Die BRD hat keine Staatsgerichte – BRD-Dokumente beweisen es!

Die BRD ist ein Staat? Dann hätte sie unter anderem Staatsgerichte… Abgesehen davon, daß die BRD von Anfang an nicht als Staat entworfen wurde (Professor Dr. Carlo Schmid, Parlamentarischer Rat zum Grundgesetz, von den Alliierten “FÜR” die Bundesrepublik Deutschland erlassen und genehmigt: “Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten…” Siehe auch Carlo Schmids wichtigste Textpassagen meines Blogs), wurde sie auch durch das “Vereinheitlichungsgesetz” ihrer Staatsgerichte beraubt. Im Übrigen ist die BRD oder “Germany” eine NGO – Non Govermental Organization, Nicht-Regierungs-Organisation.

Zum Punkt:
Die Bundesrepublik hat keine Staatsgerichte. Hat das bayerische Verwaltungsgericht in Regensburg vom 07.05.2010 durch die Aussage “auch GVG § 15 ist weggefallen” bestätigt

Ergänzung:
“GVG” heißt “Gerichtsverfassungsgesetz” und ist die Basis zur Verfassung oder zum Handeln der Gerichte.

Im GVG § 15 der BRD – hier Dejure.org – steht “weggefallen”.

Vorher – bis zum 12.09.1950 oder zum 20.09.1990 (verkündet im Bundesgesetzblatt Nr. 40 1950, S. 455), stand bis zur Aufhebung durch das “Gesetz zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts” – kurz Vereinheitlichungsgesetz in der Gerichtsverfassung:

Im GVG § 15 des Deutschen Kaiserreichs und Deutschland bis 20.09.1950:
“Die Gerichte sind Staatsgerichte. Die Privatgerichtsbarkeit ist aufgehoben; an ihre Stelle tritt die Gerichtsbarkeit desjenigen Bundesstaates, in welchem sie ausgeübt wurde. [...]

In GVG § 16 der BRD steht:
“Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.”

Gerichtsverfassungsgesetz, GVG § 16 bis zum 20.09.1950:
Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. Die gesetzlichen Bestimmungen über Kriegsgerichte und Standrechte werden hiervon nicht berührt.

Im Grundgesetz Artikel 101 steht:

  1. Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
  2. Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden.

Fazit:

  1. Mit der Aufhebung des Paragraphen 15 der Gerichtsverfassung, GVG, gaben die Gesetzgeber oder Bestimmer der BRD – die Besatzungsmächte – 1950 zu, daß die BRD kein Staat ist.
  2. Wie man sehen kann, wurde dieser Paragraph in der Gerichtsverfassung nicht mehr gefüllt, und nirgendwo anders steht “Alle Gerichte sind Staatsgerichte”. Somit haben wir “Privatgerichte” oder Ausnahmegerichte.
  3. Ausnahmegerichte oder Privatgerichte sind nicht erlaubte Gerichte, entsprechend der Gerichtsverfassung und dem Grundgesetz. Sie enthalten uns den gesetzlichen Richter vor.
  4. Da wir keine gesetzlichen Richter haben, und Ausnahmegerichte, sind diese Gerichte Handelsgerichte, zumindest seit dem 23.11.2007, nachdem das 2. Rechts- oder Bundesbereinigungsgesetz die Wiedereinführung von Besatzungsrecht und dem Kontrollratsgesetz Nr. 35 und mangels Geltungsbereich und Inkrafttreten der Gerichtsverfassung, der ZivilProzeßOrdnung und der StrafProzeßordnung durch das 1. Rechts- oder Bundesbereinigungsgesetz. Siehe meinen Blog hier.
  5. Vorgehensweise bei Handelsgerichten: Nicht auf den vorgesehenen Plätzen Platz nehmen, sonst wird der Vorsitzende (Schein-)Richter zum Kapitän, und man zum Galeerensklaven. Auf den Zuschauerbänken hinsetzen. “Gesetzt den Fall, daß der Mensch der aufgerufenen Person im Saal wäre und Ihnen antwortete, ginge er mit Ihnen einen Vertrag ein?” fragen. Dann muß ein “ja” des Richters kommen! Ansonsten das “2. Rechtsbereinigungsgesetz”, 2. BMJBBG herausziehen, und darum fragen, ob man unbehelligt vor- und später zurück zum Vorsitzenden (m./w. ) gehen kann. Sein Wort verlangen. (Zeugen dahaben!) und ihn darauf hinweisen. Nach seiner Haftpflichtversicherung als Privatperson fragen.

