Straftatbestände und Verstöße gegen Menschenrecht und Grundgesetz aufgrund Zustimmung zum ESM-Vertrag- umfassende Analyse

Am 29. Juni 2012 stimmten 493 Abgeordnete der Bundesrepublik Deutschland, während eines Fußball-Spieles, über den ESM-Vertrag ab. ESM heißt Europäischer Stabilitäts-Mechanismus, es ist ein riesiger, unbegrenzter Rettungsschirm und die Erschaffung einer Finanz-Diktatur der Banken über ein Ermächtigungsgesetz – den ESM. Siehe auch meinen letzten Artikel oder Blog zum ESM unter http://wp.me/p17gnI-4z

Die zustimmenden Abgeordneten haben einen Eid aufs Grundgesetz geschworen, und zum Teil auch als Regierungsmitglieder. Wenn der Eid unverbindlich wäre, warum wird er dann geschworen? Könnte man ihn dann nicht gleich abschaffen? Warum tritt jemand überhaupt Regierungsämter an und/oder arbeitet als Abgeordneter der BRD, wenn er keine Bereitschaft hat, sein Bestes zu tun, ehrliche Arbeit zu leisten – für die er bezahlt wird und beschäftigt ist – und um Schaden vom deutschen Volke abzuhalten oder abzuwenden?

Zur Ansprache und Aufruf an alle Lesenden, auch die welche für die BRD arbeiten, hier. http://wp.me/p17gnI-5M

Folgende offenkundige Verstöße liegen im Rahmen der ESM-Zustimmung vor, der Reihe nach, zuerst zum Grundgesetz (GG):

