitungsvertrag, BGBl II, Nr. 8, S. 405,
  • Vertragssammlung zum Abkommen über die steuerliche Behandlung der Streitkräfte und ihrer Mitglieder (BGBl II, Nr. 8, S. 469)
  • Vertragssammlung zu den Schreiben zwischen den Hohen Kommissare der Drei Mächte an Bundeskanzler Adenauer und umgekehrt von 1952 und 1954, BGBl II, Nr. 8, S. 478 ff.)

Die Alliierte Hohe Kommission und die Dienststellen der Landeskommissare sollen durch den Deutschlandvertrag am 5.05.1955 aufgelöst worden sein, steht in der Wikipedia zu diesen Pariser Verträgen.. Dazu gleich mehr.

Enthalten war der Deutschlandvertrag,  genauer „Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten“, auch „Bonner Vertrag“ genannt, und der Beitritt zur Westunion und zur NATO, und das Recht, eine Bundeswehr führen zu dürfen.

Artikel-Zusammenfassung Deutschlandvertrag (bitte alle Artikel lesen 😉 )

  1. Auflösung des Besatzungsrechtes der Drei Mächte (USA, F, UK inkl. Nordirland) für die BRD und der Alliierten Hohen Kommission/Kontrollrat, demgemäß hat die BRD die souveräne Macht all ihre Angelegenheiten.
  2. Beibehaltung der Rechte und Verantwortlichkeiten der Drei Mächte in Bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes hinsichtlich einer friedensvertraglichen Lösung und der Wiedervereinigung, Bestimmung der Rechte und Verantwortlichkeiten der 3 Mächte in Bezug auf stationierte Streitkräfte + Verweis auf die Artikel 4 + 5
  3. Verpflichtung der BRD zur Einhaltung der Prinzipien der UN-Charta (Satzung) und der vom Europarat verfaßten Ziele (Abs. 1). Bekenntnis /Absichtserklärung der vollständigen Verbindung mit freien internationalen Organisationen mit dem Ziel einer freien Welt (Abs. 2). Zusage der 3 Mächte, bei Verhandlungen mit Staaten ohne diplomatische Beziehungen bei der BRD zurückzufragen und diese auf Ersuchungen hin bei anderen Staaten und internationalen Organisationen zu unterstützen und zu verhandeln, sofern die BRD dazu nicht fähig sein sollte. (Abs. 3 + 4)
  4. Stationierung von Streitkräften auf dem Gebiet der BRD zur Verteidigung der Freien Welt, „zu der die Bundesrepublik und Berlin gehören“, Weitergeltung der Stationierungsrechte der Drei Mächte in der BRD und genauere Festlegung in weiteren Verträgen.
  5. Zusage einer Zusammenarbeit mit der Bundesregierung bei der Stationierung der Besatzungs-Streitkräfte und fremder Streitkräfte, Ausschluß der Kooperation bei Gefahr eines Angriffs auf die Besatzungsmächte, Erlöschen der Sicherheitsvorkehrung zum Schutz eigener (Besatzungs-) Truppen sofern die BRD diese ihrerseits von sich aus gewährleisten kann.
  6. Konsultation/Zusage einer Zusammenarbeit bei Ausübung ihre Rechte bezüglich Berlin und Verpflichtung der BRD, die Verantwortung der Drei Mächte in Bezug auf Berlin zu genügen (Sonderstatus Berlin!).
  7. Zielfestsetzung einer Friedensregelung für einen dauerhaften Frieden, Festlegung der endgültigen Grenzen Deutschlands bis zu diesem Friedensvertrag (Abs. 1), und Verpflichtung beider Seiten, bis zum Erreichen dieses Zieles zusammenzuarbeiten und zu kommunizieren.
  8. Erwähnung von Zusatzverträgen: Vertrag über die Rechte und Pflichten ausländischer Streitkräfte und ihrer Mitglieder in der Bundesrepublik Deutschland,
    Finanzvertrag, Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (Überleitungsvertrag), Inkrafttreten und Verbindung zum Nordatlantikpakt/zur NATO
  9. Errichtung eines Schiedsgerichtes für Streitigkeiten zwischen der BRD und den Drei Mächten. Ausnahme sind die Rechte zur Stationierung von Streitkräften der Alliierten (Absatz 3).
  10. Überprüfung der Vertrags- und Zusatzvertragsbedingungen im Falle einer Wiedervereinigung oder bei außergewöhnlichen Änderung in der Beziehung zu einander. Dann werden die vorhandenen Verträge hieraus in gegenseitigem Einvernehmen geändert.
  11. Festlegung des Hinterlegens der vorhandenen Verträge und Zusatzverträge