Quellen – Überschriften der Quellen darüber:
Die wichtigsten Auszüge vom Grundgesetz aus Carlo Schmids Rede zum Parlamentarischen Rat 1948 (Blog DeineRechte):
http://wp.me/p17gnI-3F
Vorstand der Polizeigewerkschaft Sachsen, Volker Schöne: BRD ohne Handlungsgrundlagen! (Querverweis auf meinen DeineRechte-Blog!)
http://wp.me/p17gnI-14
Wikisource: Gerichtsverfassung § 15 + 16 des Deutschen Kaiserreiches:
http://de.wikisource.org/wiki/Gerichtsverfassungsgesetz#.C2.A7._15.
Dejure.Org: Gerichtsverfassungsgesetz GVG 15 (weggefallen):
http://dejure.org/gesetze/GVG/15.html
Dejure.org: Gerichtsverfassungsgesetz GVG 16 (Verbot Ausnahmegerichte):
http://dejure.org/gesetze/GVG/16.html
Grundgesetz Artikel 101: Verbot von Ausnahmegerichten und ungesetzlichen Richtern
http://dejure.org/gesetze/GG/101.html

Ab hier Bildschirmausdrucke zum besseren Verwerten:
Gerichtsverfassung vom Deutschen Kaiserreich/Deutschland, gültig bis 1950, PDF:
https://deinerechte.files.wordpress.com/2012/04/gvg_15-16_alt.pdf
Gerichtsverfassung der BRD, GVG § 15, PDF, Gerichte als Staatsgerichte – aktuell:
https://deinerechte.files.wordpress.com/2012/04/gvg_15-brd.pdf
Gerichtsverfassung der BRD, GVG § 16, PDF, Ausnahmegerichte sind verboten:
https://deinerechte.files.wordpress.com/2012/04/gvg_16-brd.pdf
Artikel 101 Grundgesetz – PDF: Ausnahmegerichte, ungesetzliche Richter sind verboten!
https://deinerechte.files.wordpress.com/2012/04/art__101_gg-dejure.pdf
Vereinheitlichungsgesetz von 1950 zur Aufhebung von Staatsgerichten, PDF:
https://deinerechte.files.wordpress.com/2012/04/vereinheitlichungsgesetz_gvg-15.pdf
Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg: Gerichtsverfassungsgesetz § 15 fehlt!:
https://deinerechte.files.wordpress.com/2012/04/gvg-weggefallen-bayerisches_verwaltungsgericht_regensburg.pdf
UNO: Bundesrepublik Deutschland/BRD ist eine Nicht-Regierungs-Organisation, NGO, inzwischen gelöscht!
https://deinerechte.files.wordpress.com/2012/04/brd_uno_ngo.pdf
Erstes Rechtsbereinigungsgesetz, 1. BMJBBG:
1. Erstes Rechtsbereinigungsgesetz, 1. BMJBBG:
Zweites Rechtsbereinigungsgesetz, 2. BMJBBG:
https://deinerechte.files.wordpress.com/2012/04/2-bmjbbg-kurz.pdf
Bundesjustizministerium März 2012: umfassende Bestätigung Rechtsbereinigungsgesetze
https://deinerechte.files.wordpress.com/2012/04/bestaetigung_rechtsbereinigungsgesetze.pdf

Die wichtigsten Auszüge vom Grundgesetz aus Carlo Schmids Rede zum Parlamentarischen Rat 1948

Was heißt denn: “Grundgesetz”?

