Die BRD hat keine Staatsgerichte – BRD-Dokumente beweisen es!

Die BRD ist ein Staat? Dann hätte sie unter anderem Staatsgerichte… Abgesehen davon, daß die BRD von Anfang an nicht als Staat entworfen wurde (Professor Dr. Carlo Schmid, Parlamentarischer Rat zum Grundgesetz, von den Alliierten „FÜR“ die Bundesrepublik Deutschland erlassen und genehmigt: „Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten…“ Siehe auch Carlo Schmids wichtigste Textpassagen meines Blogs), wurde sie auch durch das „Vereinheitlichungsgesetz“ ihrer Staatsgerichte beraubt. Im Übrigen ist die BRD oder „Germany“ eine NGO – Non Govermental Organization, Nicht-Regierungs-Organisation.

Zum Punkt:
Die Bundesrepublik hat keine Staatsgerichte. Hat das bayerische Verwaltungsgericht in Regensburg vom 07.05.2010 durch die Aussage „auch GVG § 15 ist weggefallen“ bestätigt

Ergänzung:
„GVG“ heißt „Gerichtsverfassungsgesetz“ und ist die Basis zur Verfassung oder zum Handeln der Gerichte.

Im GVG § 15 der BRD – hier Dejure.org – steht „weggefallen“. Weiterlesen

Die wichtigsten Auszüge zum Grundgesetz aus Carlo Schmids Rede zum Parlamentarischen Rat 1948

Was heißt denn: „Grundgesetz“?