  1. Verstoß gegen Artikel 1 GG: Unverletzliche und unveräußerliche Menschenrechte, und die Nicht-Bindung der Gesetzgebung an unmittelbar geltendes Recht.
  2. Recht auf Leben, freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 GG, Absatz 2 – durch die Zustimmung zu einem Finanz-Diktatur-Paket der Banken wird aufgrund Geldmangels gravierend gekürzt, Gelder zur Rettung von Firmen wie Schlecker werden gestrichen, Gelder für Bildung und Pflegedienste bzw. Altersversorgung, Förderung und Unterstützung des öffentlichen Nahverkehrs, Kunst und Kultur etc. ebenfalls, Pflege und auch die Förderung gesunder Ernährung im Extremfall eingeschränkt. Niemand kann mehr frei bestimmen, unsere Kinder und Kindeskinder sind auch versklavt, zum Wohle des Euros und des korrupten Finanzsystems. Nebenbei wird der Schutz der Familie auch gefährdet, durch diese Bestimmung über die Bundesbürger und deren Nachkommen (GG Art. 6).
  3. Verstoß gegen die Gleichheit vor dem Gesetz, GG Art. 3, Abs. 1 und 3: Abgeordnete bestimmen unter ihrer selbst vergebenen Immunität über ihr eigenes Volk, und entziehen sich der Verantwortung bei Verfehlung ihrer Pflichten, oder während sie ihr eigenes Volk betrügen. Dies ist eine Diskriminierung bzw. gravierende Schlechterstellung der Rechte ihrer Wähler, welche guten Glaubens oder aufgrund ihrer politischen Anschauungen den Abgeordneten der Parteien per Wahl ihr Vertrauen aussprechen, mit dem Auftrag, daß ihr (Volkes) Willen durchgesetzt werde.
  4. Aufhebung des Eigentums-Vorbehaltes, effektive Enteignung auf finanzieller Ebene durch 493 Mitglieder des Bundestags, weil aufgrund der Überschuldung des Finanzzsystems (durch Geldschöpfung bzw. Kredite aus dem Nichts, Frankfurter Allgemeine Zeitung Online oder Dr. Josef Ackermann der Deutschen Bank und Zinseszinsen auf Luftgelder) sowie nachweislich exponentiellem Zinswachstum (wie eine Krebsgeschwulst) immer schneller Gelder nachgeschossen werden müssen, um den Euro und die verschuldeten Staaten bzw. Banken (welche Staatsanleihen aufkaufen mußten, um die Staaten zu retten, welche Luftgelder mit Luftzinsen bei den Privatbanken statt bei echten Staatsbanken nachfragten – Staatsbanken haben seit Einführung des Euros keine Bewandtnis mehr, EZB und FED sind Privatbanken. Kann jeder auch daran sehen, daß vor 5 Jahren, 2007, auf dem ersten Höhepunkt der Bankenkrise noch niemand von Währungsreform redete. Seit 2 Jahren sprechen Wirtschaftsexperten und Bankenchefs inzwischen immer öfter von einem Zusammenbruch des Finanzsystems, Währungsreformen und Enteignungen durch Hyperinflation oder Möglichkeiten „So retten Sie Ihr Geld durch die Krise“, s. auch Artikel oder Titelblätter von Focus oder Focus Money, Wirtschaftswoche, Handelsblatt, Spiegel und Stern, €uro, Finanztest etc. sowie Berichte und Diskussionen im Fernsehen. Der Zensus, der Daten über Wohneigentum und Eigentumsverhältnisse nachfragte, bietet eine gute Basis, um, sobald alle anderen Nachbarländer in der Euro-Währungsregion zahlungsfähig sind, an weiteres Kapital durch Zwangsenteignungen, Zwangssteuern usw. bei Deutschen durch Banken zu kommen, denn Sachwerte sind Sicherheiten für neue Gelder! Hat jemand der Gesetzgebung oder Regierung danach gefragt, ob die Deutsche Bevölkerung – auch die aus den Nachbarländern, ihr Vermögen verlieren wollen? (Abgesehen davon, daß sich die meisten diese Extremsituation nicht vorstellen können oder wollen).
  5. Einschränkung der Grundrechte und deren Wesensgehalt  (GG Art. 19, Abs. 2), weil eine Finanzelite aus Brüssel bestimmt, statt die Menschen, welche das sogenannte Volk ausmachen.
  6. Die Aufhebung des „demokatischen und sozialen Bundesstaates (GG Art. 20, Abs. 1). Die Herrschaft des Volkes – streng genommen „Theokratie“, denn „Demokratie“ kommt von „Demos“ aus dem Griechischen und heißt „Dorf“, und soziale oder zwischenmenschliche Beziehungen werden einer Finanzdiktatur geopfert.