Anmerkungen:

  1. Die Drei Mächte sind die West-Alliierten (USA, Frankreich, England inklusive Nordirland. Der Kontrollrat und die Alliierte Hohe Kommission (AHK) wurden nicht aufgelöst, siehe auch Berlin-Übereinkommen von 1990. Die AHK der 4 Alliierten wurde durch die AHK der 3 Alliierten (Westmächte) ersetzt. Dies sagt auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.
  2. „demgemäß“ heißt gemäß dem Artikel 1, Absatz 1 wird die „Bundesrepublik […] die volle Macht eines souveränen Staates […] haben.  Juristische Spitzfindigkeit, sie wird die Macht eines Staates haben, aber kein souveräner Staat sein, das war nie beabsichtigt, wie Professor Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat sagte, siehe auch http://wp.me/17gnI. Ein Staats-Bruchteil, der von Soldaten fremder Länder besetzt ist und ein erlassenes und genehmigtes Grundgesetz hat, sowie Befehle der Besatzer ausführt, kann niemals frei und souverän sein. Es kann sogar keine Gesetze, sondern nur Verordnungen erlassen, mangels Volkes ausdrückliche Legitimation oder Volkszustimmung. Selbst wenn die BRD Gesetze erläßt – (das wußte ich bis vor Kurzem auch nicht, daß das völkerrechtlich nicht geht)
  3.  Eine rechtsgültige Wiedervereinigung hatten wir nicht. Gemäß Ländereinführungsgesetz der DDR wurden die Länder der Ost-Besatzungszone zum 14. Oktober 1990 gegründet, während die „Wiedervereinigung“ zum 3. Oktober 1990 angeblich stattfand. Ohne Partner keine Vereinigung, geht nicht.  Auch einen Friedensvertrag oder eine Friedensregelung haben wir nicht, steht so im Grundgesetz Artikel 79 trotz 58 Änderungsgesetzen mit weit mehr als 100 Änderungen zum Grundgesetz bis 2010 (s. Grundgesetz vom Bundestag.  Im Zusatzprotokoll zum 4+2 Vertrag, dem Pariser Protokoll Nr. 354 B aus der 4+2 Chronik stand „Eine Friedensregelung ist nicht beabsichtigt“, und Entsprechendes gab auch Genscher zu: http://wp.me/p17gnI-3t

Literaturquellen zur Nachprüfung und Nachvollziehbarkeit:

Wikipedia: Deutschland
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland
Wikipedia: Deutsches Reich
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich
Wikipedia: Parlamentarischer Rat
http://de.wikipedia.org/wiki/Parlamentarischer_Rat
Wikipedia: Provisorium
http://de.wikipedia.org/wiki/Provisorium
Wikipedia: Merkmale von Staaten
http://de.wikipedia.org/wiki/Staat#Merkmale_von_Staaten
Wikipedia: Verfassung
http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassung

Wikipedia: Alliierte hohe Kommission
http://de.wikipedia.org/wiki/Alliierte_Hohe_Kommission
Wikipedia: Rittersturz-Konferenz
http://de.wikipedia.org/wiki/Rittersturz-Konferenz
Bundestag: Analyse zu Gesamtstaatlichen Aspekten der Rittersturzkonferenz 1948
http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2008/rittersturzkonferenz.pdf

