Compact Magazin – Konferenz zur Freiheit und Souveränität Deutschlands: Peter Scholl-Latour, Karl-Albrecht Schachtschneider etc.

Kurzmitteilung

Liebe Freunde und Leser meines Blogs!

entschuldigt meine längere Abwesenheit hier – war in den letzten Wochen fast komplett vom Internet abgeschnitten, und konnte mich darum nicht richtig um meinen Blog kümmern, und habe darum auch spät auf einige Kommentare, auch vom Compact Magazin, reagiert…

„Wir, das unabhängige Monatsmagazin COMPACT, veranstalten am 24.11.2012 in Berlin eine Konferenz genau zu diesem Thema: Wie wird Deutschland wieder souverän?
(siehe http://konferenz.compact-magazin.com )“

Themen:

  • Wie wird Deutschland wieder souverän?
  • Wie lange wollen wir für die USA in Kriege ziehen?
  • Wie lange wollen wir für den Euro zahlen? Weiterlesen

Ex-BRD-Bundesminister Genscher 1995 in seinen Erinnerungen zum Friedensvertrag

„Die mir nicht unwillkommene Debatte nutzte ich dazu, das stillschweigende Einverständnis der Vier, es werde keinen Friedensvertrag und keine friedensvertragsähnliche Regelung mehr geben, offenkundig zu machen: »Die Bundesregierung schließt sich der Erklärung der vier Mächte an und stellt dazu fest, daß die in der Erklärung der vier Mächte erwähnten Ereignisse und Umstände nicht eintreten werden, nämlich daß ein Friedensvertrag oder eine friedensvertragsähnliche Regelung nicht beabsichtigt sind.« Für das Protokoll erklärte der französische Außenminister, der den Vorsitz führte: »Ich stelle Konsens fest.« Damit war einvernehmlich niedergelegt, daß weder das Potsdamer Abkommen noch die Pariser Verträge der alten Bundesrepublik mit den drei Westmächten in Zukunft als Grundlage für die Forderung nach einem Friedensvertrag dienen konnten. Die Forderung nach einem Friedensvertrag konnte also definitiv nicht mehr erhoben werden – damit war uns auch die Sorge vor unübersehbaren Reparationsforderungen von den Schultern genommen. Es wurde besiegelt, was Dieter Kastrup auf Beamtenebene[33] schon durchgesetzt hatte.“ – Hans-Dietrich Genscher, Bundesminister des Auswärtigen a.D.: Erinnerungen. Siedler, Berlin 1995, S. 846 Man verzichtete also damals, 1990 im Rahmen der Deutschen „Wieder“Vereinigung, also der West – und Ost- Besatzungszonen BRD und DDR oder der Gründung des „Wiedervereinten Deutschlands“ zu einem neuen „Vereinten Wirtschaftsgebiet“ (so das Grundgesetz im Artikel 133) aus Befürchtungen, man müßte erhöhte Reparationszahlungen machen, auf eine Friedensregelung 1990. Übrigens wurde die letzte Reparationszahlung für den 1. Weltkrieg am 3. Oktober 2010 gezahlt, 200 Millionen Euro, obwohl die Deutschen, steht sogar in Alliierten Archiven so drin, an diesem Weltkrieg gar keine Schuld trugen. Gemäß dem Artikel der Welt und einer Regelung von 1953 sollten die Reparationszahlungen als Fortsetzung aus dem 1. Weltkrieg erst im Laufe einer Wiedervereinigung stattfinden, da diese jedoch real nicht stattgefunden hatte – nur die Vereinigung zweier Besatzungszonen und Wirtschaftsgebiete entsprechend Artikel 133 Grundgesetz und ohne Existenz der Ostländer zum 3. Oktober 1990 – waren die Reparationszahlung auch nichtig, illegal oder ungesetzlich!