  •  Wenn in einem souveränen Staat das Volk eine verfassunggebende Nationalversammlung einberufen wird, ist deren Aufgabe klar und braucht nicht weiter diskutiert zu werden: Sie hat eine Verfassung zu schaffen. Was heißt aber “Verfassung”? Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz. Eine solche Verfassung ist dann die Grundnorm des Staates. […] Eine Verfassung ist nichts anderes als die in Rechtsform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes. Darin liegt ihr Pathos, und dafür sind die Völker auf die Barrikaden gegangen. [...]
  • Was ist nun die Lage Deutschlands heute? Am 8. Mai 1945 hat die deutsche Wehrmacht bedingungslos kapituliert. [...] Die bedingungslose Kapitulation hatte Rechtswirkungen ausschließlich auf militärischem Gebiet. […] Manche haben daran andere Rechtsfolgen geknüpft. Sie haben gesagt, auf Grund dieser bedingungslosen Kapitulation sei Deutschland als staatliches Gebilde untergegangen. Sie argumentieren dabei mit dem völkerrechtlichen Begriff der Debellatio, der kriegerischen Niederwerfung eines Gegners. Diese Ansicht ist schlechterdings falsch. Nach Völkerrecht wird ein Staat nicht vernichtet, wenn seine Streitkräfte und er selbst militärisch niedergeworfen sind.Die Debellatio vernichtet für sich allein die Staatlichkeit nicht, sie gibt lediglich dem Sieger einen Rechtstitel auf Vernichtung der Staatlichkeit des Niedergeworfenen durch nachträgliche Akte. […]
  • Oder er muss zur sogenannten Subjugation schreiten, der Verknechtung des besiegten Volkes. Aber die Sieger haben nichts von dem getan. Sie haben in Potsdam ausdrücklich erklärt, erstens, daß kein deutsches Gebiet im Wege der Annexion weggenommen werden soll, und zweitens, dass das deutsche Volk nicht versklavt werden soll.Daraus ergibt sich, dass zum mindesten aus den Ereignissen von 1945 nicht der Schluss gezogen werden kann, dass Deutschland als staatliches Gebilde zu existieren aufgehört hat.[…] Diese Auffassung, dass die Existenz Deutschlands als Staat nicht vernichtet und dass es als Rechtssubjekt erhalten worden ist, ist heute weitgehend Gemeingut der Rechtswissenschaft, auch im Ausland. Deutschland existiert als staatliches Gebilde weiter. Es ist rechtsfähig, es ist aber nicht mehr geschäftsfähig […]
  • Der Rechtszustand, in dem Deutschland sich befindet, wird aber noch durch folgendes charakterisiert: Die Alliierten halten Deutschland nicht nur auf Grund der Haager Landkriegsordnung besetzt.Darüber hinaus trägt die Besetzung Deutschlands interventionistischen Charakter. Was heißt denn Intervention? Es bedeutet, dass fremde Mächte innerdeutsche Verhältnisse, um die sich zu kümmern ihnen das Völkerrecht eigentlich verwehrt, auf deutschem Boden nach ihrem Willen gestalten wollen. [...] Zu den interventionistischen Maßnahmen, die die Besatzungsmächte in Deutschland vorgenommen haben, gehört unter anderem, dass sie die Ausübung der deutschenVolkssouveränität blockiert haben. [...]
  • Zuerst räumlich betrachtet: Die Volkssouveränität ist, wo man von ihrer Fülle spricht, unteilbar. Sie ist auch räumlich nicht teilbar.Sollte man sie bei uns für räumlich teilbar halten, dann würde das bedeuten, dass man hier im Westen den Zwang zur Schaffung eines separaten Staatsvolks setzt. Das will das deutsche Volk in den drei Westzonen aber nicht sein! Es gibt kein westdeutsches Staatsvolk und wird keines geben! […] Nur das gesamte deutsche Volk kann “volkssouverän” handeln, und nicht eine Partikel davon.[…] Um einen Staat im Vollsinne zu organisieren, muss die Volkssouveränität sich in ihrer ganzen Fülle auswirken können. Wo nur eine fragmentarische Ausübung möglich ist, kann auch nur ein Staatsfragment organisiert werden. […] Solange das nicht geschehen ist, können wir, wenn Worte überhaupt einen Sinn haben sollen, keine Verfassung machen, auch keine vorläufige Verfassung, wenn “vorläufig” lediglich eine zeitliche Bestimmung sein soll. Sondern was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment. […]
  • Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten.[…] Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muss originär entstehen können. [...]
    Dieses Grundgesetz muss eine Bestimmung enthalten, auf Grund derer jeder Teil deutschen Staatsgebietes, der die Aufnahme wünscht, auch aufgenommen werden muss […]
  • Nun ergeben sich aus dem Wesen des Provisoriums eine Reihe praktischer Fragen für das Grundgesetz. Da ist zunächst das Problem, ob darin der Weimarer Verfassung Erwähnung getan werden soll oder nicht.
  • […] Prinzip der Teilung der Gewalten […] Was bedeutet dieses Prinzip? Es bedeutet, daß die drei Staatsfunktionen, Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung, in den Händen gleichgeordneter, in sich verschiedener Organe liegen, und zwar deswegen in den Händen verschiedener Organe liegen müssten, damit sie sich gegenseitig kontrollieren und die Waage halten können.[...]
    Als drittes Erfordernis für das Bestehen einer demokratischen Verfassung gilt im allgemeinen die Garantie der Grundrechte. In den modernen Verfassungen finden wir überall Kataloge von Grundrechten, in denen das Recht der Personen, der Individuen, gegen die Ansprüche der Staatsraison geschützt wird. Der Staat soll nicht alles tun können, was ihm gerade bequem ist, wenn er nur einen willfährigen Gesetzgeber findet, sondern der Mensch soll Rechte haben, über die auch der Staat nicht soll verfügen können. Die Grundrechte müssen das Grundgesetz regieren; sie dürfen nicht nur ein Anhängsel des Grundgesetzes sein, wie der Grundrechtskatalog von Weimar ein Anhängsel der Verfassung gewesen ist. Diese Grundrechte sollen nicht bloße Deklamationen, Deklarationen oder Direktiven sein, nicht nur Anforderungen an die Länderverfassungen, nicht nur eine Garantie der Länder-Grundrechte, sondern unmittelbar geltendes Bundesrecht, auf Grund dessen jeder einzelne Deutsche, jeder einzelne Bewohner unseres Landes vor den Gerichten soll Klage erheben können.
  • Ich glaube, dass das Grundgesetz weiter eine Bestimmung enthalten sollte, dass wir die Abtretung deutschen Gebietes ohne die Zustimmung der auf diesem Gebiet wohnenden Bevölkerung nicht anerkennen.