Koblenzer Beschlüsse:
http://de.wikipedia.org/wiki/Koblenzer_Beschl%C3%BCsse
Bundestag: Analyse zu Gesamtstaatlichen Aspekten der Rittersturzkonferenz 1948
http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2008/rittersturzkonferenz.pdf
Deutschlandvertrag:
http://www.documentarchiv.de/brd/dtlvertrag.html
Konrad Adenauer-Stiftung: Pariser Verträge
http://www.konrad-adenauer.de/index.php?msg=76
Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes in der BRD (Paris, 23.10. 1954) http://www.cvce.eu/viewer/-/content/7d74c4bc-6563-48ad-9fcc-fad59d444299/de
Internationale Abkommen der BRD (Ausschnitt):
http://www.abg-plus.de/abg2/ebuecher/abg_all/index.htm
Nordatlantikvertrag (NATO-Vertrag):
http://www.abg-plus.de/abg2/ebuecher/abg_all/index.htm
Gesetz über die Rechtsstellung von ausländischen Streitkräften in der BRD
http://www.gesetze-im-internet.de/skaufg/index.html
2+4 / 4+2 Chronik im Internet:
www.2plus4.de
Bundesverfassungsgericht: BRD unsouverän gegenüber Westmächten (1997)
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk19980128_2bvr198197.html
Grundgesetz Artikel 79:
http://dejure.org/gesetze/GG/79.html
Grundgesetz Bundestag mmit Änderungsgesetzen:
https://www.btg-bestellservice.de/pdf/10060000.pdf
Bundestag: Grundgesetz mit Änderungsgesetzen
Ländereinführungsgesetz der DDR:
http://www.verfassungen.de/de/ddr/ddr90-laeeinf.htm
Archiv der Uni Saarland: Berlin-Übereinkommen vom 25.09.1990 bzw. 1994
http://archiv.jura.uni-saarland.de/BGBl/TEIL2/1994/19940040.2.HTML
Komplette Sammlung der „Bonner Verträge“ bzw. Pariser Verträge vom 23. Okt. 1954- offiziell „Bekanntmachung zum Protokoll vom 23. Oktober 1954 zur Beendigung vom Besatzungsregime.
https://deinerechte.files.wordpress.com/2012/07/bekanntmachung_zum_protokoll_vom_23-_oktober_-1954-beendigung_besatzungsregime.pdf
Darunter:

  • „Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten“ (Westmächten), S. 305;
  • „Vertrag über die Rechte und Pflichten ausländischer Streitkräfte und ihrer Mitglieder in der Bundesrepublik Deutschland“, S. 321;
  • Finanzvertrag, S. 381,
  • „Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen“ bzw. Überleitungsvertrag, S. 405;
  • „Abkommen über die steuerliche Behandlung der Streitkräfte und ihrer Mitglieder“, S. 469;
  • „Briefe, die am 23. Oktober 1954 in Paris anläßlich der Unterzeichnung des Protokolls über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland ausgetauscht worden sind“, S. 478;
  • Briefe, die im Mai 1954 anläßlich der Unterzeichnung des Bonner Verträge ausgetauscht und durch den Brief vom 23. Oktober 1954 bestätigt oder abgeändert worden sind; S. 500

Straftatbestände und Verstöße gegen Menschenrecht und Grundgesetz aufgrund Zustimmung zum ESM-Vertrag- umfassende Analyse

Kurzmitteilung

Am 29. Juni 2012 stimmten 493 Abgeordnete der Bundesrepublik Deutschland, während eines Fußball-Spieles, über den ESM-Vertrag ab. ESM heißt Europäischer Stabilitäts-Mechanismus, es ist ein riesiger, unbegrenzter Rettungsschirm und die Erschaffung einer Finanz-Diktatur der Banken über ein Ermächtigungsgesetz – den ESM. Siehe auch meinen letzten Artikel oder Blog zum ESM unter http://wp.me/p17gnI-4z

