Grundgesetz und Souveränität – Artikel 139 GG

Artikel 139 Grundgesetz: Fortgeltung von Entnazifizierungs-Vorschriften
Die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.

Artikel 139 Grundgesetz gilt damit einher mit dem Artikel 158 der Hessischen Verfassung und Artikel 184 der Bayerischen Verfassung als Beispiele für Regelungen zur Entnazifizierung, welche in der aktuellen Version der Verfassung bzw. des Grundgesetzes (letzte Änderung am 21.07.2011, 58 Änderungsgesetze) immer noch enthalten sind.

Hier wieder ganz klar die Frage, wenn Deutschland souverän sein soll, was hat das nach den zahlreichen Änderungen noch (2012!) in unseren obersten Gesetzen zu suchen?

Informationsquellen:
http://dejure.org/gesetze/GG/139.html
http://www.bayern.landtag.de/cps/rde/xbcr/landtag/dateien/Bayerische_Verfassung_Lesezeichen_BF.pdf
http://lawww.de/hlv/Aktuell/hv_text.htm#158