Quellen:
Principality of sealand: http://principality-of-sealand.eu/archiv/carlo_schmid.html

Ex-BRD-Bundesminister Genscher 1995 in seinen Erinnerungen zum Friedensvertrag

„Die mir nicht unwillkommene Debatte nutzte ich dazu, das stillschweigende Einverständnis der Vier, es werde keinen Friedensvertrag und keine friedensvertragsähnliche Regelung mehr geben, offenkundig zu machen: »Die Bundesregierung schließt sich der Erklärung der vier Mächte an und stellt dazu fest, daß die in der Erklärung der vier Mächte erwähnten Ereignisse und Umstände nicht eintreten werden, nämlich daß ein Friedensvertrag oder eine friedensvertragsähnliche Regelung nicht beabsichtigt sind.«
Für das Protokoll erklärte der französische Außenminister, der den Vorsitz führte: »Ich stelle Konsens fest.« Damit war einvernehmlich niedergelegt, daß weder das Potsdamer Abkommen noch die Pariser Verträge der alten Bundesrepublik mit den drei Westmächten in Zukunft als Grundlage für die Forderung nach einem Friedensvertrag dienen konnten. Die Forderung nach einem Friedensvertrag konnte also definitiv nicht mehr erhoben werden – damit war uns auch die Sorge vor unübersehbaren Reparationsforderungen von den Schultern genommen. Es wurde besiegelt, was Dieter Kastrup auf Beamtenebene[33] schon durchgesetzt hatte.“

– Hans-Dietrich Genscher, Bundesminister des Auswärtigen a.D.: Erinnerungen. Siedler, Berlin 1995, S. 846

Man verzichtete also damals, 1990 im Rahmen der Deutschen “Wieder”Vereinigung, also der West – und Ost- Besatzungszonen BRD und DDR oder der Gründung des “Wiedervereinten Deutschlands” zu einem neuen “Vereinten Wirtschaftsgebiet” (so das Grundgesetz im Artikel 133) aus Befürchtungen, man müßte erhöhte Reparationszahlungen machen, auf eine Friedensregelung 1990.