Die zustimmenden Abgeordneten haben einen Eid aufs Grundgesetz geschworen, und zum Teil auch als Regierungsmitglieder. Wenn der Eid unverbindlich wäre, warum wird er dann geschworen? Könnte man ihn dann nicht gleich abschaffen? Warum tritt jemand überhaupt Regierungsämter an und/oder arbeitet als Abgeordneter der BRD, wenn er keine Bereitschaft hat, sein Bestes zu tun, ehrliche Arbeit zu leisten – für die er bezahlt wird und beschäftigt ist – und um Schaden vom deutschen Volke abzuhalten oder abzuwenden?

Zur Ansprache und Aufruf an alle Lesenden, auch die welche für die BRD arbeiten, hier. http://wp.me/p17gnI-5M

Folgende offenkundige Verstöße liegen im Rahmen der ESM-Zustimmung vor, der Reihe nach, zuerst zum Grundgesetz (GG):

  1. Verstoß gegen Artikel 1 GG: Unverletzliche und unveräußerliche Menschenrechte, und die Nicht-Bindung der Gesetzgebung an unmittelbar geltendes Recht.
  2. Recht auf Leben, freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 GG, Absatz 2 – durch die Zustimmung zu einem Finanz-Diktatur-Paket der Banken wird aufgrund Geldmangels gravierend gekürzt, Gelder zur Rettung von Firmen wie Schlecker werden gestrichen, Gelder für Bildung und Pflegedienste bzw. Altersversorgung, Förderung und Unterstützung des öffentlichen Nahverkehrs, Kunst und Kultur etc. ebenfalls, Pflege und auch die Förderung gesunder Ernährung im Extremfall eingeschränkt. Niemand kann mehr frei bestimmen, unsere Kinder und Kindeskinder sind auch versklavt, zum Wohle des Euros und des korrupten Finanzsystems. Nebenbei wird der Schutz der Familie auch gefährdet, durch diese Bestimmung über die Bundesbürger und deren Nachkommen (GG Art. 6). Weiterlesen

Die BRD hat keine Staatsgerichte – BRD-Dokumente beweisen es!

Die BRD ist ein Staat? Dann hätte sie unter anderem Staatsgerichte… Abgesehen davon, daß die BRD von Anfang an nicht als Staat entworfen wurde (Professor Dr. Carlo Schmid, Parlamentarischer Rat zum Grundgesetz, von den Alliierten „FÜR“ die Bundesrepublik Deutschland erlassen und genehmigt: „Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten…“ Siehe auch Carlo Schmids wichtigste Textpassagen meines Blogs), wurde sie auch durch das „Vereinheitlichungsgesetz“ ihrer Staatsgerichte beraubt. Im Übrigen ist die BRD oder „Germany“ eine NGO – Non Govermental Organization, Nicht-Regierungs-Organisation.

Zum Punkt:
Die Bundesrepublik hat keine Staatsgerichte. Hat das bayerische Verwaltungsgericht in Regensburg vom 07.05.2010 durch die Aussage „auch GVG § 15 ist weggefallen“ bestätigt

Ergänzung:
„GVG“ heißt „Gerichtsverfassungsgesetz“ und ist die Basis zur Verfassung oder zum Handeln der Gerichte.

Im GVG § 15 der BRD – hier Dejure.org – steht „weggefallen“. Weiterlesen

Grundgesetz: Artikel 133 GG – Der Bund als vereintes BRD-Wirtschaftsgebiet – kein Staat!

Artikel 133 Grundgesetz: Der Bund als Vereinigtes Wirtschaftsgebiet! Statt Staat!
Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.

Erklärung:
Die Bundesrepublik Deutschland (alt) und die DDR waren Wirtschaftsgebiete, das eine der Westmächte nach kapitalistischer, das andere nach Sozialistischer Prägung unter dem Einfluß kommunistischer Sowjets. Es waren auch Besatzungszonen.

