Artikel 125 Grundgesetz: Konkurrierende Gesetzgebung auf Bundesgesetze
Recht, das Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes betrifft, wird innerhalb seines Geltungsbereiches Bundesrecht,
1. soweit es innerhalb einer oder mehrerer Besatzungszonen einheitlich gilt,
2. soweit es sich um Recht handelt, durch das nach dem 8. Mai 1945 früheres Reichsrecht abgeändert worden ist.
Erläuterungen:
- Besatzungsrecht überstimmt konkurrierendes Bundesrecht
- Reichsrecht überstimmt konkurrierendes Bundesrecht, sofern nach dem 8. Mail 1945 Reichsrecht geändert wurde. Das könnte auch durch eine Reichs-Regierung sein!
- Da die BRD sich als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches proklamiert, ohne die Rechtsnachfolge antreten zu können, kann sie auch keine Reichsgesetze ändern, auch wenn sie dies (Civilprozeßordnung, Strafgesetzbuch, BGB etc.) seit ihrem Bestehen regelmäßig tut.
Die BRD ist eine Treuhandverwaltung, welche von den Alliierten als Folge des 2. Weltkrieges eingesetzt wurde, und nach alliierter (willkürlicher) Ansicht besteht Deutschland in den Grenzen vom 31.12.1937, statt dem 31.09.1939. Eine Wiedervereinigung kann nicht stattgefunden haben, welche die BRD souverän machte, zusammen mit dem „2+4-Vertrag“, denn wenn Deutschland in den Grenzen von 1937 bestehen sollte, brauchte nichts wiedervereinigt werden.
Der Wille des Volkes ist entscheidend, es hätte der Auflösung der Grenzen des Hitler-Reiches zustimmen müssen, genauso auch als Ergebnis des 1. Weltkrieges, bezüglich der Grenzen des Kaiserreiches. Diese Willensäußerungen per Abstimmung wurden nicht vollzogen!
Sowohl das Militärregierungsgesetz/Militärgesetz/SHAEF-Gesetz Nr. 52, Artikel VII, 9 e), als auch das Grundgesetz Artikel 116 als auch das Bundesbeamtengesetz, BBG vom 31.03.1999 gehen von einem Deutschland/Deutschen Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 aus.
Gesetzesquellen
Genehmigungsschreiben der Alliierten zum Grundgesetz:
http://www.verfassungen.de/de/de49/grundgesetz-genehmigung49.htm
Militärgesetz/SHAEF Nr. 52 etc., PDF: SHAEF_Militaergesetze
Deutsche Staatsangehörigkeit in den Grenzen von 1937, Grundgesetz:
http://dejure.org/gesetze/GG/116.html
Bundesbeamtengesetz, BBG, Fassung vom 31.03.1999 (BGBl. I S. 675)
http://www.gesetzesweb.de/BBG.html