  7. Mißachtung der Staatsgewalt, welche vom Volke ausgeht, und per Wahlen und Abstimmungen geäußert wurde, und die Handlung der Organe der BRD, auch die Gesetzgebung oder Parlamente bestimmt (GG Art. 20, Abs. 2).
  8. Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung, bestimmt durch das Grundgesetz (GG Art. 20, Abs. 3). Diese verfassungsmäßige Ordnung wird durch das Grundgesetz bestimmt, solange gemäß Artikel 146 GG kein Ausdruck der Bestimmung des freien Volkes in Form einer echten Verfassung mündet. Die Gesetzgebung oder Legislative hat sich nach der Gesetzeslage ans Grundgesetz zu halten, auch an die Gewaltenteilung aus Artikel 20, Abs. 2, und die Staatsgewalt weiterhin beim Volke zu belassen, außer das Volk gibt den Abgeordneten klar den Auftrag, diese Ordnung zu ändern. Diese Ordnung wird durch den ESM-Vertrag klar abgeschafft.
  9. Verstoß gegen verbindliche Völkerrechte und Menschenrechte, welche den Bundesrechten vorgehen, und für alle Bewohner – auch die Politiker und andere Diener der demokratischen Strukturen der BRD – des Bundesgebietes Rechte und Pflichten erzeugen (GG Art. 1 Abs. 2 und GG Art. 25).
  10. Beeinträchtigung der verfassungsmäßigen Ordnung in den Ländern, denn durch die Aufgabe der Handlungsfähigkeit und des Sinngehaltes der Parlamente (wozu noch Parlamente, wenn die EU-Kommission aus Brüssel und die Banken über die Bevölkerung bestimmen?) und der Finanzhoheit wird deren Ordnung auch gefährdet, und der Bund ist zur Gewährleistung dieser verfassungsmäßigen Ordnung verpflichtet (GG Art. 28, Abs. 1 und 3)
  11. Handeln der Abgeordneten gegen GG Art. 38, Abs. 1, Satz 2: „Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ aufgrund der Befolgung von parteiinternen Weisungen (beschönigend „Parteiräson“ genannt).
  12. Verstoß gegen Artikel 23 GG (neu), wo die BRD im Rahmen der „Verwirklichung eines vereinten Europas[…] bei der Entwicklung der Europäischen Union […] mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet„, mitwirken soll.
  13. Bruch von Artikel 79, Abs. 1 und 2 GG: Der ESM-Vertrag schreibt verbindliche bestimmte Stabilitätskriterien vor. Für die Verpflichtungen des bundesdeutschen Haushaltes, auch im Rahmen der EU, wurden die Artikel 109, 115 und 143d GG verändert. Maßnahmen zur Schuldenbremsung oder Haushaltssanierung fallen nicht unter die Ewigkeitsklausel, Art. 79 Abs. 1 und 2 GG. Änderung der zugehörigen Artikel sind somit demzufolge zulässig. Wenn der Fiskalvertrag mit dem ESM diese Änderungen verbietet, und dieser Vertrag ratifiziert (zugestimmt) werden muß, dann verstößt diese Änderung gegen das GG, Art. 79, Absatz 1 (Satz 1). Ferner eine unzulässige Veränderung und Einschränkung der Mitwirkung der Bundesländer bei der Gesetzgebung, und eine Aufgabe der absolut geschützten Grundsätze aus den Artikeln 1 und 20 GG nach Absatz 3 des Artikels 79 GG.
  14. Der Fiskalvertrag schreibt ferner eine maximale Schuldenbelastung von 60 % in Höhe der Wirtschaftslandes eines Staates vor, die BRD hat jedoch bereits 83 % erreicht.1 Somit ergäbe das einen völkerrechtlichen Zwang zum Abbau der Schulden von 25 MRD oder gar mehr auf 20 Jahre verteilt, weitere Schulden dürften nicht gemacht werden. Ein klarer Verstoß gegen die Budgethoheit des Bundesregierung. Das Bundesverfassungsgericht sagte zum Thema der Finanzhoheit am 30. Juni 2009 in dem Urteil 2 BvR 182/09 etc.: „Zu wesentlichen Bereichen demokratischer Gestaltung gehören Einnahmen und Ausgaben einschließlich der Kreditaufnahme des Bundes.2 Somit nach Aussage des Bundesverfassungsgerichtes ein offenkundiger Verstoß gegen das GG, z. B. Art. 20 Abs. 1, genauso wie die Stellung der Regierungschefs oder Gouverneursratsmitglieder über ihre eigenen Parlamente im Rahmen des ESM. Dies ist eine Diskriminierung der Menschen im Bundesgebiet, und des Gleichartigkeitsgrundsatzes nach GG Art. 3!

