k&k – Einigungsvertrag bestätigt Vorbehalte der Alliierten!

Kurzmitteilung

kurz & knackig:

  1. Es wird behauptet, sei es von den meisten Politikern, als auch von den Medien, daß wir seit dem Einigungsvertrag und 2+4 Vertrag als Deutsche souverän sind, und die Besatzer weg sind. Das stimmt nicht!
  2. Die Wahrheit ist: Wir sind, immer noch, besetztes Land!
    1. „Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen.“ (Grundgesetz Artikel 120, Absatz 1)
    2. „Beide Vertragsparteien sind sich einig, daß die Festlegungen des Vertrags unbeschadet der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch bestehenden Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes sowie der noch ausstehenden Ergebnisse der Gespräche über die äußeren Aspekte der Herstellung der deutschen Einheit getroffen werden.[2]“ Dokumentarchiv, II. Protokollerklärung zum Vertrag.
    3. „Genscher, […] gab als weitere Erklärung der Bundesrepublik Deutschland zu Protokoll, „daß die in dieser Erklärung erwähnten Ereignisse oder Umstände nicht eintreten werden, d. h., daß ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt sind“ (2+4 Chronik, Pariser Protokoll Nr. 354B)
  3. Somit ist der Status der Bundesrepublik Deutschland besetzt, ohne Friedensvertrag und ohne Souveränität! Weiterlesen

Pariser Verträge, Deutschlandvertrag und die Souveränität Deutschlands – umfassender Überblick!!!

Allgemein werden die Pariser Verträge als Argument dafür verwendet, um die Souveränitat „Deutschlands“, oder besser der BRD zu beweisen. Daß die BRD nur ein Teil Deutschlands war und nicht souverän sein kann, sagte nicht nur Professor Dr. Carlo Schmid vor dem Parlamentarischen Rat im September 1948:

Es gibt kein westdeutsches Staatsvolk und wird keines geben! […] Nur das gesamte deutsche Volk kann “volkssouverän” handeln, und nicht eine Partikel davon. […] Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten…  Siehe auch „die wichtigsten Auszüge zum Grundgsetz aus Carlo Schmids Rede zum Parlamentarischen Rat 1948 unter http://wp.me/p17gnI-3F

Dies bestimmten auch die Abgeordneten der Rittersturz-Konferenz, welche als Ausarbeitung auf den Seiten des Bundestages zu finden ist, und die Koblenzer Beschlüsse, welche klar festlegten, daß die Bundesrepublik Deutschland und das Grundgesetz nur ein Provisorium sein sollten, bis ein endgültiger deutscher Staat gegründet wäre, ein westdeutscher Staat als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches mit einer eigenen Verfassung werde ausdrücklich nicht gegründet.

Wikipedia liefert hier unter dem Artikel über „Deutschland“ weitere interessante Hinweise: „Nach dem Zweiten Weltkrieg nutzten die Siegermächte den Begriff Deutschland ausschließlich für das von ihnen besetzte Deutsche Reich (ohne Österreich). 1949 wurde die Bundesrepublik Deutschland durch die USA und das Vereinigte Königreich sowie die Deutsche Demokratische Republik durch Einwirken der UdSSR initiiert. Da eine Fortführung des Staatsnamens Deutsches Reich im Parlamentarischen Rat wegen seines „aggressiven Akzents“ abgelehnt wurde, fand stattdessen „Deutschland“ in der Bezeichnung der damals konstituierten Bundesrepublik erstmals namentliche Verwendung;[13] damit sollten die „emotionale Integrationskraft des Namens und sein staatsrechtlicher Gehalt“ aus Kontinuität und der Identität der Bundesrepublik bezeugt werden.[14]

Die Pariser Verträge traten am 5.05.1955 in Kraft, Unterzeichner waren die Westunion (ein Militärbündnis, Nachfolger dessen waren der Brüsseler Pakt und die Westeuropäische Union/WEU), die BRD und Italien.

Inhalte der Pariser Verträge:

  • Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (Deutschland-Vertrag), auch in der
  • Protokoll über die „Beendigung des Besatzungsregimes“ in der BRD (Paris, 23. Oktober 1954)- kompletter Text siehe die Vertragssammlung der „Bonner Verträge“ bzw. „Pariser Verträge“
  • Vertragssammlung zum Finanzvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (BGBl II, Nr. 8. S. 381, 31. März 1955)
  • Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Brüsseler Vertrages und des Nordatlantikvertrags für die Bundesrepublik Deutschland sowie über das Inkrafttreten des Vertrags über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland aus Nr. 12 vom 10.05.1955, Seite 630
  • Vertrag über die Rechte und Pflichten ausländischer Streitkräfte und ihrer Mitglieder in der Bundesrepublik Deutschland, BGBl II, Nr. 8. S. 321, auch Vertragssammlung, aktuelle Version von 1995 hier
  • Vertragssammlung zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen- Überleitungsvertrag, BGBl II, Nr. 8, S. 405,
  • Vertragssammlung zum Abkommen über die steuerliche Behandlung der Streitkräfte und ihrer Mitglieder (BGBl II, Nr. 8, S. 469)
  • Vertragssammlung zu den Schreiben zwischen den Hohen Kommissare der Drei Mächte an Bundeskanzler Adenauer und umgekehrt von 1952 und 1954, BGBl II, Nr. 8, S. 478 ff.)

Die Alliierte Hohe Kommission und die Dienststellen der Landeskommissare sollen durch den Deutschlandvertrag am 5.05.1955 aufgelöst worden sein, steht in der Wikipedia zu diesen Pariser Verträgen.. Dazu gleich mehr.