Quellenhinweise: Letzte Kriegsschulden aus dem Ersten Weltkrieg bezahlt: http://www.zeit.de/wissen/geschichte/2010-10/weltkrieg-schulden-deutschland Artikel 133 Grundgesetz: http://dejure.org/gesetze/GG/133.html

Fehlende Rechtskraft der Weimarer Republik, Kein Friedensvertrag seit 1919!

Die Nichtigkeit der Weimarer Republik, Fehlen eines realen Friedensvertrages (auch für den 2. Weltkrieg!)

Kaiser Wilhelm II, das Oberhaupt des Deutschen Reiches, floh ins Exil oder Ausland, um nicht so zu enden wie der Zar Nikolai II, und ermordet zu werden.

Das Nationalparlament, ohne Vollmacht vom Kaiser, und auch nicht per Volksabstimmung ermächtigt, stimmte dem Versailler Vertrag, auch Versailler Diktat genannt, zu.

Per Hungerblockaden wurden die Deutschen von den Briten über die Unterbindung von Lebensmittellieferungen gezwungen, den Vertrag zu unterzeichnen. Nebenbei starben Hunderttausende an diesen Hungerblockaden. Somit lag ein offenkundiger (für jeden ersichtlicher) Zwang vor, und eine Vertragsunterzeichnung unter Bedrohung, egal ob völkerrechtlich zwischen Nationen, oder zwischen Menschen untereinander, ist rechtswidrig, völkerrechtswidrig, und somit nichtig/nicht rechtskräftig. Wer würde unter Gefahr für Leib und Leben, evtl. sein Vermögen, um sein Leben und seine Existenz zu sichern, Verträge unterzeichnen?

Die Deutschen und die Franzosen unterzeichneten den Versailler Vertrag, auch die Franzosen. Amerikaner und Briten nicht.  Somit ist er aufgrund dessen auch nicht rechtskräftig.

Der Versailler Vertrag wird auch „Friede von Versailles“ oder „Friedensvertrag von Versailles“ genannt, kann kein Friedensvertrag für alle sein, wenn er nicht unterzeichnet wurde. Zwischen den Vereinigten Staaten und dem Deutschen Reich soll ein separater Friedensvertrag existieren, möglicherweise wurde er auch unterzeichnet… Da zwischen den Siegermächten und dem Besiegten nur eingeschränkt Friedensverträge unterzeichnet wurden, ist der 1. Weltkrieg nicht beendet, und somit die Meinung, für den 2. Weltkrieg würde ein Friedensvertrag (separat) benötigt werden, nicht zutreffend. Die Briten betrachten den 2. Weltkrieg und die Machtergreifung Hitlers als Ergebnis des 1. Weltkrieges und der Frustration der Deutschen Bevölkerung – auch durch nicht eingehaltene Abrüstungsvereinbarungen der Siegermächte und außergewöhnlich hoher Reparationszahlungen, welche zur Überlastung der Zahlungsfähigkeit der Weimarer Republik und zur Währungsreform 1923 führte – und bezeichnen diese Kriege als den „Zweiten Dreißigjährigen Krieg“ als eine Einheit, was in sich schlüssig ist.

Die Weimarer Verfassung stimmt in Artikel 178 dem Versailler Diktat zu, welches unter Zwang unterzeichnet wurde. Die Abtrennung von Gebieten durch Siegermächte, ohne das Volk zu befragen, und eine Verfassung sind ohne direkte Zustimmung des Volkes nicht rechtskräftig. Selbst wenn dies Vorgehensweise Gang und Gäbe ist. Zugleich wird die alte Verfassung vom 16. April 1871 vom Deutschen Kaiserreich aufgehoben, auch ohne Zustimmung des Volkes. Diese Aufhebung ist somit auch nicht rechtens.

Die Weimarer Regierung verstand sich auch als Reichsregierung, wie unter Verfassungen.de in der Weimarer Verfassung lesbar ist.