Übrigens wurde die letzte Reparationszahlung für den 1. Weltkrieg am 3. Oktober 2010 gezahlt, 200 Millionen Euro, obwohl die Deutschen, steht sogar in Alliierten Archiven so drin, an diesem Weltkrieg gar keine Schuld trugen. Gemäß dem Artikel der Welt und einer Regelung von 1953 sollten die Reparationszahlungen als Fortsetzung aus dem 1. Weltkrieg erst im Laufe einer Wiedervereinigung stattfinden, da diese jedoch real nicht stattgefunden hatte – nur die Vereinigung zweier Besatzungszonen und Wirtschaftsgebiete entsprechend Artikel 133 Grundgesetz und ohne Existenz der Ostländer zum 3. Oktober 1990 – waren die Reparationszahlung auch nichtig, illegal oder ungesetzlich!

Quellenhinweise:
Letzte Kriegsschulden aus dem Ersten Weltkrieg bezahlt: http://www.zeit.de/wissen/geschichte/2010-10/weltkrieg-schulden-deutschland
Artikel 133 Grundgesetz:
http://dejure.org/gesetze/GG/133.html

Fehlende Rechtskraft der Weimarer Republik, Kein Friedensvertrag seit 1919!

Die Nichtigkeit der Weimarer Republik, Fehlen eines realen Friedensvertrages (auch für den 2. Weltkrieg!)

Kaiser Wilhelm II, das Oberhaupt des Deutschen Reiches, floh ins Exil oder Ausland, um nicht so zu enden wie der Zar Nikolai II, und ermordet zu werden.

Das Nationalparlament, ohne Vollmacht vom Kaiser, und auch nicht per Volksabstimmung ermächtigt, stimmte dem Versailler Vertrag, auch Versailler Diktat genannt, zu.

Per Hungerblockaden wurden die Deutschen von den Briten über die Unterbindung von Lebensmittellieferungen gezwungen, den Vertrag zu unterzeichnen. Nebenbei starben Hunderttausende an diesen Hungerblockaden. Somit lag ein offenkundiger (für jeden ersichtlicher) Zwang vor, und eine Vertragsunterzeichnung unter Bedrohung, egal ob völkerrechtlich zwischen Nationen, oder zwischen Menschen untereinander, ist rechtswidrig, völkerrechtswidrig, und somit nichtig/nicht rechtskräftig. Wer würde unter Gefahr für Leib und Leben, evtl. sein Vermögen, um sein Leben und seine Existenz zu sichern, Verträge unterzeichnen?

Die Deutschen und die Franzosen unterzeichneten den Versailler Vertrag, auch die Franzosen. Amerikaner und Briten nicht.  Somit ist er aufgrund dessen auch nicht rechtskräftig.

Der Versailler Vertrag wird auch “Friede von Versailles” oder “Friedensvertrag von Versailles” genannt, kann kein Friedensvertrag für alle sein, wenn er nicht unterzeichnet wurde. Zwischen den Vereinigten Staaten und dem Deutschen Reich soll ein separater Friedensvertrag existieren, möglicherweise wurde er auch unterzeichnet… Da zwischen den Siegermächten und dem Besiegten nur eingeschränkt Friedensverträge unterzeichnet wurden, ist der 1. Weltkrieg nicht beendet, und somit die Meinung, für den 2. Weltkrieg würde ein Friedensvertrag (separat) benötigt werden, nicht zutreffend. Die Briten betrachten den 2. Weltkrieg und die Machtergreifung Hitlers als Ergebnis des 1. Weltkrieges und der Frustration der Deutschen Bevölkerung – auch durch nicht eingehaltene Abrüstungsvereinbarungen der Siegermächte und außergewöhnlich hoher Reparationszahlungen, welche zur Überlastung der Zahlungsfähigkeit der Weimarer Republik und zur Währungsreform 1923 führte – und bezeichnen diese Kriege als den “Zweiten Dreißigjährigen Krieg” als eine Einheit, was in sich schlüssig ist.