Die Bundesrepublik Deutschland schloß verbindlich folgende Artikel der Menschenrechtsabkommen der Bundesrepublik Deutschland ab:

  • EMRK (Europäische Menschenrechtekonvention, Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, mit Zusatzprotokollen, gleiche Rechtskraft wie original Konvention, Bundesgesetzblatt II Nr. 18 vom 27. Mai 2002, S. 1053)
  • AEMR (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, UN-Menschenrechtscharta, Resolution (Beschluß) 217/A-(III), verbindlich für alle UN-Mitglieder!)
  • IPbpR (Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, 19. Dezember 1966 , BGBl. II 1973 S. 1553).

Folgende Verstöße im Rahmen des ESM-Vertrages und der Zustimmung der Bundestagsabgeordneten im Rahmen der rechtsverbindlichen Menschenrechte:

  • Mißachtung des Volkes durch die staatliche Gewalt bzw. Aufhebung der Selbstbestimmung der Völker und Beraubung ihrer Existenzmittel, selbst bei Treuhandverwaltung oder fehlender Selbstregierung (AEMR Artikel 21, IPbpR Art. 1 und 47);
  • Aufhebung der sozialen Ordnung zur Umsetzung und Einhaltung der Konvention (AEMR Artikel 28);
  • Verbot der Zwangsmitgliedschaft in Vereinigungen (AEMR Art. 20, Absatz 2); die EU ist eine – vom Deutschen Volk nicht mehr besonders erwünschte Mitgliedschaft, und die mit dem ESM und dem Gouverneursrat erst recht!
  • Verbot der Sklaverei und Zwangsarbeit (EMRK Art. 4, AEMR Art. 4 , IPbpR Art. 8);
  • Verbot der Freiheitsentziehung/Haft wegen Schulden (dazu noch Haftung der Bundesbürger für Schulden von anderen!) bei Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen (EMRK Protokoll 4, Art. 1, IPbpR Art. 11) – Frau Merkel und Herr Schäuble schlossen eine Kollektivhaftung der Bundesbürger für andere Länder vor Jahren aus!
  • gleiche Rechte für alle Menschen und Diskriminierungsverbot (EMRK Art. 14, AEMR Art. 2 und 7, IPbpR Art. 26);
  • vollständige Gleichheit an Rechten und Freiheiten aller Menschen– selbst unter Treuhandverwaltung, ohne Selbstregierung oder bei eingeschränkter Souveränität (AEMR Art. 2, Abs. 2);
  • Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person (EMRK Art. 5, AEMR Art. 3);
  • Recht auf Anerkennung der Rechtsfähigkeit (AEMR Art. 6, IPbpR Art. 16);
  • Gleichheit aller an Würde und Rechten von Geburt an (AEMR Art. 1);
  • Ausschluß sozialer Sicherheit und Teilhabe aller Menschenrechte (AEMR Art. 22);
  • Rechtemißbrauch zur Einschränkung oder Abschaffung der Rechte der Abkommen durch Staaten bzw. Gruppen (EMRK Art. 17, AEMR Art. 30, IPbpR Art. 5),
  • Schutz des Eigentums eines jeden nach Völkerrecht (Zusatzprotokoll EMRK Art. 1, AEMR Art. 17);
  • Verstoß gegen einen menschenwürdigen, angemessenen Lebensstandard (AEMR Artikel 25);
  • Reduzierung der Teilnahmemöglichkeiten an Kunst, Kultur und Wissenschaft und Bildung (durch Mittelkürzung und Mangel infolge Prioritätenverschiebung für durch den ESM-Vertrag und die Rettungsschirme, EMRK Zusatzprotokoll Art. 2, AEMR Art. 26 und 27),
  • rücksichtsloses und unsoziales Verhalten der Abgeordneten im Rahmen der Verpflichtung jener gegenüber der Gesellschaft (AEMR Art. 29).

Achtung!
Weitere Unterzeichnung vom Völkerstrafgesetzbuch, VStGB, welches am 26.06.2002 (korrigiert, vorher „2006„) verkündigt wurde, darin steht, daß Straftaten oder Verbrechen gegen das Völker-Strafgesetzbuch nach VStGB § 5 niemals verjähren, und jederzeit verfolgt werden können!

Erklärung zum vorher erwähnten Thema „Kriegsrecht“: Es besteht immer noch kein Friedensvertrag oder keine Friedensregelung, und im Protokoll Nr. 354B der Pariser Verträge zum 17.07.1990, Teil der 2+4-Verträge und der 2+4 Chronik, wird klar geschrieben, eine Friedensregelung war nicht beabsichtigt, in Übereinstimmung mit Artikel 79 Grundgesetz. Siehe auch Pariser Protokoll Nr. 354B, und zur Aussage Genschers zum Friedensvertrag siehe https://deinerechte.wordpress.com/tag/friedensvertrag. Und nicht zuletzt bestehen die Feindstaatenklauseln der UNO zu Deutschland und Japan immer noch, obwohl sie während 2er Beschlüsse – 1995 und 2005 als „obsolet“ – überholt – bezeichnet wurden. So gesehen sind alle Bundesdeutschen in der Gewalt der Besatzer, wie auch aus dem Überleitungsvertrag, bestätigt vom Bundesjustizminsterium 2004, vom 2. BMJBBG, genauer „Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts (BRBG)“ am 23. November 2007 in § 3 bestätigt wurde:

§ 3 BRBG– Folgen der Aufhebung
Rechte und Pflichten, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, bleiben von der Aufhebung unberührt und bestehen nach Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 des Ersten Teils des Überleitungsvertrages fort. Durch die Aufhebung werden weder frühere Rechtszustände wiederhergestellt noch Wiederaufnahme-, Rücknahme- oder Widerrufstatbestände begründet. […] Aufgehobene Rechtsvorschriften bleiben auch für die Zukunft auf Tatbestände und Rechtsverhältnisse anwendbar, die während der Geltung der Rechtsvorschriften erfüllt waren oder entstanden sind. Die Aufhebung von Besatzungsrecht lässt Verweisungen hierauf unberührt.

Im Rahmen des Völker-Strafgesetzbuches folgende Straftaten:

  •  Völkermord nach VStGB § 6, Absatz 1, Nr. 2 – Zuführung schwerer körperlicher oder seelischer Schäden – und Nr. 3 – Lebensbedingungen welche ganz oder teilweise körperliche Zerstörungen bewirken, z. B. durch seelische Krankheiten welche sich auf den Körper auswirken, oder Selbstmord durch seelische Depressionen.
  •  „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ nach VStGB § 7 wie Stellung von Bevölkerungsteilen unter zur Zerstörung führenden Lebensbedingungen, Versklavung von Menschen und Behandlung jener als Eigentum, Folterung  durch Zufuhr körperlicher und seelischer Schäden und/oder Leiden, Verfolgung einer identifizierbaren Gruppe unter Einschränkung oder vollem Entzug grundlegender Menschenrechte.
  • § 8 VStGB Kriegsverbrechen gegen Personen, wie grausame und unmenschliche Behandlung unter Zufuhr schwerer körperlicher oder seelischer Schäden und Leiden, Entwürdigung und Erniedrigung von Menschen auf schwerwiegende Weise (z. B. durch tatsachenverfälschende Behauptungen, der ESM-Vertrag wäre unbedingt notwendig, und somit die betroffenen Menschen ohne Einverständnis entrechtet und enteignet).
  • § 9 VStGB „ Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte, bes. Absatz 1: Plünderung, Aneignung, Beschlagnahme und Zerstörung von Eigentum, welches von dem Kriegsgegner (Besatzer) beschlagnahmt wurde. Nach den SHAEF- oder Militärregierungsgesetzen, Nr. 52, ist Deutscher Boden immer noch beschlagnahmt und nicht freigegeben, sieht man auch im Internet bei der Deutschen Finanzagentur als PDF  auf Seite 2, Punkt III „Zinsfreie Schuldverschreibung nach dem Militärregierungsgesetz Nummer 67“: 279.762.802,08 Euro (seit Jahren). Militärgesetz Nr. 67 als Schulden-Posten. Es gab auch einen Artikel in der Focus 49/2005, Seite 13, zum Thema Sonderstatus Berlin.

Gesetze-im-Internet gab im Internet zum VStGB bekannt, so wie es auch im Bundesgesetzblatt verkündet wurde: „das G[esetz] wurde als Artikel 1 des G[esetzes] v. 26.6.2002 [BGBl] I [Seite] 2254 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 8 dieses G[esetzes] am 30.6.2002 in Kraft getreten.“ Artikel 8 dieses VStGB-Gesetzes hat die Überschrift „§ 8 Kriegsverbrechen gegen Personen.“ Somit geht auch hieraus klar hervor, daß wir noch Kriegsrecht haben (Text in Klammern zur Verbessung der Verständlichkeit / Wie lange soll dieser Zustand des fehlenden Friedensvertrags und Kriegsrechts noch gehen?)