  •  Wenn in einem souveränen Staat das Volk eine verfassunggebende Nationalversammlung einberufen wird, ist deren Aufgabe klar und braucht nicht weiter diskutiert zu werden: Sie hat eine Verfassung zu schaffen. Was heißt aber „Verfassung“? Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz. Eine solche Verfassung ist dann die Grundnorm des Staates. […] Eine Verfassung ist nichts anderes als die in Rechtsform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes. Darin liegt ihr Pathos, und dafür sind die Völker auf die Barrikaden gegangen. […]
  • Was ist nun die Lage Deutschlands heute? Am 8. Mai 1945 hat die deutsche Wehrmacht bedingungslos kapituliert. […] Die bedingungslose Kapitulation hatte Rechtswirkungen ausschließlich auf militärischem Gebiet. […] Manche haben daran andere Rechtsfolgen geknüpft. Sie haben gesagt, auf Grund dieser bedingungslosen Kapitulation sei Deutschland als staatliches Gebilde untergegangen. Sie argumentieren dabei mit dem völkerrechtlichen Begriff der Debellatio, der kriegerischen Niederwerfung eines Gegners. Diese Ansicht ist schlechterdings falsch. Nach Völkerrecht wird ein Staat nicht vernichtet, wenn seine Streitkräfte und er selbst militärisch niedergeworfen sind. Die Debellatio vernichtet für sich allein die Staatlichkeit nicht, sie gibt lediglich dem Sieger einen Rechtstitel auf Vernichtung der Staatlichkeit des Niedergeworfenen durch nachträgliche Akte. […]
  • Oder er muss zur sogenannten Subjugation schreiten, der Verknechtung des besiegten Volkes. Aber die Sieger haben nichts von dem getan. Sie haben in Potsdam ausdrücklich erklärt, erstens, daß kein deutsches Gebiet im Wege der Annexion weggenommen werden soll, und zweitens, daß das deutsche Volk nicht versklavt werden soll. Daraus ergibt sich, dass zum Mindesten aus den Ereignissen von 1945 nicht der Schluss gezogen werden kann, daß Deutschland als staatliches Gebilde zu existieren aufgehört hat.[…] Diese Auffassung, dass die Existenz Deutschlands als Staat nicht vernichtet und dass es als Rechtssubjekt erhalten worden ist, ist heute weitgehend Gemeingut der Rechtswissenschaft, auch im Ausland. Deutschland existiert als staatliches Gebilde weiter. Es ist rechtsfähig, es ist aber nicht mehr geschäftsfähig […]
  • Der Rechtszustand, in dem Deutschland sich befindet, wird aber noch durch folgendes charakterisiert: Die Alliierten halten Deutschland nicht nur auf Grund der Haager Landkriegsordnung besetzt. Darüber hinaus trägt die Besetzung Deutschlands interventionistischen Charakter. Was heißt denn Intervention? Es bedeutet, dass fremde Mächte innerdeutsche Verhältnisse, um die sich zu kümmern ihnen das Völkerrecht eigentlich verwehrt, auf deutschem Boden nach ihrem Willen gestalten wollen. […] Zu den interventionistischen Maßnahmen, die die Besatzungsmächte in Deutschland vorgenommen haben, gehört unter anderem, dass sie die Ausübung der deutschen Volkssouveränität blockiert haben. […]
  • Zuerst räumlich betrachtet: Die Volkssouveränität ist, wo man von ihrer Fülle spricht, unteilbar. Sie ist auch räumlich nicht teilbar. Sollte man sie bei uns für räumlich teilbar halten, dann würde das bedeuten, dass man hier im Westen den Zwang zur Schaffung eines separaten Staatsvolks setzt. Das will das deutsche Volk in den drei Westzonen aber nicht sein! Es gibt kein westdeutsches Staatsvolk und wird keines geben! […] Nur das gesamte deutsche Volk kann „volkssouverän“ handeln, und nicht eine Partikel davon. […] Um einen Staat im Vollsinne zu organisieren, muss die Volkssouveränität sich in ihrer ganzen Fülle auswirken können. Wo nur eine fragmentarische Ausübung möglich ist, kann auch nur ein Staatsfragment organisiert werden. […] Solange das nicht geschehen ist, können wir, wenn Worte überhaupt einen Sinn haben sollen, keine Verfassung machen, auch keine vorläufige Verfassung, wenn „vorläufig“ lediglich eine zeitliche Bestimmung sein soll. Sondern was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment. […]
  • Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten. […] Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muss originär entstehen können. […]
    Dieses Grundgesetz muss eine Bestimmung enthalten, auf Grund derer jeder Teil deutschen Staatsgebietes, der die Aufnahme wünscht, auch aufgenommen werden muss […]
  • Nun ergeben sich aus dem Wesen des Provisoriums eine Reihe praktischer Fragen für das Grundgesetz. Da ist zunächst das Problem, ob darin der Weimarer Verfassung Erwähnung getan werden soll oder nicht.
  • […] Prinzip der Teilung der Gewalten […] Was bedeutet dieses Prinzip? Es bedeutet, daß die drei Staatsfunktionen, Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung, in den Händen gleichgeordneter, in sich verschiedener Organe liegen, und zwar deswegen in den Händen verschiedener Organe liegen müssten, damit sie sich gegenseitig kontrollieren und die Waage halten können. […]
    Als drittes Erfordernis für das Bestehen einer demokratischen Verfassung gilt im allgemeinen die Garantie der Grundrechte. In den modernen Verfassungen finden wir überall Kataloge von Grundrechten, in denen das Recht der Personen, der Individuen, gegen die Ansprüche der Staatsraison geschützt wird. Der Staat soll nicht alles tun können, was ihm gerade bequem ist, wenn er nur einen willfährigen Gesetzgeber findet, sondern der Mensch soll Rechte haben, über die auch der Staat nicht soll verfügen können. Die Grundrechte müssen das Grundgesetz regieren; sie dürfen nicht nur ein Anhängsel des Grundgesetzes sein, wie der Grundrechtskatalog von Weimar ein Anhängsel der Verfassung gewesen ist. Diese Grundrechte sollen nicht bloße Deklamationen, Deklarationen oder Direktiven sein, nicht nur Anforderungen an die Länderverfassungen, nicht nur eine Garantie der Länder-Grundrechte, sondern unmittelbar geltendes Bundesrecht, auf Grund dessen jeder einzelne Deutsche, jeder einzelne Bewohner unseres Landes vor den Gerichten soll Klage erheben können.
  • Ich glaube, dass das Grundgesetz weiter eine Bestimmung enthalten sollte, dass wir die Abtretung deutschen Gebietes ohne die Zustimmung der auf diesem Gebiet wohnenden Bevölkerung nicht anerkennen.