Die Weimarer Verfassung stimmt in Artikel 178 dem Versailler Diktat zu, welches unter Zwang unterzeichnet wurde. Die Abtrennung von Gebieten durch Siegermächte, ohne das Volk zu befragen, und eine Verfassung sind ohne direkte Zustimmung des Volkes nicht rechtskräftig. Selbst wenn dies Vorgehensweise Gang und Gäbe ist. Zugleich wird die alte Verfassung vom 16. April 1871 vom Deutschen Kaiserreich aufgehoben, auch ohne Zustimmung des Volkes. Diese Aufhebung ist somit auch nicht rechtens.

Die Weimarer Regierung verstand sich auch als Reichsregierung, wie unter Verfassungen.de in der Weimarer Verfassung lesbar ist.

Anmerkung:
Auch wenn nach der Gesetzeslage offenkundig kein Friedensvertrag für den 2. Weltkrieg notwendig wäre, da wir einen für den 1. Weltkrieg bräuchten, ist dies eine gute Basis, um Aufmerksamkeit zu erregen, und eine geschichtliche Aufarbeitung bzw. Nachdenken über deutsche Geschichte zu ermöglichen, und Frieden und Freiheit in der Welt, für Deutschland und die Welt, zu ermöglichen. Ferner ist es ein klarer Weg, um Deutschland die volle Souveränität und Handlungsfähigkeit zu sichern!

Quellenhinweise (werden noch ergänzt)
Deutschlands fehlende Alleinschuld am ersten Weltkrieg: http://wp.me/16wi2
Weimarer Verfassung http://www.verfassungen.de/de/de19-33/verf19.htm
Wikipedia: Vertragsrevisionismus http://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsrevisionismus
Versailler Vertrag: http://www.dhm.de/lemo/html/dokumente/versailles/index.html
2. Dreißigjähriger Krieg: http://www.youtube.com/watch?v=PLaN8t26pHk

Die BRD hat keine eigene Staatsangehörigkeit! Mit Film!

In Artikel 116 Grundgesetz bezieht sich die Bundesrepublik Deutschland auf die Deutsche Staatsangehörigkeit, und wer aufmerksam in seinen Personalausweis, sofern noch vorhanden, sieht, merkt nicht nur die Großschreibung bei seinem “Namen”, sondern auch die Staatsangehörigkeit “Deutsch”. Staatsangehörigkeit bedeutet jedoch, welchem Staat man angehört – klingt irgendwie logisch? ;-)
Daher ist die Frage, welcher Staat “Deutsch” statt “Deutschland” heißt, oder wenn die BRD ein Staat wäre, warum nicht wie in den Nachbarländern, die ein Staat sind, “Vereinigtes Königreich/United Kingdom”, “Republik Österreich” (Achtung: Auch Österreich hat ein Souveränitätsproblem, werde hier nochmals recherchieren), “United States of Amerika”, demzufolge dann “Bundesrepublik Deutschland” auf dem Personenausweis oder der Identitätskarte oder Paß steht.

Versuchen Sie mal, von einer BRD-Verwaltung wie dem Landratsamt oder einer Stadtverwaltung eine rechtsverbindliche Auskunft zum Staat zu bekommen, in welchem wir leben. “Bitte fragen Sie doch das Bundesinnenministerium.” wurde mir gesagt.

Die Deutsche Staatsangehörigkeit der BRD wird bestimmt im StAG, Staatsangehörigkeitsgesetz, welches bis zum 1. 1. 2000 noch Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz hieß…

Auf der Internetseite hier unter http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html stand vor einigen Monaten noch diese Erklärung:

Die Bedeutung der Begriffe “Reichs- und Staatsangehörigkeit” im Sinne dieses G[esetzes] hat sich geändert. An die Stelle der “Reichsangehörigkeit” ist gem. § 1 V v. 5.2.1934 102-2, Art. 116 Abs. [Absatz] 1 GG [Grundgesetz] 100-1 die deutsche Staatsangehörigkeit getreten.”[Anmerkungen in geschweiften Klammern von mir].