Enthalten war der Deutschlandvertrag,  genauer „Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten“, auch „Bonner Vertrag“ genannt, und der Beitritt zur Westunion und zur NATO, und das Recht, eine Bundeswehr führen zu dürfen.

Artikel-Zusammenfassung Deutschlandvertrag (bitte alle Artikel lesen 😉 )

  1. Auflösung des Besatzungsrechtes der Drei Mächte (USA, F, UK inkl. Nordirland) für die BRD und der Alliierten Hohen Kommission/Kontrollrat, demgemäß hat die BRD die souveräne Macht all ihre Angelegenheiten.
  2. Beibehaltung der Rechte und Verantwortlichkeiten der Drei Mächte in Bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes hinsichtlich einer friedensvertraglichen Lösung und der Wiedervereinigung, Bestimmung der Rechte und Verantwortlichkeiten der 3 Mächte in Bezug auf stationierte Streitkräfte + Verweis auf die Artikel 4 + 5
  3. Verpflichtung der BRD zur Einhaltung der Prinzipien der UN-Charta (Satzung) und der vom Europarat verfaßten Ziele (Abs. 1). Bekenntnis /Absichtserklärung der vollständigen Verbindung mit freien internationalen Organisationen mit dem Ziel einer freien Welt (Abs. 2). Zusage der 3 Mächte, bei Verhandlungen mit Staaten ohne diplomatische Beziehungen bei der BRD zurückzufragen und diese auf Ersuchungen hin bei anderen Staaten und internationalen Organisationen zu unterstützen und zu verhandeln, sofern die BRD dazu nicht fähig sein sollte. (Abs. 3 + 4)
  4. Stationierung von Streitkräften auf dem Gebiet der BRD zur Verteidigung der Freien Welt, „zu der die Bundesrepublik und Berlin gehören“, Weitergeltung der Stationierungsrechte der Drei Mächte in der BRD und genauere Festlegung in weiteren Verträgen.
  5. Zusage einer Zusammenarbeit mit der Bundesregierung bei der Stationierung der Besatzungs-Streitkräfte und fremder Streitkräfte, Ausschluß der Kooperation bei Gefahr eines Angriffs auf die Besatzungsmächte, Erlöschen der Sicherheitsvorkehrung zum Schutz eigener (Besatzungs-) Truppen sofern die BRD diese ihrerseits von sich aus gewährleisten kann.
  6. Konsultation/Zusage einer Zusammenarbeit bei Ausübung ihre Rechte bezüglich Berlin und Verpflichtung der BRD, die Verantwortung der Drei Mächte in Bezug auf Berlin zu genügen (Sonderstatus Berlin!).
  7. Zielfestsetzung einer Friedensregelung für einen dauerhaften Frieden, Festlegung der endgültigen Grenzen Deutschlands bis zu diesem Friedensvertrag (Abs. 1), und Verpflichtung beider Seiten, bis zum Erreichen dieses Zieles zusammenzuarbeiten und zu kommunizieren.
  8. Erwähnung von Zusatzverträgen: Vertrag über die Rechte und Pflichten ausländischer Streitkräfte und ihrer Mitglieder in der Bundesrepublik Deutschland,
    Finanzvertrag, Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (Überleitungsvertrag), Inkrafttreten und Verbindung zum Nordatlantikpakt/zur NATO
  9. Errichtung eines Schiedsgerichtes für Streitigkeiten zwischen der BRD und den Drei Mächten. Ausnahme sind die Rechte zur Stationierung von Streitkräften der Alliierten (Absatz 3).
  10. Überprüfung der Vertrags- und Zusatzvertragsbedingungen im Falle einer Wiedervereinigung oder bei außergewöhnlichen Änderung in der Beziehung zu einander. Dann werden die vorhandenen Verträge hieraus in gegenseitigem Einvernehmen geändert.
  11. Festlegung des Hinterlegens der vorhandenen Verträge und Zusatzverträge

Anmerkungen:

  1. Die Drei Mächte sind die West-Alliierten (USA, Frankreich, England inklusive Nordirland. Der Kontrollrat und die Alliierte Hohe Kommission (AHK) wurden nicht aufgelöst, siehe auch Berlin-Übereinkommen von 1990. Die AHK der 4 Alliierten wurde durch die AHK der 3 Alliierten (Westmächte) ersetzt. Dies sagt auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.
  2. „demgemäß“ heißt gemäß dem Artikel 1, Absatz 1 wird die „Bundesrepublik […] die volle Macht eines souveränen Staates […] haben.  Juristische Spitzfindigkeit, sie wird die Macht eines Staates haben, aber kein souveräner Staat sein, das war nie beabsichtigt, wie Professor Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat sagte, siehe auch http://wp.me/17gnI. Ein Staats-Bruchteil, der von Soldaten fremder Länder besetzt ist und ein erlassenes und genehmigtes Grundgesetz hat, sowie Befehle der Besatzer ausführt, kann niemals frei und souverän sein. Es kann sogar keine Gesetze, sondern nur Verordnungen erlassen, mangels Volkes ausdrückliche Legitimation oder Volkszustimmung. Selbst wenn die BRD Gesetze erläßt – (das wußte ich bis vor Kurzem auch nicht, daß das völkerrechtlich nicht geht)
  3.  Eine rechtsgültige Wiedervereinigung hatten wir nicht. Gemäß Ländereinführungsgesetz der DDR wurden die Länder der Ost-Besatzungszone zum 14. Oktober 1990 gegründet, während die „Wiedervereinigung“ zum 3. Oktober 1990 angeblich stattfand. Ohne Partner keine Vereinigung, geht nicht.  Auch einen Friedensvertrag oder eine Friedensregelung haben wir nicht, steht so im Grundgesetz Artikel 79 trotz 58 Änderungsgesetzen mit weit mehr als 100 Änderungen zum Grundgesetz bis 2010 (s. Grundgesetz vom Bundestag.  Im Zusatzprotokoll zum 4+2 Vertrag, dem Pariser Protokoll Nr. 354 B aus der 4+2 Chronik stand „Eine Friedensregelung ist nicht beabsichtigt“, und Entsprechendes gab auch Genscher zu: http://wp.me/p17gnI-3t