Quellen:
Principality of sealand: http://principality-of-sealand.eu/archiv/carlo_schmid.html

Offenkundige Fakten zur BRD

Zur Info über die rechtliche Lage in der BRD

Hintergründe:

1. Die Bundesrepublik Deutschland ist nach der Rittersturzkonferenz und den Koblenzer Beschlüssen ein Provisorium auf Zeit. Das steht im November 2011 auf den Seiten des Bundestages!

2. Verfassungsrechtler Prof. Dr. Carlo Schmid, Leiter des Parlamentarischen Rates zur Formulierung des Grundgesetzes: „Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen, wir haben keinen Staat zu errichten…“ Film auf Youtube

3. Das „Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland“ wurde von den Alliierten genehmigt, es gibt dazu ein Genehmigungsschreiben. Darum heißt es auch nicht „Grundgesetz DER Bundesrepublik Deutschland“.

4. „Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.“ Ministerium des Inneren Bayern, erster Absatz!

5. Das Grundgesetz (Abkürzung „GG„)ist, entgegen der Aussage der BRD-Politiker und der Medien, keine Verfassung, steht so im Grundgesetz Artikel 146. Angesichts von 58 Änderungsgesetzen seit 1949 und 138 Änderungen seit 1949 wäre dies, genauso wie die Begriffe „Besatzung“ oder „Friedensregelung“ längst entfallen.

6. Das klingt absolut verrückt, ist aber wahr: Das Staatsangehörigkeitsgesetz der BRD – in Verbindung mit Artikel 116 Grundgesetz – hieß bis 1999 noch Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz und wurde umbenannt. Die Deutsche Staatsangehörigkeit der BRD (die ja. s. oben, kein Staat sondern nur ein Provisorium auf Zeit ist) bezieht sich aufs Dritte Reich, Beweis:

Zitat:

Fußnote
Buchstabenabkürzung eingef. durch Art. 1 Nr. 1 G v. 15.7.1999 I 1618 mWv 1.1.2000

Die Bedeutung der Begriffe „Reichs- und Staatsangehörigkeit“ im Sinne dieses G hat sich geändert. An die Stelle der „Reichsangehörigkeit“ ist gem. § 1 V v. 5.2.1934 102-2, Art. 116 Abs. 1 GG 100-1 die deutsche Staatsangehörigkeit getreten. Die die „Reichsangehörigkeit“ vermittelnde „Staatsangehörigkeit“ in den Bundesstaaten – seit der Weimarer Verfassung in den deutschen Ländern – ist durch § 1 V v. 5.2.1934 beseitigt worden

Zitat Ende…

Hier taucht bei mir die Frage auf, ob es besser ist, sich auf das 3. Reich und die Deutsche Staatsangehörigkeit von Adolf Hitler (der die Einzelstaaten des früheren Reiches auflöste, so daß es nur noch eine Staatsangehörigkeit geben konnte) zu beziehen, oder auf die Reichs- und Staatsangehörigkeit von 1913 vom Kaiser Wilhelm. Für die BRD scheint das Ersteres zu sein. Ferner heißt die Internet-Adresse „rustag“ und nicht „stag“, Ersteres bedeutet „Reichs – und Staatsangehörigkeitsgesetz„, und das Zweite wäre die korrekte Abkürzung für „Staatsangehörigkeitsgesetz„.