Im Rahmen des Grundgesetzes wird die „Bundesrepublik Deutschland“ kam genannt, sondern nur vom „Bund“ gesprochen. Warum? Die Bundesrepublik Deutschland will ein Staat sein, ein „Bund“ ist ein Verbund von Staaten oder Ländern.

Im Rahmen der sogenannten Wiedervereinigung unter eigenartigen Umständen, z. B. der Ländergründung der „Ostländer“ Mitteldeutschlands, oder der DDR, zum 14. Oktober 1990 durch das Ländereinführungsgesetz, während die Wiedervereinigung zum 3. Oktober 1990 stattfand. Ein rückwirkendes Gesetz verstößt gegen das Gebot der Rechtssicherheit und Willkürlosigkeit. Gesetzgeber könnten sonst auf 10 Jahre zurück Steuern erhöhen!

Wie kann ich etwas vereinigen, was gar nicht existiert? Wie kann ich – anderes Beispiel – in einem Haus wohnen, was gar nicht gebaut ist? Juristen der BRD können so etwas scheinbar, zumindest wurde es nach außen hin so dargestellt 🙂

Der Neue Bund soll nach diesem Artikel zufolge in die Rechten und Pflichten des vereinten Wirtschaftsgebietes – aus BRD (alt) und DDR (neu) eintreten.

Daß die Vereinigung gar nicht stattfinden konnte, weil die BRD und DDR nur Staatsfragmente eines größeren Teiles waren, wird jedem klar, der die Koblenzer Beschlüsse kennt, und sich Karten Deutschland aus früheren Jahren anschaut.

Besatzungszonen Deutschlands 1945

Besatzungszonen Deutschlands 1945

Beim Klicken auf das Bild erscheint ein größeres Bild!

Quellen
Einigungsvertrag zum 3. Oktober 1990:
http://www.gesetze-im-internet.de/einigvtr/BJNR208890990.html
Ländereinführungsgesetz zur Gründung der DDR-Länder zum 14. Oktober 1990:
http://www.verfassungen.de/de/ddr/ddr90-laeeinf.htm
Koblenzer Beschlüsse, Ergebnis der Rittersturzkonferenz, Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Koblenzer_Beschl%C3%BCsse
Rittersturzkonferenz auf den Seiten des Bundestages (PDF)
http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2008/rittersturzkonferenz.pdf
Lexetius: Vergleich der Grundgesetz-Artikel
http://lexetius.com/GG/Inhalt

Grundgesetz und Souveränität: Artikel 79 GG – Friedensvertrag!

Artikel 79 Grundgesetz: Ewigkeitsklausel, Völkerrecht und Friedensregelung

(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben…

Erläuterung:
Zuerst einmal brauchen wir Änderungsgesetze, welche den Wortlaut des Grundgesetzes ändern oder ergänzen. Eine Überschreibung oder Überblendung wie des Artikels 23 Grundgesetz, welcher 2 Jahre aufgehoben – Versionen unter Lexetius – war, ist nicht zulässig, aus Gründen der Rechtssicherheit.
Die offizielle Version der Bundesregierung, der meisten der BRD-Politiker, und der Medien besagt, daß wir einen Friedensvertrag haben, und ein freies, unbesetztes Land seit spätestens 1990 sind… Zitiert hierzu werden oft der Deutschlandvertrag, und der 2+4/4+2 -Vertrag. Dem widerspricht der Grundgesetz-Artikel 79: Friedensregelungen und Regelungen zum Abbau besatzungstechnischer Ordnungen bedürften keiner Überprüfung auf Grundgesetz-Konformität bei völkerrechtlichen Verträgen…

Was übrigens auch wieder Bezug nimmt auf den Vorrang von Völkerrecht vor Bundesrecht und Landesrecht, wie es in den Artikeln 1 und 25 Grundgesetz bestimmt ist.

Da wir ja offiziell im Frieden sind – was ist mit dem Afghanistan- und eventuell bevorstehenden Iran-Krieg? – bräuchten wir doch keine Friedensregelung. Und da wir souverän sind, wozu soll dann Besatzungsrecht abgebaut werden?

