Die BRD hat keine eigene Staatsangehörigkeit! Mit Film!

In Artikel 116 Grundgesetz bezieht sich die Bundesrepublik Deutschland auf die Deutsche Staatsangehörigkeit, und wer aufmerksam in seinen Personalausweis, sofern noch vorhanden, sieht, merkt nicht nur die Großschreibung bei seinem „Namen“, sondern auch die Staatsangehörigkeit „Deutsch“. Staatsangehörigkeit bedeutet jedoch, welchem Staat man angehört – klingt irgendwie logisch? 😉
Daher ist die Frage, welcher Staat „Deutsch“ statt „Deutschland“ heißt, oder wenn die BRD ein Staat wäre, warum nicht wie in den Nachbarländern, die ein Staat sind, „Vereinigtes Königreich/United Kingdom“, „Republik Österreich“ (Achtung: Auch Österreich hat ein Souveränitätsproblem, werde hier nochmals recherchieren), „United States of Amerika“, demzufolge dann „Bundesrepublik Deutschland“ auf dem Personenausweis oder der Identitätskarte oder Paß steht.

Versuchen Sie mal, von einer BRD-Verwaltung wie dem Landratsamt oder einer Stadtverwaltung eine rechtsverbindliche Auskunft zum Staat zu bekommen, in welchem wir leben. „Bitte fragen Sie doch das Bundesinnenministerium.“ wurde mir gesagt.

Die Deutsche Staatsangehörigkeit der BRD wird bestimmt im StAG, Staatsangehörigkeitsgesetz, welches bis zum 1. 1. 2000 noch Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz hieß…

Auf der Internetseite hier unter http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html stand vor einigen Monaten noch diese Erklärung:

Die Bedeutung der Begriffe „Reichs- und Staatsangehörigkeit“ im Sinne dieses G[esetzes] hat sich geändert. An die Stelle der „Reichsangehörigkeit“ ist gem. § 1 V v. 5.2.1934 102-2, Art. 116 Abs. [Absatz] 1 GG [Grundgesetz] 100-1 die deutsche Staatsangehörigkeit getreten.“[Anmerkungen in geschweiften Klammern von mir].

Die BRD beruft sich also eine Gesetzesänderung des Dritten Reiches von Adolf Hitler. Er hob damals die Einzelstaaten, deren Länder einen Bund im Reich geschlossen hatten, indem er sich selbst, ohne Volkszustimmung oder Erlaubnis des Volkes, zu dieser Tat ermächtigte, auf. Somit fiel die Deutsche Reichsangehörigkeit weg, es gab seitdem die Deutsche Staatsangehörigkeit. Hat die BRD es wirklich nötig, sich auf die diktatorische Staatsangehörigkeit Hitlers zu beziehen? Warum hat sie keine „bundesdeutsche Staatsangehörigkeit“ oder Bundesrepublik Deutschland“, da sie ein Staat zu sein vorgibt?

  • Nach neuesten Erkenntnissen (Gespräche vom 12. April 2012) gibt es seit 1934 die Staatsangehörigkeiten „Deutsches Reich“, „Deutscher“ und „Deutsch“, selbst wenn es sprachlich feinsinnigen Menschen die Nackenhaare sträubt… Sie wurden ab 1934 benutzt. Ab 1949 benutze die BRD nur noch die Staatsangehörigkeit „Deutsch“.

Übrigens ist die Vorenthaltung der wahren Staatsangehörigkeit, und die Vergabe der Staatsangehörigkeit „Deutsch“ ein klarer Verstoß gegen Artikel 16 Grundgesetz und gegen Artikel 15 AEMR – Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit, oder sogar diese zu wechseln!

Was die BRD aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz gemacht hat, sieht man hier:

§ 1 (galt bis zum 15.07.1999:)
Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.

§ 1 (ab 14.03.2005)

Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Vorher stand noch, was die deutsche Staats – oder Reichs- und Staatsangehörigkeit ist, jetzt nicht mehr. Merke: Auch ein Deutscher Richter (der BRD) muß die Deutsche Staatsangehörigkeit nach § 9 des Deutschen Richtergesetzes (DRIG) besitzen. Somit berufen sich die Richter und deren Vorgesetzte und Gesetzesgeber durch Anwendung oder Bezug auf diese Gesetze auch auf die (weiter verwendete) Staatsangehörigkeit des Nationalsozialismus, und nach Artikel 139 Grundgesetz müßten diese entnazifiziert werden.

Quellenhinweis
http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html
Allg. Erklärung der Menschenrechte – Artikel 15,  AEMR, Recht auf Staatsangehörigkeit
http://www.humanrights.ch/de/Instrumente/AEMR/Text/idart_516-content.html
Verfassungen.de mit einem Vergleich des Reichs – und Staatsangehörigkeitsgesetzes:
http://www.verfassungen.de/de/de67-18/rustag13.htm
Der Runde Tisch Berlin zur Staatsangehörigkeit:
http://www.der-runde-tisch-berlin.info/staatsangehoerigkeit.htm
Voraussetzung zur Ausübung des Deutschen Richteramtes:
http://www.gesetze-im-internet.de/drig/__9.html
Bayerisches Staatsminsterium des Inneren: Nachweis der Staatsangehörigkeit
http://www.stmi.bayern.de/buerger/staat/staatsangehoerigkeit/detail/05788/
Landkreis Demmin: Wir haben keine Bundesdeutsche Staatsangehörigkeit! (PDF)
Das Staatsangehörigkeitsgesetz, Bildschirmausdruck 13.10.2011 mit Bezug auf Hitler
https://deinerechte.files.wordpress.com/2012/02/stag_-_staatsangehc3b6rigkeitsgesetz-bmj.pdf
Grundgesetz Artikel 139: Entnazifizierungs-Regeln
http://dejure.org/gesetze/GG/139.html

Grundgesetz und Souveränität – Artikel 139 GG

Artikel 139 Grundgesetz: Fortgeltung von Entnazifizierungs-Vorschriften
Die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.

Artikel 139 Grundgesetz gilt damit einher mit dem Artikel 158 der Hessischen Verfassung und Artikel 184 der Bayerischen Verfassung als Beispiele für Regelungen zur Entnazifizierung, welche in der aktuellen Version der Verfassung bzw. des Grundgesetzes (letzte Änderung am 21.07.2011, 58 Änderungsgesetze) immer noch enthalten sind.

Hier wieder ganz klar die Frage, wenn Deutschland souverän sein soll, was hat das nach den zahlreichen Änderungen noch (2012!) in unseren obersten Gesetzen zu suchen?

Informationsquellen:
http://dejure.org/gesetze/GG/139.html
http://www.bayern.landtag.de/cps/rde/xbcr/landtag/dateien/Bayerische_Verfassung_Lesezeichen_BF.pdf
http://lawww.de/hlv/Aktuell/hv_text.htm#158