7. Wir haben keine Staatsgerichte in der BRD, denn § 15 des Gerichtsverfassungsgesetzes/GVG, wurde durch das Vereinheitlichungsgesetz“ am 20. September 1950 aufgehoben.

In § 15 GVG stand vorher dieser Inhalt.

Daß § (Paragraph) 15 der Gerichtsverfassung gelöscht, und somit die Handlungsgrundlage der Gerichte entfernt wurde (nach Völkerrecht), sieht man hier z. B. unter Dejure.org.

Ohne Staatsgerichte gibt es nur Privat- oder Ausnahmegerichte, Ausnahmegerichte sind auch nach Artikel 101 Grundgesetz verboten, wir werden unserem gesetzlichen (dem uns gesetzlich zustehenden) Richter entzogen!

Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum wir einen Personalausweis und keinen Personen- oder Menschenausweis haben?

Wenn die BRD kein Staat ist, und Gerichte Privatgerichte sind, dann sind wir Angestellte der BRD? Personal?
Mit Personal werden die in jeder Art von Organisationen in abhängiger Stellung arbeitenden Menschen bezeichnet, die innerhalb einer institutionell abgesicherten Ordnung gegen Entgelt eine Arbeitsleistung erbringen“ – so Wikipedia

8. Auf der Seite des Bundestages steht beim Impressum eine Unternehmens-Steuer-Nr. (USt.-Id.-Nr, Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer) also ob der Bundestag ein Unternehmen wäre. Ist er auch! Der Bundeskanzler der BRD leitet die Geschäfte der Bundesregierung nach einer Geschäftsordnung (statt Regierungsordnung!) nach Artikel 65 Grundgesetz! Weil die BRD kein Staat ist, und die Grundlage der BRD, nach der Vereinigung der beiden Besatzungszonen , aufgelöst wurde – Geltungsbereich des Grundgesetzes, Artikel 23, obwohl die Entsendung der Bundes- und Landtagsabgeordneten nach Artikel 144 auf genau darauf verweist (Zufall? *lach* nee), und Artikel 146 sagt „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt…“. Da das Deutsche Volk unfrei und (auch nach Karte) nicht wirklich vereint ist, und das Grundgesetz nach Artikel 146 erst danach gilt, ist somit doppelt bewiesen, daß die BRD keine Handlungsgrundlage mehr hat!

9. Mit dem Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht im Bereich der Justiz, Gesetz Nr. 1 und 2, auch 1. BMJBBG und 2. BMJBBG, wurde wieder offiziell Besatzungsrecht eingeführt, und im Bundesgesetzblatt, dem Gesetzesverkünder für Jedermann und -frau, einfach zu beziehen oder unter www.bundesgesetzblatt.de unter „Bürgerzugang“ einzusehen, verkündigt. Es hob Gesetze zur Aufhebung von Besatzungsrecht wieder auf, aktivierte sie also wieder (doppelte Verneinung), entfernte das Saarland aus der BRD, und sagte klar, daß der Überleitungsvertrag, insbesondere Artikel 2 Absatz 1, wieder offiziell gelte. Das Bundesinnenministerium der Justiz bestätigte das in einem Schreiben zum März 2011!

Das sind einige der Fakten! Es gibt noch mehr zu dem Thema!

Die vorhandenen Besatzungszonen der BRD 1947

vorhandene Besatzungszonen der BRD 1947

Ein Klick darauf öffnet das große Bild!

Das sind die vorhandenen Besatzungszonen der BRD. Man sieht deutlich die weißen Gebiete, das sind die nach dem 2. Weltkrieg unter polnische und russische Verwaltung gestellten Gebiete des Dritten Deutschen Reiches, die nach dem Grundgesetz Artikel 116 und Militärregierungsgesetz Nr. 52, Artikel VII, 9 e, in den Grenzen vom 31.12.1937 so derzeit (17. Oktober 2011) bestimmt sind.

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Thilo Straub

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