Literaturquellen zur Nachprüfung und Nachvollziehbarkeit:

Wikipedia: Deutschland
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland
Wikipedia: Deutsches Reich
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich
Wikipedia: Parlamentarischer Rat
http://de.wikipedia.org/wiki/Parlamentarischer_Rat
Wikipedia: Provisorium
http://de.wikipedia.org/wiki/Provisorium
Wikipedia: Merkmale von Staaten
http://de.wikipedia.org/wiki/Staat#Merkmale_von_Staaten
Wikipedia: Verfassung
http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassung

Wikipedia: Alliierte hohe Kommission
http://de.wikipedia.org/wiki/Alliierte_Hohe_Kommission
Wikipedia: Rittersturz-Konferenz
http://de.wikipedia.org/wiki/Rittersturz-Konferenz
Bundestag: Analyse zu Gesamtstaatlichen Aspekten der Rittersturzkonferenz 1948
http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2008/rittersturzkonferenz.pdf

Koblenzer Beschlüsse:
http://de.wikipedia.org/wiki/Koblenzer_Beschl%C3%BCsse
Bundestag: Analyse zu Gesamtstaatlichen Aspekten der Rittersturzkonferenz 1948
http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2008/rittersturzkonferenz.pdf
Deutschlandvertrag:
http://www.documentarchiv.de/brd/dtlvertrag.html
Konrad Adenauer-Stiftung: Pariser Verträge
http://www.konrad-adenauer.de/index.php?msg=76
Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes in der BRD (Paris, 23.10. 1954) http://www.cvce.eu/viewer/-/content/7d74c4bc-6563-48ad-9fcc-fad59d444299/de
Internationale Abkommen der BRD (Ausschnitt):
http://www.abg-plus.de/abg2/ebuecher/abg_all/index.htm
Nordatlantikvertrag (NATO-Vertrag):
http://www.abg-plus.de/abg2/ebuecher/abg_all/index.htm
Gesetz über die Rechtsstellung von ausländischen Streitkräften in der BRD
http://www.gesetze-im-internet.de/skaufg/index.html
2+4 / 4+2 Chronik im Internet:
www.2plus4.de
Bundesverfassungsgericht: BRD unsouverän gegenüber Westmächten (1997)
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk19980128_2bvr198197.html
Grundgesetz Artikel 79:
http://dejure.org/gesetze/GG/79.html
Grundgesetz Bundestag mmit Änderungsgesetzen:
https://www.btg-bestellservice.de/pdf/10060000.pdf
Bundestag: Grundgesetz mit Änderungsgesetzen
Ländereinführungsgesetz der DDR:
http://www.verfassungen.de/de/ddr/ddr90-laeeinf.htm
Archiv der Uni Saarland: Berlin-Übereinkommen vom 25.09.1990 bzw. 1994
http://archiv.jura.uni-saarland.de/BGBl/TEIL2/1994/19940040.2.HTML
Komplette Sammlung der „Bonner Verträge“ bzw. Pariser Verträge vom 23. Okt. 1954- offiziell „Bekanntmachung zum Protokoll vom 23. Oktober 1954 zur Beendigung vom Besatzungsregime.
https://deinerechte.files.wordpress.com/2012/07/bekanntmachung_zum_protokoll_vom_23-_oktober_-1954-beendigung_besatzungsregime.pdf
Darunter:

  • „Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten“ (Westmächten), S. 305;
  • „Vertrag über die Rechte und Pflichten ausländischer Streitkräfte und ihrer Mitglieder in der Bundesrepublik Deutschland“, S. 321;
  • Finanzvertrag, S. 381,
  • „Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen“ bzw. Überleitungsvertrag, S. 405;
  • „Abkommen über die steuerliche Behandlung der Streitkräfte und ihrer Mitglieder“, S. 469;
  • „Briefe, die am 23. Oktober 1954 in Paris anläßlich der Unterzeichnung des Protokolls über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland ausgetauscht worden sind“, S. 478;
  • Briefe, die im Mai 1954 anläßlich der Unterzeichnung des Bonner Verträge ausgetauscht und durch den Brief vom 23. Oktober 1954 bestätigt oder abgeändert worden sind; S. 500

Straftatbestände und Verstöße gegen Menschenrecht und Grundgesetz aufgrund Zustimmung zum ESM-Vertrag- umfassende Analyse

Kurzmitteilung

Am 29. Juni 2012 stimmten 493 Abgeordnete der Bundesrepublik Deutschland, während eines Fußball-Spieles, über den ESM-Vertrag ab. ESM heißt Europäischer Stabilitäts-Mechanismus, es ist ein riesiger, unbegrenzter Rettungsschirm und die Erschaffung einer Finanz-Diktatur der Banken über ein Ermächtigungsgesetz – den ESM. Siehe auch meinen letzten Artikel oder Blog zum ESM unter http://wp.me/p17gnI-4z

Die zustimmenden Abgeordneten haben einen Eid aufs Grundgesetz geschworen, und zum Teil auch als Regierungsmitglieder. Wenn der Eid unverbindlich wäre, warum wird er dann geschworen? Könnte man ihn dann nicht gleich abschaffen? Warum tritt jemand überhaupt Regierungsämter an und/oder arbeitet als Abgeordneter der BRD, wenn er keine Bereitschaft hat, sein Bestes zu tun, ehrliche Arbeit zu leisten – für die er bezahlt wird und beschäftigt ist – und um Schaden vom deutschen Volke abzuhalten oder abzuwenden?