Siehe auch Folgeblogs!

Quellen
Grundgesetz Artikel 1 und 25: Menschenrecht vor Bundesrecht, Verpflichtung der BRD-Gewalten
http://dejure.org/gesetze/GG/1.html
http://dejure.org/gesetze/GG/25.html
Versionen der Grundgesetz-Artikel unter Lexetius:
http://lexetius.com/GG/Inhalt

Grundgesetz und Souveränität – Artikel 130 GG

Artikel 130 Grundgesetz: Übernahme bestehender Verwaltungseinrichtungen
(1) Verwaltungsorgane und sonstige der öffentlichen Verwaltung oder Rechtspflege dienende Einrichtungen, die nicht auf Landesrecht oder Staatsverträgen zwischen Ländern beruhen, sowie die Betriebsvereinigung der südwestdeutschen Eisenbahnen und der Verwaltungsrat für das Post- und Fernmeldewesen für das französische Besatzungsgebiet unterstehen der Bundesregierung. Diese regelt mit Zustimmung des Bundesrates die Überführung, Auflösung oder Abwicklung.

Kommentar:

  • Das mit der Eisenbahn oder dem Verwaltungsrat brauche ich nicht kommentieren, dies erklärt sich weitgehend von selbst. Auch hier wieder Besatzungsrecht bzw. der klare Bezug auf eine Besatzungszone.
  •  Es gibt Verwaltungsorgane und Rechtspfleger-Organe ohne Landesrecht und ohne Staatsverträge (also z. B. Stadtverwaltungen, Verwaltungen ohne gültige Landesverfassung (also alle der BRD, siehe unten) ), und die Einzelländer der BRD waren früher, bis zum Auflösen der Einzelstaaten durch Adolf Hitler, souverän und separat. Per Selbstermächtigung, ohne Volksabstimmung, löste Hitler diese Einzelstaaten auf, es gab somit keine Staaten mehr, und ohne Staaten konnte das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 nicht mehr greifen, es wurde geändert, die „Deutsche Staatsangehörigkeit“ erfunden. Die Bundesregierung greift auf eine Staatsangehörigkeit aus dem Nationalzionismus zurück, damit sie nicht auf die Reichs – und Staatsangehörigkeit zurückgreifen muß.
  • Es gibt keine rechtsgültigen Landesverfassungen: Sie sind meistens nicht auffindbar oder nachweisbar, wurden ohne Volksabstimmung durch die Alliierten und BRD-Parlamentarier erlassen, verletzen Gesetze zur Entnazifizierung (die Länder der östlichen Besatzungszone heißen genau wie zur Zeit des Nationalzionismus), und die alten Verfassungen wurden meist nicht rechtsgültig, z. B. durch Volksentscheid, aufgelöst. Das Rheinland hat eine Körperschaftsurkunde, nicht aber Rheinland-Pfalz; Baden hat eine, nicht aber Baden-Württemberg. Die Bayern geben das hier sogar offiziell zu, auch, daß sie nie einer Bundesrepublik Deutschland beigetreten sind.
  • Regelungen zur Entnazifizierung sind, da sie trotz der zahlreichen Änderungen am Grundgesetz und den Landesverfassungen nach der „Wiedervereinigung“ nicht entfernt wurden (über 20 Jahre her), immer noch gültig. Warum sollten sie sonst noch existieren? Wer souverän ist, kann doch unnötige Gesetzespassagen entfernen, oder?

Somit ist die BRD  – der Rest seit der angeblichen Wiedervereinigung von 1990, welche unter eigenartigen Umständen fand, z. B. ohne existierende „Ostländer“ – ein völkerrechtswidriges Konstrukt, ohne direkte Volkszustimmung zu dem von den Besatzern genehmigten Grundgesetz, und welches den Nationalsozialismus benötigt, um existieren zu können. Auch der Rechtsanwaltszwang wurde durch das Hitler-Regime eingeführt, weil er Anwälte brauchte, die mit den Richtern und Staatsanwälten kollaborierten (zusammenarbeiteten), damit Selbstverteidigende Menschen vor der Nazi-Justiz auf jeden Fall verurteilt werden konnten.