Anmerkung:
Auch wenn nach der Gesetzeslage offenkundig kein Friedensvertrag für den 2. Weltkrieg notwendig wäre, da wir einen für den 1. Weltkrieg bräuchten, ist dies eine gute Basis, um Aufmerksamkeit zu erregen, und eine geschichtliche Aufarbeitung bzw. Nachdenken über deutsche Geschichte zu ermöglichen, und Frieden und Freiheit in der Welt, für Deutschland und die Welt, zu ermöglichen. Ferner ist es ein klarer Weg, um Deutschland die volle Souveränität und Handlungsfähigkeit zu sichern!

Quellenhinweise (werden noch ergänzt)
Deutschlands fehlende Alleinschuld am ersten Weltkrieg: http://wp.me/16wi2
Weimarer Verfassung http://www.verfassungen.de/de/de19-33/verf19.htm
Wikipedia: Vertragsrevisionismus http://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsrevisionismus
Versailler Vertrag: http://www.dhm.de/lemo/html/dokumente/versailles/index.html
2. Dreißigjähriger Krieg: http://www.youtube.com/watch?v=PLaN8t26pHk

Grundgesetz und Souveränität: Artikel 146 GG – die Verfassungslüge und Nichtigkeit des GG seit 1990

Artikel 146 Grundgesetz: Geltungsdauer des Grundgesetzes, Verfassung

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Hinweis:

  • Um die Verständlichkeit dieses Artikels zu erhöhen, sollte man diesen Artikel des Grundgesetzes in 2 Teilen betrachten…
  • Das Grundgesetz gilt sehr wohl für die BRD-Beschäftigten in Gesetzgebung (Politik), Rechtsprechung (Richter, Gerichtsvollzieher, Gerichtsangestellte) und Behördenmitarbeiter (Polizisten, Beamte, Angestellte), denn sie haben den Eid aufs Grundgesetz geschworen!

Erster Teil:
„Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“ bedeutet, daß das Grundgesetz rechtsunwirksam/nichtig wird, sobald eine Verfassung vom deutschen Volke FREI beschlossen wurde. Somit kann das Grundgesetz keine Verfassung sein, und es wurde auch nicht frei beschlossen, sonst stünde es anders formuliert.

So gesehen ist die Aussage in der Präambel – Versionvergleich bei Lexetius – „hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben“ auch Betrug, denn das Deutsche Volk hatte niemals eine verfassungsgebende Gewalt, ihr wurde das Grundgesetz als Ergebnis des 2. Weltkrieges aufgezwungen und von den Alliierten genehmigt. Darum heißt es auch „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ und nicht „Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland“. Das Deutsche Volk ist nach Alliierter Ansicht die Menschheit, die im Gebiet vom 31.12.1937 lebt, und es gab auch keine Volksabstimmung über das Grundgesetz. Polen und Russen, geboren auf diesem Gebiet, haben die Deutsche Staatsangehörigkeit, selbst wenn die Geburt 2012 erfolgte! Abgeordnete ohne Zurechnungsfähigkeit (dazu ein anderer Blog) stimmten 1949 der Schein-Verfassung zu.

Es wurde keine echte Verfassung beschlossen, weil im Rahmen der Rittersturzkonferenz und der Koblenzer Beschlüsse – Ergebnis dieser Rittersturzkonferenz – das Grundgesetz nur als Provisorium betrachtet wurde, und der Weg für ein Vereintes Deutschland, Grenzen von 1937