Zur Ansprache und Aufruf an alle Lesenden, auch die welche für die BRD arbeiten, hier. http://wp.me/p17gnI-5M

Folgende offenkundige Verstöße liegen im Rahmen der ESM-Zustimmung vor, der Reihe nach, zuerst zum Grundgesetz (GG):

  1. Verstoß gegen Artikel 1 GG: Unverletzliche und unveräußerliche Menschenrechte, und die Nicht-Bindung der Gesetzgebung an unmittelbar geltendes Recht.
  2. Recht auf Leben, freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 GG, Absatz 2 – durch die Zustimmung zu einem Finanz-Diktatur-Paket der Banken wird aufgrund Geldmangels gravierend gekürzt, Gelder zur Rettung von Firmen wie Schlecker werden gestrichen, Gelder für Bildung und Pflegedienste bzw. Altersversorgung, Förderung und Unterstützung des öffentlichen Nahverkehrs, Kunst und Kultur etc. ebenfalls, Pflege und auch die Förderung gesunder Ernährung im Extremfall eingeschränkt. Niemand kann mehr frei bestimmen, unsere Kinder und Kindeskinder sind auch versklavt, zum Wohle des Euros und des korrupten Finanzsystems. Nebenbei wird der Schutz der Familie auch gefährdet, durch diese Bestimmung über die Bundesbürger und deren Nachkommen (GG Art. 6). Weiterlesen

Die BRD hat keine Staatsgerichte – BRD-Dokumente beweisen es!

Die BRD ist ein Staat? Dann hätte sie unter anderem Staatsgerichte… Abgesehen davon, daß die BRD von Anfang an nicht als Staat entworfen wurde (Professor Dr. Carlo Schmid, Parlamentarischer Rat zum Grundgesetz, von den Alliierten „FÜR“ die Bundesrepublik Deutschland erlassen und genehmigt: „Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten…“ Siehe auch Carlo Schmids wichtigste Textpassagen meines Blogs), wurde sie auch durch das „Vereinheitlichungsgesetz“ ihrer Staatsgerichte beraubt. Im Übrigen ist die BRD oder „Germany“ eine NGO – Non Govermental Organization, Nicht-Regierungs-Organisation.

Zum Punkt:
Die Bundesrepublik hat keine Staatsgerichte. Hat das bayerische Verwaltungsgericht in Regensburg vom 07.05.2010 durch die Aussage „auch GVG § 15 ist weggefallen“ bestätigt

Ergänzung:
„GVG“ heißt „Gerichtsverfassungsgesetz“ und ist die Basis zur Verfassung oder zum Handeln der Gerichte.

Im GVG § 15 der BRD – hier Dejure.org – steht „weggefallen“. Weiterlesen

Die wichtigsten Auszüge zum Grundgesetz aus Carlo Schmids Rede zum Parlamentarischen Rat 1948

Was heißt denn: „Grundgesetz“?

