Die BRD hat keine Staatsgerichte – BRD-Dokumente beweisen es!

Die BRD ist ein Staat? Dann hätte sie unter anderem Staatsgerichte… Abgesehen davon, daß die BRD von Anfang an nicht als Staat entworfen wurde (Professor Dr. Carlo Schmid, Parlamentarischer Rat zum Grundgesetz, von den Alliierten „FÜR“ die Bundesrepublik Deutschland erlassen und genehmigt: „Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten…“ Siehe auch Carlo Schmids wichtigste Textpassagen meines Blogs), wurde sie auch durch das „Vereinheitlichungsgesetz“ ihrer Staatsgerichte beraubt. Im Übrigen ist die BRD oder „Germany“ eine NGO – Non Govermental Organization, Nicht-Regierungs-Organisation.

Zum Punkt:
Die Bundesrepublik hat keine Staatsgerichte. Hat das bayerische Verwaltungsgericht in Regensburg vom 07.05.2010 durch die Aussage „auch GVG § 15 ist weggefallen“ bestätigt

Ergänzung:
„GVG“ heißt „Gerichtsverfassungsgesetz“ und ist die Basis zur Verfassung oder zum Handeln der Gerichte.

Im GVG § 15 der BRD – hier Dejure.org – steht „weggefallen“. Weiterlesen

Großschreibung und rechtliche Konsequenzen!

Das Thema der „natürlichen Person“ oder „juristischen Person wird hier nur am Rande angerissen, und zwar über Firmenrecht und die die GROSS-SCHREIBUNG. Somit ist klar, daß unsere Groß-Schreibung auf dem Personalausweis kein Zufall ist!

Ens legis: „Ens Legis. L. Lat. A creature of the law; an artificial being, as contrasted with a human being. Applied to corporations, considered as deriving their existence entirely from the law.“ „Blacks Law Dictionary, Fourth Edition, 1951. (This term is used in the statutory declaration on the Dealing with the courts page). Names of men and women appearing in ALL-CAPITAL LETTERS, even abbreviated versions (with/without initials, etc.) of the true names, are corporate/corporately „colored“ renditions of a true name. Colored refers to the fact that they are fictitious, „having the appearance.“ They do not identify the „being,“ the real person, you, associated therewith; such construct of names represent property, specifically intellectual property… YOUR PROPERTY. It is unfortunate that this fact is overlooked by almost everyone in society, EXCEPT, the „legal masters“ whose existence is predicated upon its exploitation. See also Capitis Diminutio Maxima […].

Gesetzliche Person: Eine Schöpfung des Gesetzes, ein künstliches Wesen, verglichen mit einem menschlichen Wesen. Angewendet auf Firmen, betrachtet als Ableitung ihrer  Existenz, komplett nach dem Gesetz. „Blacks Law Dictionary/ Blacks Gesetzes-Lexikon, Vierte Ausgabe, 1951. (Dieser Ausdruck wird benutzt als Eidesstattliche Erklärung unter Verhandlung mit der Seite des Gerichtes). Namen von Männern und Frauen erscheinen in GROSS-GESCHRIEBENEN BUCHSTABEN, sogar abgekürzte Versionen (mit/ohne Anfangsbuchstaben usw.) von den wahren Namen, sind firmen-/firmengeprägte Gegenüberstellungen eines echten Namens. Farbige/Koloniale Bezüge auf die Tatsache, daß sie fiktiv sind, „die Erscheinung haben“. Sie identifizieren nicht das „Wesen“, die reale Person, Sie/Dich, die sich damit verbindet; diese Stuktur von Namen stellt Eigentum, besonders intellektuelles Eigentum dar. IHR/DEIN EIGENTUM. Es ist bedauernswert, daß diese Tatsache von beinahe fast jedem in der Gesellschaft übergangen wird, AUSSER durch die „legalen Herren“, deren Existenz basiert auf deren Ausbeutung. Siehe auch „Capitis Diminuto Maxima“ […].

Gefunden in: http://www.getoutofdebtfree.org/Law-The-Basics

Anmerkung: Das „Blacks Law Dictionary“ ist nach Auskunft der Wikipedia, und anderer Organe in den vereinigten Staaten die ultimative Referenz der Wörterbücher für Rechtsanwälte, Studenten von Gesetzen und Laien.