Zweiter Teil:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt…“
Wo ist das deutsche Volk denn vereint? Und frei?
Nach Artikel 116 Grundgesetz und SHAEF Nr. 52, Artikel VII, 9 e) und Bundesbeamtengesetz BBG § 185 (alt-BRD) ist die Rede von Deutschen und einer Deutschen Staatsangehörigkeit im Gebiet vom 31.12.1937. Die Vereinigung war eine Vereinigung von Besatzungs- und Wirtschaftsgebieten – und bis jetzt, Februar 2012, gelten noch Besatzungsrecht und der Sonderstatus von Berlin, wie auch im Focus 49/2005, S. 13, berichtet wurde.
Als Folge dessen – neben Artikel 23 Grundgesetz, ohne Geltungsbereich, während sich Artikel 144 noch auf diesen Geltungsbereich für die Entsendung von Abgeordneten bezieht – ist das Grundgesetz seit 1990 und der „Wiedervereinigung“ nicht mehr rechtskräftig oder anwendbar, und nichtig. Bedienstete der BRD, welche einen Eid darauf geschworen haben, können jedoch darauf „festgenagelt“ werden.
So gesehen wird den Umständen – manche sagen auch Gerücht dazu weil sie es nicht wahr haben können oder wollen – die BRD wird über eine Art Treuhandverwaltung ähnlich einer GmbH in Abhängigkeit von der Deutschen Finanzagentur GmbH betrieben, Nahrung gegeben.

Das Gründungsdatum dieser Finanzagentur (Staaten haben Ämter, keine Agenturen!) ist offiziell der 19. September 2000, mit der Handelsregisternummer HRB 51411. Bei Recherchen im Handelsregister der BRD unter dieser Nummer kommt jedoch heraus, daß die BRD Finanzagentur GmbH bereits zu 29. August 1990 erfolgte.

Das Inkrafttreten des Einigungsvertrages für die „Deutsche Wiedervereinigung“ war am  31. August 199.

Meinung: Ist doch ein interessanter „Zufall“?

Professor Dr. Carlo Schmid, Verfassungsrechtler und Vater des Grundgesetzes:

  • „[…] was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment. Die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut.“
  • „Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten. Wir haben etwas zu schaffen, das uns die Möglichkeit gibt, gewisser Verhältnisse Herr zu werden, besser Herr zu werden, als wir das bisher konnten. Auch ein Staatsfragment muß eine Organisation haben, die geeignet ist, den praktischen Bedürfnissen der inneren Ordnung eines Gebietes gerecht zu werden. Auch ein Staatsfragment braucht eine Legislative, braucht eine Exekutive und braucht eine Gerichtsbarkeit.“
  • Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz.

Kommentar:

  • Wenn diese Passagen, welche ich hier zitiert habe, keine Bedeutung haben, trotz 58 Änderungsgesetzen seit 1949, und die letzte Änderung am 21.07.2010 erfolgte, warum steht dieser „Mist“, wie es Skeptiker gerne bezeichnen, immer noch drin?
  • Wie Professor Dr. Carlo Schmid sagte, ist eine Verfassung der Ausdruck eines Volkes Willen in freier Selbstbestimmung… was wiederum bestätigt, daß das Grundgesetz keine Verfassung sein kann.
  • Komplette Rede von Carlo Schmid auch auf Youtube
  • Nach der Haager Landkriegs-Ordnung, HLKO, Artikel 43, muß ein Besatzer alles tun, um die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen. Wenn ein Land besetzt ist, und die vorige Verfassung nicht mehr anwendbar – auch aufgrund von einer Willkür des Besatzers – so kann ein Grundgesetz erlassen werden, damit diesem HLKO-Artikel genüge werden kann.

Deutschland und BRD inklusive Gebieten unter polnischer/russischer Verwaltung:
(Klicken auf Bild öffnet die große Darstellung)
Die Flagge mit dem Kreuz ist Saarland, per Volksabstimmung der BRD beigetreten, seit dem 23.11.2007 aus der BRD ausgeschieden (2. BMJBBG- Artikel 1 + Artikel 2)