  •  Wenn in einem souveränen Staat das Volk eine verfassunggebende Nationalversammlung einberufen wird, ist deren Aufgabe klar und braucht nicht weiter diskutiert zu werden: Sie hat eine Verfassung zu schaffen. Was heißt aber „Verfassung“? Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz. Eine solche Verfassung ist dann die Grundnorm des Staates. […] Eine Verfassung ist nichts anderes als die in Rechtsform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes. Darin liegt ihr Pathos, und dafür sind die Völker auf die Barrikaden gegangen. […]
  • Was ist nun die Lage Deutschlands heute? Am 8. Mai 1945 hat die deutsche Wehrmacht bedingungslos kapituliert. […] Die bedingungslose Kapitulation hatte Rechtswirkungen ausschließlich auf militärischem Gebiet. […] Manche haben daran andere Rechtsfolgen geknüpft. Sie haben gesagt, auf Grund dieser bedingungslosen Kapitulation sei Deutschland als staatliches Gebilde untergegangen. Sie argumentieren dabei mit dem völkerrechtlichen Begriff der Debellatio, der kriegerischen Niederwerfung eines Gegners. Diese Ansicht ist schlechterdings falsch. Nach Völkerrecht wird ein Staat nicht vernichtet, wenn seine Streitkräfte und er selbst militärisch niedergeworfen sind. Die Debellatio vernichtet für sich allein die Staatlichkeit nicht, sie gibt lediglich dem Sieger einen Rechtstitel auf Vernichtung der Staatlichkeit des Niedergeworfenen durch nachträgliche Akte. […]
  • Oder er muss zur sogenannten Subjugation schreiten, der Verknechtung des besiegten Volkes. Aber die Sieger haben nichts von dem getan. Sie haben in Potsdam ausdrücklich erklärt, erstens, daß kein deutsches Gebiet im Wege der Annexion weggenommen werden soll, und zweitens, daß das deutsche Volk nicht versklavt werden soll. Daraus ergibt sich, dass zum Mindesten aus den Ereignissen von 1945 nicht der Schluss gezogen werden kann, daß Deutschland als staatliches Gebilde zu existieren aufgehört hat.[…] Diese Auffassung, dass die Existenz Deutschlands als Staat nicht vernichtet und dass es als Rechtssubjekt erhalten worden ist, ist heute weitgehend Gemeingut der Rechtswissenschaft, auch im Ausland. Deutschland existiert als staatliches Gebilde weiter. Es ist rechtsfähig, es ist aber nicht mehr geschäftsfähig […]
  • Der Rechtszustand, in dem Deutschland sich befindet, wird aber noch durch folgendes charakterisiert: Die Alliierten halten Deutschland nicht nur auf Grund der Haager Landkriegsordnung besetzt. Darüber hinaus trägt die Besetzung Deutschlands interventionistischen Charakter. Was heißt denn Intervention? Es bedeutet, dass fremde Mächte innerdeutsche Verhältnisse, um die sich zu kümmern ihnen das Völkerrecht eigentlich verwehrt, auf deutschem Boden nach ihrem Willen gestalten wollen. […] Zu den interventionistischen Maßnahmen, die die Besatzungsmächte in Deutschland vorgenommen haben, gehört unter anderem, dass sie die Ausübung der deutschen Volkssouveränität blockiert haben. […]
  • Zuerst räumlich betrachtet: Die Volkssouveränität ist, wo man von ihrer Fülle spricht, unteilbar. Sie ist auch räumlich nicht teilbar. Sollte man sie bei uns für räumlich teilbar halten, dann würde das bedeuten, dass man hier im Westen den Zwang zur Schaffung eines separaten Staatsvolks setzt. Das will das deutsche Volk in den drei Westzonen aber nicht sein! Es gibt kein westdeutsches Staatsvolk und wird keines geben! […] Nur das gesamte deutsche Volk kann „volkssouverän“ handeln, und nicht eine Partikel davon. […] Um einen Staat im Vollsinne zu organisieren, muss die Volkssouveränität sich in ihrer ganzen Fülle auswirken können. Wo nur eine fragmentarische Ausübung möglich ist, kann auch nur ein Staatsfragment organisiert werden. […] Solange das nicht geschehen ist, können wir, wenn Worte überhaupt einen Sinn haben sollen, keine Verfassung machen, auch keine vorläufige Verfassung, wenn „vorläufig“ lediglich eine zeitliche Bestimmung sein soll. Sondern was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment. […]
  • Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten. […] Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muss originär entstehen können. […]
    Dieses Grundgesetz muss eine Bestimmung enthalten, auf Grund derer jeder Teil deutschen Staatsgebietes, der die Aufnahme wünscht, auch aufgenommen werden muss […]
  • Nun ergeben sich aus dem Wesen des Provisoriums eine Reihe praktischer Fragen für das Grundgesetz. Da ist zunächst das Problem, ob darin der Weimarer Verfassung Erwähnung getan werden soll oder nicht.
  • […] Prinzip der Teilung der Gewalten […] Was bedeutet dieses Prinzip? Es bedeutet, daß die drei Staatsfunktionen, Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung, in den Händen gleichgeordneter, in sich verschiedener Organe liegen, und zwar deswegen in den Händen verschiedener Organe liegen müssten, damit sie sich gegenseitig kontrollieren und die Waage halten können. […]
    Als drittes Erfordernis für das Bestehen einer demokratischen Verfassung gilt im allgemeinen die Garantie der Grundrechte. In den modernen Verfassungen finden wir überall Kataloge von Grundrechten, in denen das Recht der Personen, der Individuen, gegen die Ansprüche der Staatsraison geschützt wird. Der Staat soll nicht alles tun können, was ihm gerade bequem ist, wenn er nur einen willfährigen Gesetzgeber findet, sondern der Mensch soll Rechte haben, über die auch der Staat nicht soll verfügen können. Die Grundrechte müssen das Grundgesetz regieren; sie dürfen nicht nur ein Anhängsel des Grundgesetzes sein, wie der Grundrechtskatalog von Weimar ein Anhängsel der Verfassung gewesen ist. Diese Grundrechte sollen nicht bloße Deklamationen, Deklarationen oder Direktiven sein, nicht nur Anforderungen an die Länderverfassungen, nicht nur eine Garantie der Länder-Grundrechte, sondern unmittelbar geltendes Bundesrecht, auf Grund dessen jeder einzelne Deutsche, jeder einzelne Bewohner unseres Landes vor den Gerichten soll Klage erheben können.
  • Ich glaube, dass das Grundgesetz weiter eine Bestimmung enthalten sollte, dass wir die Abtretung deutschen Gebietes ohne die Zustimmung der auf diesem Gebiet wohnenden Bevölkerung nicht anerkennen.

Quellen:
Principality of sealand: http://principality-of-sealand.eu/archiv/carlo_schmid.html