Informationsquellen:
Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz:
http://www.verfassungen.de/de/de49/grundgesetz-genehmigung49.htm
Bayerische Verfassung, ohne Inkrafttreten, besonders interessant ab S. 37!!!
www.bayern.landtag.de/cps/rde/xbcr/landtag/dateien/Bayerische_Verfassung_Lesezeichen_BF.pdf
Staatsangehörigkeitsgesetz (kritische Passage mit Bezug auf 1934 gelöscht!)
http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html
Staatsangehörigkeitsgesetz vom 13.10.2011, 18 Uhr 40, Bildschirmausdruck
StAG – Staatsangehörigkeitsgesetz-BMJ der BRD vom 3. Reich!

Großschreibung und rechtliche Konsequenzen!

Das Thema der „natürlichen Person“ oder „juristischen Person wird hier nur am Rande angerissen, und zwar über Firmenrecht und die die GROSS-SCHREIBUNG. Somit ist klar, daß unsere Groß-Schreibung auf dem Personalausweis kein Zufall ist!

Ens legis: „Ens Legis. L. Lat. A creature of the law; an artificial being, as contrasted with a human being. Applied to corporations, considered as deriving their existence entirely from the law.“ „Blacks Law Dictionary, Fourth Edition, 1951. (This term is used in the statutory declaration on the Dealing with the courts page). Names of men and women appearing in ALL-CAPITAL LETTERS, even abbreviated versions (with/without initials, etc.) of the true names, are corporate/corporately „colored“ renditions of a true name. Colored refers to the fact that they are fictitious, „having the appearance.“ They do not identify the „being,“ the real person, you, associated therewith; such construct of names represent property, specifically intellectual property… YOUR PROPERTY. It is unfortunate that this fact is overlooked by almost everyone in society, EXCEPT, the „legal masters“ whose existence is predicated upon its exploitation. See also Capitis Diminutio Maxima […].

Gesetzliche Person: Eine Schöpfung des Gesetzes, ein künstliches Wesen, verglichen mit einem menschlichen Wesen. Angewendet auf Firmen, betrachtet als Ableitung ihrer  Existenz, komplett nach dem Gesetz. „Blacks Law Dictionary/ Blacks Gesetzes-Lexikon, Vierte Ausgabe, 1951. (Dieser Ausdruck wird benutzt als Eidesstattliche Erklärung unter Verhandlung mit der Seite des Gerichtes). Namen von Männern und Frauen erscheinen in GROSS-GESCHRIEBENEN BUCHSTABEN, sogar abgekürzte Versionen (mit/ohne Anfangsbuchstaben usw.) von den wahren Namen, sind firmen-/firmengeprägte Gegenüberstellungen eines echten Namens. Farbige/Koloniale Bezüge auf die Tatsache, daß sie fiktiv sind, „die Erscheinung haben“. Sie identifizieren nicht das „Wesen“, die reale Person, Sie/Dich, die sich damit verbindet; diese Stuktur von Namen stellt Eigentum, besonders intellektuelles Eigentum dar. IHR/DEIN EIGENTUM. Es ist bedauernswert, daß diese Tatsache von beinahe fast jedem in der Gesellschaft übergangen wird, AUSSER durch die „legalen Herren“, deren Existenz basiert auf deren Ausbeutung. Siehe auch „Capitis Diminuto Maxima“ […].

Gefunden in: http://www.getoutofdebtfree.org/Law-The-Basics

Anmerkung: Das „Blacks Law Dictionary“ ist nach Auskunft der Wikipedia, und anderer Organe in den vereinigten Staaten die ultimative Referenz der Wörterbücher für Rechtsanwälte, Studenten von Gesetzen und Laien.