Die vorhandenen Besatzungszonen der BRD 1947

vorhandene Besatzungszonen der BRD 1947

Quellen:
Grundgesetz mit Änderungsgesetzen- kostenlose Grundgesetze beim Bundestag!
https://www.btg-bestellservice.de/pdf/10060000.pdf.
Präambel des Grundgesetzes vor und nach der Vereinigung:
http://lexetius.com/GG/-0
Geltungsbereich des Grundgesetzes, Artikel 23 (vor Vereinigung), Versionsvergleich: http://lexetius.com/GG/23
Deutsche statt BRD-Staatsangehörigkeit – im Grundgesetz Art. 116:
http://dejure.org/gesetze/GG/116.html
Änderungen am Grundgesetz und Entsendung Abgeordneter, Artikel 144:
http://dejure.org/gesetze/GG/144.html
Gültigkeit des Grundgesetzes, Ersatz durch Verfassung, Versionsvergleich. Art. 146:
http://lexetius.com/GG/146
Wikipedia: Koblenzer Beschlüsse, BRD als Provisorium:
http://de.wikipedia.org/wiki/Koblenzer_Beschl%C3%BCsse
Bundestag: Analyse zur Situation Deutschlands, BRD als Provisorium:
http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2008/rittersturzkonferenz.pdf
Genehmigungsschreiben der Alliierten zum Grundgesetz:
http://www.verfassungen.de/de/de49/grundgesetz-genehmigung49.htm
Haager Landkriegsordnung, HLKO:
www.freiheitistselbstbestimmtesleben.de/pdf/hlko.pdf
Deutsche Finanzagentur, Wikipedia-Artikel:
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Finanzagentur
Deutsches Beamtengesetz, BBG, Artikel 185
http://www.buzer.de/gesetz/885/a12049.htm
Sonderstatus Berlin, Artikel der Focus 49/2005, Seite 13 (PDF-Ausdruck)
Berlin-Übereinkommen – alliierte Regelungen bleiben in Bezug auf Berlin voll in Kraft!
http://archiv.jura.uni-saarland.de/BGBl/TEIL2/1990/19901274.2.HTML
Rede von Professor Dr. Carlo Schmid über den Zweck des Grundgesetzes:
http://www.costima.de/beruf/Politik/CSchmid.htm
Die Rede von Professor Dr. Carlo Schmid auf Youtube:
http://www.youtube.com/watch?v=njlLVk1Y8HU
Artikel 1 Aufhebung des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes
http://www.buzer.de/gesetz/7965/a152467.htm
Artikel 2 Aufhebung des Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saarland
http://www.buzer.de/gesetz/7965/a152468.htm

Nichtigkeit von Gesetzen in der BRD

»Nichtigkeit bedeutet, dass ein Akt, der mit dem Anspruch auftritt, das heißt, dessen subjektiver Sinn es ist, ein Rechts- und speziell ein Staatsakt zu sein, dies objektiv nicht ist und zwar darum nicht, weil er rechtswidrig ist, das heißt, nicht den Bedingungen entspricht, die eine höhere Rechtsnorm ihm vorschreibt. Dem nichtigen Akt mangelt jeder Rechtscharakter von vornherein, so dass es keines anderen Rechtsaktes bedarf, ihm diese angemaßte Eigenschaft zu nehmen.«  so der Rechtsprofessor und Rechtsphilosoph Hans Kelsen.

Ergänzungen:

  • Akt: Aktion, Schreiben, Handlung, Erlaß, Bescheid etc. einer Behörde.
  • Staat: Ein Gebilde aus einem Staatsvolk und Staatsgewalten, meist auch einem Staatsgebiet. Ein souveräner Staat hat auch eine echte Verfassung, vom Volke in freier Abstimmung bestätigt, direkt und nicht durch Volksvertreter. Ein Grundgesetz ist keine Verfassung, sondern kann im Allgemeinen nach der Haager Landkriegsordnung, HLKO, Artikel 43, als Folge der Besatzung zur Sicherung der Ordnung in einem besetzen Land erlassen werden, sofern eine Verfassung nicht vorhanden ist. Das Grundgesetz der BRD ist nach der Rittersturzkonferenz ein Provisorium auf Zeit, es lag kein Auftrag vor, einen Staat oder westdeutschen Staat zu gründen (Professor Dr. Carlo Schmid, Leiter des Parlamentarischen Rates zur Formulierung des Grundgesetzes), das Grundgesetz wurde von den Alliierten genehmigt.