Ex-BRD-Bundesminister Genscher 1995 in seinen Erinnerungen zum Friedensvertrag

„Die mir nicht unwillkommene Debatte nutzte ich dazu, das stillschweigende Einverständnis der Vier, es werde keinen Friedensvertrag und keine friedensvertragsähnliche Regelung mehr geben, offenkundig zu machen: »Die Bundesregierung schließt sich der Erklärung der vier Mächte an und stellt dazu fest, daß die in der Erklärung der vier Mächte erwähnten Ereignisse und Umstände nicht eintreten werden, nämlich daß ein Friedensvertrag oder eine friedensvertragsähnliche Regelung nicht beabsichtigt sind.« Für das Protokoll erklärte der französische Außenminister, der den Vorsitz führte: »Ich stelle Konsens fest.« Damit war einvernehmlich niedergelegt, daß weder das Potsdamer Abkommen noch die Pariser Verträge der alten Bundesrepublik mit den drei Westmächten in Zukunft als Grundlage für die Forderung nach einem Friedensvertrag dienen konnten. Die Forderung nach einem Friedensvertrag konnte also definitiv nicht mehr erhoben werden – damit war uns auch die Sorge vor unübersehbaren Reparationsforderungen von den Schultern genommen. Es wurde besiegelt, was Dieter Kastrup auf Beamtenebene[33] schon durchgesetzt hatte.“ – Hans-Dietrich Genscher, Bundesminister des Auswärtigen a.D.: Erinnerungen. Siedler, Berlin 1995, S. 846 Man verzichtete also damals, 1990 im Rahmen der Deutschen „Wieder“Vereinigung, also der West – und Ost- Besatzungszonen BRD und DDR oder der Gründung des „Wiedervereinten Deutschlands“ zu einem neuen „Vereinten Wirtschaftsgebiet“ (so das Grundgesetz im Artikel 133) aus Befürchtungen, man müßte erhöhte Reparationszahlungen machen, auf eine Friedensregelung 1990. Übrigens wurde die letzte Reparationszahlung für den 1. Weltkrieg am 3. Oktober 2010 gezahlt, 200 Millionen Euro, obwohl die Deutschen, steht sogar in Alliierten Archiven so drin, an diesem Weltkrieg gar keine Schuld trugen. Gemäß dem Artikel der Welt und einer Regelung von 1953 sollten die Reparationszahlungen als Fortsetzung aus dem 1. Weltkrieg erst im Laufe einer Wiedervereinigung stattfinden, da diese jedoch real nicht stattgefunden hatte – nur die Vereinigung zweier Besatzungszonen und Wirtschaftsgebiete entsprechend Artikel 133 Grundgesetz und ohne Existenz der Ostländer zum 3. Oktober 1990 – waren die Reparationszahlung auch nichtig, illegal oder ungesetzlich!

Quellenhinweise: Letzte Kriegsschulden aus dem Ersten Weltkrieg bezahlt: http://www.zeit.de/wissen/geschichte/2010-10/weltkrieg-schulden-deutschland Artikel 133 Grundgesetz: http://dejure.org/gesetze/GG/133.html

Grundgesetz und Souveränität: Artikel 146 GG – die Verfassungslüge und Nichtigkeit des GG seit 1990

Artikel 146 Grundgesetz: Geltungsdauer des Grundgesetzes, Verfassung

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Hinweis:

  • Um die Verständlichkeit dieses Artikels zu erhöhen, sollte man diesen Artikel des Grundgesetzes in 2 Teilen betrachten…
  • Das Grundgesetz gilt sehr wohl für die BRD-Beschäftigten in Gesetzgebung (Politik), Rechtsprechung (Richter, Gerichtsvollzieher, Gerichtsangestellte) und Behördenmitarbeiter (Polizisten, Beamte, Angestellte), denn sie haben den Eid aufs Grundgesetz geschworen!

Erster Teil:
„Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“ bedeutet, daß das Grundgesetz rechtsunwirksam/nichtig wird, sobald eine Verfassung vom deutschen Volke FREI beschlossen wurde. Somit kann das Grundgesetz keine Verfassung sein, und es wurde auch nicht frei beschlossen, sonst stünde es anders formuliert.

So gesehen ist die Aussage in der Präambel – Versionvergleich bei Lexetius – „hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben“ auch Betrug, denn das Deutsche Volk hatte niemals eine verfassungsgebende Gewalt, ihr wurde das Grundgesetz als Ergebnis des 2. Weltkrieges aufgezwungen und von den Alliierten genehmigt. Darum heißt es auch „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ und nicht „Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland“. Das Deutsche Volk ist nach Alliierter Ansicht die Menschheit, die im Gebiet vom 31.12.1937 lebt, und es gab auch keine Volksabstimmung über das Grundgesetz. Polen und Russen, geboren auf diesem Gebiet, haben die Deutsche Staatsangehörigkeit, selbst wenn die Geburt 2012 erfolgte! Abgeordnete ohne Zurechnungsfähigkeit (dazu ein anderer Blog) stimmten 1949 der Schein-Verfassung zu.

Es wurde keine echte Verfassung beschlossen, weil im Rahmen der Rittersturzkonferenz und der Koblenzer Beschlüsse – Ergebnis dieser Rittersturzkonferenz – das Grundgesetz nur als Provisorium betrachtet wurde, und der Weg für ein Vereintes Deutschland, Grenzen von 1937

Zweiter Teil:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt…“
Wo ist das deutsche Volk denn vereint? Und frei?
Nach Artikel 116 Grundgesetz und SHAEF Nr. 52, Artikel VII, 9 e) und Bundesbeamtengesetz BBG § 185 (alt-BRD) ist die Rede von Deutschen und einer Deutschen Staatsangehörigkeit im Gebiet vom 31.12.1937. Die Vereinigung war eine Vereinigung von Besatzungs- und Wirtschaftsgebieten – und bis jetzt, Februar 2012, gelten noch Besatzungsrecht und der Sonderstatus von Berlin, wie auch im Focus 49/2005, S. 13, berichtet wurde.
Als Folge dessen – neben Artikel 23 Grundgesetz, ohne Geltungsbereich, während sich Artikel 144 noch auf diesen Geltungsbereich für die Entsendung von Abgeordneten bezieht – ist das Grundgesetz seit 1990 und der „Wiedervereinigung“ nicht mehr rechtskräftig oder anwendbar, und nichtig. Bedienstete der BRD, welche einen Eid darauf geschworen haben, können jedoch darauf „festgenagelt“ werden.
So gesehen wird den Umständen – manche sagen auch Gerücht dazu weil sie es nicht wahr haben können oder wollen – die BRD wird über eine Art Treuhandverwaltung ähnlich einer GmbH in Abhängigkeit von der Deutschen Finanzagentur GmbH betrieben, Nahrung gegeben.