Im Bundesgesetzblatt steht im Internet ³, zur Rechtsverbindlichkeit der Verkündungen der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, bezüglich des Doppel-Abonnements:

Damit beziehen Sie die amtliche Papierausgabe des Bundesgesetzblattes, wie es verkündet und grundsätzlich rechtsverbindlich ist, und haben Zugang zu dem kompletten und tagesaktuellen Archiv aller jemals erschienenen Bundesgesetzblätter von Teil I und Teil II.“

Verstöße gegen das Strafgesetzbuch:

  1. Hochverrat gegen den Bund, nach § 81 StGB, da mit Gewalt (Willkür und Anmaßung ohne Volksauftrag) den Bestand der Bundesrepublik Deutschland aufgehoben, zum Zahlmeister ohne demokratische Legitimation durchs Volk degradiert.
  2. Hochverrat gegen die Länder, nach § 82 StGB, da deren Möglichkeit, sich im Rahmen einer Finanzdiktatur umzusetzen und dem Willen ihrer Landesbevölkerung nachzukommen, auch gravierend eingeschränkt wird.
  3. Vorbereitung und Durchführung eines hochverräterischen Unternehmens gegen Bund und Länder – § 83 StGB –  da Gruppierungen im Rahmen der Abstimmung unter Fehlinformation und aufgrund Parteiweisungen durch Rädelsführer der Aufhebung der demokratischen und sozialen Ohrdung der BRD zustimmten, und das Deutsche Volk seinem Willen und seiner Staatsgewalt nicht mehr Ausdruck geben kann.
  4. § 92 StGB besagt dazu ferner: Wer die Freiheit von fremder Botmäßigkeit (Gerichtsbarkeit) aufhebt, ihren Bestand, ihre staatliche Einheit (auch die Finanzhoheit gehört dazu) aufhebt, und Gewalt- und Willkürherrschaft einführt (nichts anderes ist das, im Ausland kommt es wegen dem Euro und Enteignungen oder Zwangssteuern auf Grundbesitz/Immobilien, z. B. Italien schon zu Unruhen dank Monti). Der Bestand der BRD wird durch eine Zwangsintegration in die EU über den Euro etc. durch Merkel (offiziell bei Günter Jauch und Beckmann zugegeben) gefährdet, ferner die Sicherheit durch Abgabe der Steuerbarkeit der Geldströme, und die „Verfassungsgrundsätze“, derzeit im Grundgesetz bestimmt, untergraben. Die Quellen auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums zum Entwurf zum ESM-Vertrag wurden vor der Abstimmung entfernt, die Verknüpfungen bei Suchmaschinben liefen ins Leere, dem Volke nahmen die Verantwortlichen die Möglichkeit, sich zu informieren, durch offizielle Dokumente.
  5. Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat nach § 89a StGB durch Bildung krimineller Vereinigungen gemäß § 129 StGB und von terroristischen Vereinigungen nach § 129a StGB. Die Parteichefs gaben den Parteimitgliedern und Abgeordneten des Bundestages die Anordnung und fehlerhafte Informationen – sei es weil sie kein Interesse oder keine Motivation hatten, sich über Alternativen zur ESM-Diktatur zu informieren, oder weil sie mit Banken kollaborierten – und zwangen oder brachten sie dazu, die rechtsstaatliche Ordnung der BRD aufzuheben.
  6. Meineide – nach § 154 StGB haben die Abgeordneten, und alle Unterstützer der Gefährdung oder Aufhebung der verfassungsmäßigen Ordnung einen falschen Eid geleistet, das Vertrauen ihrer Wähler und ihren Auftrag, zum Wohle und Willen des eigenen Volkes zu handeln, gebrochen. die Strafe liegt bei mindestens einem Jahr. (Ohne Vereidigung auf das Wohl des deutschen Volkes und die verfassungsmäßige Ordnung könnte jeder das Amt ausüben)
  7. Betrug, Untreue, ferner Mittäterschaft, Täterschaft nach StGB und anderen Gesetzen, Beteiligung und Unterstützung oder Planung von Raub und Plünderung durch eine Finanzdiktatur, ferner die Schaffung von Zwangsenteignungen im Rahmen von neuen Pfändungs-AGBs bei Banken (seit Oktober 2009, auch im Rahmen von Behörden der BRD), und in Bezug von Immobilien durch Umfragen in einer Volkszählung namens Zensus 2011, welche Daten zum Wohneigentum nachfragte…

