Ex-BRD-Bundesminister Genscher 1995 in seinen Erinnerungen zum Friedensvertrag

„Die mir nicht unwillkommene Debatte nutzte ich dazu, das stillschweigende Einverständnis der Vier, es werde keinen Friedensvertrag und keine friedensvertragsähnliche Regelung mehr geben, offenkundig zu machen: »Die Bundesregierung schließt sich der Erklärung der vier Mächte an und stellt dazu fest, daß die in der Erklärung der vier Mächte erwähnten Ereignisse und Umstände nicht eintreten werden, nämlich daß ein Friedensvertrag oder eine friedensvertragsähnliche Regelung nicht beabsichtigt sind.« Für das Protokoll erklärte der französische Außenminister, der den Vorsitz führte: »Ich stelle Konsens fest.« Damit war einvernehmlich niedergelegt, daß weder das Potsdamer Abkommen noch die Pariser Verträge der alten Bundesrepublik mit den drei Westmächten in Zukunft als Grundlage für die Forderung nach einem Friedensvertrag dienen konnten. Die Forderung nach einem Friedensvertrag konnte also definitiv nicht mehr erhoben werden – damit war uns auch die Sorge vor unübersehbaren Reparationsforderungen von den Schultern genommen. Es wurde besiegelt, was Dieter Kastrup auf Beamtenebene[33] schon durchgesetzt hatte.“ – Hans-Dietrich Genscher, Bundesminister des Auswärtigen a.D.: Erinnerungen. Siedler, Berlin 1995, S. 846 Man verzichtete also damals, 1990 im Rahmen der Deutschen „Wieder“Vereinigung, also der West – und Ost- Besatzungszonen BRD und DDR oder der Gründung des „Wiedervereinten Deutschlands“ zu einem neuen „Vereinten Wirtschaftsgebiet“ (so das Grundgesetz im Artikel 133) aus Befürchtungen, man müßte erhöhte Reparationszahlungen machen, auf eine Friedensregelung 1990. Übrigens wurde die letzte Reparationszahlung für den 1. Weltkrieg am 3. Oktober 2010 gezahlt, 200 Millionen Euro, obwohl die Deutschen, steht sogar in Alliierten Archiven so drin, an diesem Weltkrieg gar keine Schuld trugen. Gemäß dem Artikel der Welt und einer Regelung von 1953 sollten die Reparationszahlungen als Fortsetzung aus dem 1. Weltkrieg erst im Laufe einer Wiedervereinigung stattfinden, da diese jedoch real nicht stattgefunden hatte – nur die Vereinigung zweier Besatzungszonen und Wirtschaftsgebiete entsprechend Artikel 133 Grundgesetz und ohne Existenz der Ostländer zum 3. Oktober 1990 – waren die Reparationszahlung auch nichtig, illegal oder ungesetzlich!

Quellenhinweise: Letzte Kriegsschulden aus dem Ersten Weltkrieg bezahlt: http://www.zeit.de/wissen/geschichte/2010-10/weltkrieg-schulden-deutschland Artikel 133 Grundgesetz: http://dejure.org/gesetze/GG/133.html

2 Gedanken zu „Ex-BRD-Bundesminister Genscher 1995 in seinen Erinnerungen zum Friedensvertrag

  1. (Hans-Dietrich Genscher, Bundesminister des Auswärtigen a.D.: Erinnerungen. Siedler, Berlin 1995, S. 846)
    Gans recht einen Friedensvertrag mit den 4 Mächten kann nur das Deutsche Reich
    schliesen und nicht die Besatzungsverwaltung BRD oder das sogenate Wiedervereiniegte
    Deutschland (Was immer das auch sein sol):

  2. Dazu habe ich grade was gefunden zum gleichen Artikel

    Sind die Deutschen staatenlos?

    Pd. Mit Schreiben vom 20.07.09 hat Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Klaus Sojka, D Deggendorf an den Internationalen Gerichtshof, Den Haag für die Vereinigung «Die Deutschen» und in eigenem Namen die Feststellung des Nichtbestandes der BRD verlangt. Er verwies dabei auf sein Buch «Die BRD ist kein Staat: Sind alle Deutschen staatenlos?» ISBN 978-3-00 025586-1.

    Klicke, um auf IGH_Antrag_auf_Feststellung_des_Nichtbestehens_der_BRD.pdf zuzugreifen

    Schon Carlo Schmid, Professor für Völker- und Staatsrecht, einer der Väter des Grundgesetzes (GG) der BRD, legte in einer Grundsatzrede dar, dass die Bundesrepublik kein souveräner Staat sei, sondern nur die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft (OMF). – Dem besiegten Deutschen Reich sei nie durch einen Friedensvertrag die Souveränität zurückgegeben worden.

    Auf Grund dieses Vorstosses und weiterer Klagen von Professoren gegen EU-Verträge, hat Emil Rahm, Herausgeber von «Prüfen + Handeln» für die Aktion «Volk und Parlament» und in seinem eigenen Namen der Bundesversammlung eine Petition eingereicht mit dem Ersuchen,

    zu klären, was bei einer Nichtexistenz der BRD im Blick auf bestehende und künftige Verträge vorzukehren sei,

    zusammen mit Befürwortern und Gegnern eines EU-Beitritts die Vor- und Nachteile eines EU-Beitritts aufzulisten.

    Im Namen der Aktion «Volk und Parlament» dankt der Petitionär für die Klärung der aufgeworfenen Fragen im Interesse unserer Schweiz, welche – möglichst eigenständig – grosse Möglichkeiten hat, in der Welt gute Dienste zu erbringen.

    Studie Prof. Dr. Münch, Recht des Deutschen Reiches und Deutschen Volkes

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