Das Gründungsdatum dieser Finanzagentur (Staaten haben Ämter, keine Agenturen!) ist offiziell der 19. September 2000, mit der Handelsregisternummer HRB 51411. Bei Recherchen im Handelsregister der BRD unter dieser Nummer kommt jedoch heraus, daß die BRD Finanzagentur GmbH bereits zu 29. August 1990 erfolgte.

Das Inkrafttreten des Einigungsvertrages für die „Deutsche Wiedervereinigung“ war am  31. August 199.

Meinung: Ist doch ein interessanter „Zufall“?

Professor Dr. Carlo Schmid, Verfassungsrechtler und Vater des Grundgesetzes:

  • „[…] was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment. Die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut.“
  • „Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten. Wir haben etwas zu schaffen, das uns die Möglichkeit gibt, gewisser Verhältnisse Herr zu werden, besser Herr zu werden, als wir das bisher konnten. Auch ein Staatsfragment muß eine Organisation haben, die geeignet ist, den praktischen Bedürfnissen der inneren Ordnung eines Gebietes gerecht zu werden. Auch ein Staatsfragment braucht eine Legislative, braucht eine Exekutive und braucht eine Gerichtsbarkeit.“
  • Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz.

Kommentar:

  • Wenn diese Passagen, welche ich hier zitiert habe, keine Bedeutung haben, trotz 58 Änderungsgesetzen seit 1949, und die letzte Änderung am 21.07.2010 erfolgte, warum steht dieser „Mist“, wie es Skeptiker gerne bezeichnen, immer noch drin?
  • Wie Professor Dr. Carlo Schmid sagte, ist eine Verfassung der Ausdruck eines Volkes Willen in freier Selbstbestimmung… was wiederum bestätigt, daß das Grundgesetz keine Verfassung sein kann.
  • Komplette Rede von Carlo Schmid auch auf Youtube
  • Nach der Haager Landkriegs-Ordnung, HLKO, Artikel 43, muß ein Besatzer alles tun, um die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen. Wenn ein Land besetzt ist, und die vorige Verfassung nicht mehr anwendbar – auch aufgrund von einer Willkür des Besatzers – so kann ein Grundgesetz erlassen werden, damit diesem HLKO-Artikel genüge werden kann.

Deutschland und BRD inklusive Gebieten unter polnischer/russischer Verwaltung:
(Klicken auf Bild öffnet die große Darstellung)
Die Flagge mit dem Kreuz ist Saarland, per Volksabstimmung der BRD beigetreten, seit dem 23.11.2007 aus der BRD ausgeschieden (2. BMJBBG- Artikel 1 + Artikel 2)

Die vorhandenen Besatzungszonen der BRD 1947

vorhandene Besatzungszonen der BRD 1947

Quellen:
Grundgesetz mit Änderungsgesetzen- kostenlose Grundgesetze beim Bundestag!
https://www.btg-bestellservice.de/pdf/10060000.pdf.
Präambel des Grundgesetzes vor und nach der Vereinigung:
http://lexetius.com/GG/-0
Geltungsbereich des Grundgesetzes, Artikel 23 (vor Vereinigung), Versionsvergleich: http://lexetius.com/GG/23
Deutsche statt BRD-Staatsangehörigkeit – im Grundgesetz Art. 116:
http://dejure.org/gesetze/GG/116.html
Änderungen am Grundgesetz und Entsendung Abgeordneter, Artikel 144:
http://dejure.org/gesetze/GG/144.html
Gültigkeit des Grundgesetzes, Ersatz durch Verfassung, Versionsvergleich. Art. 146:
http://lexetius.com/GG/146
Wikipedia: Koblenzer Beschlüsse, BRD als Provisorium:
http://de.wikipedia.org/wiki/Koblenzer_Beschl%C3%BCsse
Bundestag: Analyse zur Situation Deutschlands, BRD als Provisorium:
http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2008/rittersturzkonferenz.pdf
Genehmigungsschreiben der Alliierten zum Grundgesetz:
http://www.verfassungen.de/de/de49/grundgesetz-genehmigung49.htm
Haager Landkriegsordnung, HLKO:
www.freiheitistselbstbestimmtesleben.de/pdf/hlko.pdf
Deutsche Finanzagentur, Wikipedia-Artikel:
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Finanzagentur
Deutsches Beamtengesetz, BBG, Artikel 185
http://www.buzer.de/gesetz/885/a12049.htm
Sonderstatus Berlin, Artikel der Focus 49/2005, Seite 13 (PDF-Ausdruck)
Berlin-Übereinkommen – alliierte Regelungen bleiben in Bezug auf Berlin voll in Kraft!
http://archiv.jura.uni-saarland.de/BGBl/TEIL2/1990/19901274.2.HTML
Rede von Professor Dr. Carlo Schmid über den Zweck des Grundgesetzes:
http://www.costima.de/beruf/Politik/CSchmid.htm
Die Rede von Professor Dr. Carlo Schmid auf Youtube:
http://www.youtube.com/watch?v=njlLVk1Y8HU
Artikel 1 Aufhebung des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes
http://www.buzer.de/gesetz/7965/a152467.htm
Artikel 2 Aufhebung des Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saarland
http://www.buzer.de/gesetz/7965/a152468.htm

Grundgesetz: Artikel 133 GG – Der Bund als vereintes BRD-Wirtschaftsgebiet – kein Staat!

Artikel 133 Grundgesetz: Der Bund als Vereinigtes Wirtschaftsgebiet! Statt Staat!
Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.

Erklärung:
Die Bundesrepublik Deutschland (alt) und die DDR waren Wirtschaftsgebiete, das eine der Westmächte nach kapitalistischer, das andere nach Sozialistischer Prägung unter dem Einfluß kommunistischer Sowjets. Es waren auch Besatzungszonen.