Quellenangaben

Völkerstrafgesetzbuch gesamt:
https://deinerechte.files.wordpress.com/2012/07/vstgb-gesamt.pdf
Genscher: Kein Friedensvertrag beabsichtigt bei 2+4 Verhandlungen
https://deinerechte.files.wordpress.com/2012/07/354b_kein-friedensvertrag-beabsichtigt2.jpg
Überleitungsvertrag, mit gültigen Passagen seit 1990, Lexexakt:
http://www.lexexakt.de/glossar/ueberleitungsvertrag.php
Militärgesetz /SHAEF Nr. 67: Ausstattung Großberlins mit Geld
https://deinerechte.files.wordpress.com/2012/07/shaef-gesetz_nr-67.pdf
Deutsches Stabilitätsprogramm – Aktualisierung 2011:
1 http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/nrp/sp_germany_de.pdf
Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht zum Lissabon-Vertrag, 2 BvE 2/08 – 2 BvE 5/08 – 2 BvR 1010/08 – 2 BvR 1022/08 – 2 BvR 1259/08 – 2 BvR 182/09

Bundesgesetzblatt zur Rechtsverbindlichkeit der Verkündung im BGBl:
3 http://www1.bgbl.de/produkte/bgbl-kombi.html
Schuldenstand BRD-Finanzagentur vom 31.03.2012:
Die-allgemeine-Erklaerung-der-Menschenrechte (PDF)
IntZivilpakt-IPbpR-IP66 (PDF)
EMRK-Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten-BGBl. 2002

7 Gedanken zu „Straftatbestände und Verstöße gegen Menschenrecht und Grundgesetz aufgrund Zustimmung zum ESM-Vertrag- umfassende Analyse

    • mit Vergnügen! es geht um das richtige Wissen für uns alle- auch für die Beschäftigten der BRD, z. B. Polizisten die das zum Großteil immer noch nicht wissen. Wir sind da in einem Boot, und jeder sollte dies alles wissen. damit wir da heraus kommen, uns gegenseitig das Leben schwer zu machen…

  1. mit sehr treffenden Worten von jemandem gesagt: „Es geht darum, Es geht darum, dass der MIETER das Eigentum eines ANDEREN BELEIHEN und VERHÖKERN möchte …mit Hilfe des Gerichts ….“

    • hmmm und keiner weiß genau, ob Deutschland jetzt frei gegeben wurde – die BRD ist nur ein Teil daraus, noch immer – oder ob die das so machen, wie Du es sagst: Beschlagnahmtes Eigentum weiter verkaufen, obwohl es ihnen nicht gehört, und unter Zur-Hilfe-Nahme des Gerichts Menschen gegeneinander ausspielen. Und viele Richter und Behördenmitarbeiter sind ahnungslos, weil sie die Gesetze und Hintergründe nicht kennen (wollen), und haben über die Konsequenzen, auch für sich, nicht nachgedacht.

      • cool gesagt, interessieren tun sich leider nicht wirklich viele dafür. die sind alle schon soweit unten, das sie sich nicht mehr zu sagen trauen. übrigens haben wir auch keine verfassung, bezahlen also für ein verfassungsgericht, welches wir gar nicht haben dürfen und auch für verfassungsrichter im ruhestand die pensionen! verfassungsrichter—- für welches gericht arbeitet der denn?? steht ebenfalls alles im gg, nach vollendung der wiedervereinigung ist dem deutschen volke eine verfassung zu geben!! nur wollen die das nicht, weil wir ansonsten nämlich ein mitbestimmungsrecht hätten!! l.g h.kalies

      • In der BRD haben wir auch kein Mitbestimmungsrecht, weil die BRD nicht dazu ersonnen wurde… Die BRD ist eine Besatzungs- oder Banken-Republik Deutschlands…

        Wenn wir erwarten, daß wir etwas bestimmen können, müssen wir klar sein, was wir selbst wollen, und dürfen die Verantwortung nicht mehr abgeben – „Wahlurne“.

        Danke für den Kommentar!
        Thilo

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