Im Rahmen des Grundgesetzes wird die „Bundesrepublik Deutschland“ kam genannt, sondern nur vom „Bund“ gesprochen. Warum? Die Bundesrepublik Deutschland will ein Staat sein, ein „Bund“ ist ein Verbund von Staaten oder Ländern.

Im Rahmen der sogenannten Wiedervereinigung unter eigenartigen Umständen, z. B. der Ländergründung der „Ostländer“ Mitteldeutschlands, oder der DDR, zum 14. Oktober 1990 durch das Ländereinführungsgesetz, während die Wiedervereinigung zum 3. Oktober 1990 stattfand. Ein rückwirkendes Gesetz verstößt gegen das Gebot der Rechtssicherheit und Willkürlosigkeit. Gesetzgeber könnten sonst auf 10 Jahre zurück Steuern erhöhen!

Wie kann ich etwas vereinigen, was gar nicht existiert? Wie kann ich – anderes Beispiel – in einem Haus wohnen, was gar nicht gebaut ist? Juristen der BRD können so etwas scheinbar, zumindest wurde es nach außen hin so dargestellt 🙂

Der Neue Bund soll nach diesem Artikel zufolge in die Rechten und Pflichten des vereinten Wirtschaftsgebietes – aus BRD (alt) und DDR (neu) eintreten.

Daß die Vereinigung gar nicht stattfinden konnte, weil die BRD und DDR nur Staatsfragmente eines größeren Teiles waren, wird jedem klar, der die Koblenzer Beschlüsse kennt, und sich Karten Deutschland aus früheren Jahren anschaut.

Besatzungszonen Deutschlands 1945

Besatzungszonen Deutschlands 1945

Beim Klicken auf das Bild erscheint ein größeres Bild!

Quellen
Einigungsvertrag zum 3. Oktober 1990:
http://www.gesetze-im-internet.de/einigvtr/BJNR208890990.html
Ländereinführungsgesetz zur Gründung der DDR-Länder zum 14. Oktober 1990:
http://www.verfassungen.de/de/ddr/ddr90-laeeinf.htm
Koblenzer Beschlüsse, Ergebnis der Rittersturzkonferenz, Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Koblenzer_Beschl%C3%BCsse
Rittersturzkonferenz auf den Seiten des Bundestages (PDF)
http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2008/rittersturzkonferenz.pdf
Lexetius: Vergleich der Grundgesetz-Artikel
http://lexetius.com/GG/Inhalt

Grundgesetz und Souveränität: Artikel 79 GG – Friedensvertrag!

Artikel 79 Grundgesetz: Ewigkeitsklausel, Völkerrecht und Friedensregelung

(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben…

Erläuterung:
Zuerst einmal brauchen wir Änderungsgesetze, welche den Wortlaut des Grundgesetzes ändern oder ergänzen. Eine Überschreibung oder Überblendung wie des Artikels 23 Grundgesetz, welcher 2 Jahre aufgehoben – Versionen unter Lexetius – war, ist nicht zulässig, aus Gründen der Rechtssicherheit.
Die offizielle Version der Bundesregierung, der meisten der BRD-Politiker, und der Medien besagt, daß wir einen Friedensvertrag haben, und ein freies, unbesetztes Land seit spätestens 1990 sind… Zitiert hierzu werden oft der Deutschlandvertrag, und der 2+4/4+2 -Vertrag. Dem widerspricht der Grundgesetz-Artikel 79: Friedensregelungen und Regelungen zum Abbau besatzungstechnischer Ordnungen bedürften keiner Überprüfung auf Grundgesetz-Konformität bei völkerrechtlichen Verträgen…

Was übrigens auch wieder Bezug nimmt auf den Vorrang von Völkerrecht vor Bundesrecht und Landesrecht, wie es in den Artikeln 1 und 25 Grundgesetz bestimmt ist.

Da wir ja offiziell im Frieden sind – was ist mit dem Afghanistan- und eventuell bevorstehenden Iran-Krieg? – bräuchten wir doch keine Friedensregelung. Und da wir souverän sind, wozu soll dann Besatzungsrecht abgebaut werden?

Siehe auch Folgeblogs!

Quellen
Grundgesetz Artikel 1 und 25: Menschenrecht vor Bundesrecht, Verpflichtung der BRD-Gewalten
http://dejure.org/gesetze/GG/1.html
http://dejure.org/gesetze/GG/25.html
Versionen der Grundgesetz-Artikel unter Lexetius:
http://lexetius.com/GG/Inhalt

Artikel 120 Grundgesetz: Besatzungskosten, Kriegsfolgelasten etc.

(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. […]

Kommentare:
Wir kommen für die Besatzungskosten auf. Das steht noch im Grundgesetz, nach 67 Jahren und 58 Änderungsgesetzen bis 2010. Somit bezahlen wir 70 000 Soldaten, inoffizielle Zahlen liegen bei 200 000 Soldaten oder mehr, wie früher, unter dem Deckmantel der NATO auf Deutschem Boden! Wikipedia redet von 60 000 Amerikanische Soldaten und 20 000 Briten… Nur stimmen die Infos in der Wikipedia oftmals nicht! Wir haben noch 253 Stützpunkte der Amerikaner auf Deutschem Boden!

Quellen
Wikipedia: Deutsche Militärbasen
http://de.wikipedia.org/wiki/Ausl%C3%A4ndische_Milit%C3%A4rbasen_in_Deutschland
253 Stützpunkte auf Deutschem Boden
http://b-n-d.net/bnd-aktikel/ueberwachung-a-kontrollmechanismen/117-ueber-253-us-stuetzpunkte-in-deutschland.html