Die BRD beruft sich also eine Gesetzesänderung des Dritten Reiches von Adolf Hitler. Er hob damals die Einzelstaaten, deren Länder einen Bund im Reich geschlossen hatten, indem er sich selbst, ohne Volkszustimmung oder Erlaubnis des Volkes, zu dieser Tat ermächtigte, auf. Somit fiel die Deutsche Reichsangehörigkeit weg, es gab seitdem die Deutsche Staatsangehörigkeit. Hat die BRD es wirklich nötig, sich auf die diktatorische Staatsangehörigkeit Hitlers zu beziehen? Warum hat sie keine “bundesdeutsche Staatsangehörigkeit” oder Bundesrepublik Deutschland”, da sie ein Staat zu sein vorgibt?

  • Nach neuesten Erkenntnissen (Gespräche vom 12. April 2012) gibt es seit 1934 die Staatsangehörigkeiten “Deutsches Reich”, “Deutscher” und “Deutsch”, selbst wenn es sprachlich feinsinnigen Menschen die Nackenhaare sträubt… Sie wurden ab 1934 benutzt. Ab 1949 benutze die BRD nur noch die Staatsangehörigkeit “Deutsch”.

Übrigens ist die Vorenthaltung der wahren Staatsangehörigkeit, und die Vergabe der Staatsangehörigkeit “Deutsch” ein klarer Verstoß gegen Artikel 16 Grundgesetz und gegen Artikel 15 AEMR – Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit, oder sogar diese zu wechseln!

Was die BRD aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz gemacht hat, sieht man hier:

§ 1 (galt bis zum 15.07.1999:)
Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.

§ 1 (ab 14.03.2005)

Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Vorher stand noch, was die deutsche Staats – oder Reichs- und Staatsangehörigkeit ist, jetzt nicht mehr. Merke: Auch ein Deutscher Richter (der BRD) muß die Deutsche Staatsangehörigkeit nach § 9 des Deutschen Richtergesetzes (DRIG) besitzen. Somit berufen sich die Richter und deren Vorgesetzte und Gesetzesgeber durch Anwendung oder Bezug auf diese Gesetze auch auf die (weiter verwendete) Staatsangehörigkeit des Nationalsozialismus, und nach Artikel 139 Grundgesetz müßten diese entnazifiziert werden.

Quellenhinweis
http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html
Allg. Erklärung der Menschenrechte – Artikel 15,  AEMR, Recht auf Staatsangehörigkeit
http://www.humanrights.ch/de/Instrumente/AEMR/Text/idart_516-content.html
Verfassungen.de mit einem Vergleich des Reichs – und Staatsangehörigkeitsgesetzes:
http://www.verfassungen.de/de/de67-18/rustag13.htm
Der Runde Tisch Berlin zur Staatsangehörigkeit:
http://www.der-runde-tisch-berlin.info/staatsangehoerigkeit.htm
Voraussetzung zur Ausübung des Deutschen Richteramtes:
http://www.gesetze-im-internet.de/drig/__9.html
Bayerisches Staatsminsterium des Inneren: Nachweis der Staatsangehörigkeit
http://www.stmi.bayern.de/buerger/staat/staatsangehoerigkeit/detail/05788/
Landkreis Demmin: Wir haben keine Bundesdeutsche Staatsangehörigkeit! (PDF)
Das Staatsangehörigkeitsgesetz, Bildschirmausdruck 13.10.2011 mit Bezug auf Hitler
http://deinerechte.files.wordpress.com/2012/02/stag_-_staatsangehc3b6rigkeitsgesetz-bmj.pdf
Grundgesetz Artikel 139: Entnazifizierungs-Regeln
http://dejure.org/gesetze/GG/139.html

Das GEZ-Kommentier-Kartell aus den BRD-Gesetzesbüchern / Tips und Hinweise

Die GEZ und die Landesmedienanstalten begründen die Zwangsbeiträge über den Rundfunkgebührenstaatsvertrag damit, daß die Landesmedienanstalten und der Rundfunk (neben dem privaten) Anstalten des öffentlichen Rechts sind…

Dieses Abkassierungskartell, verstärkt von Mitarbeitern auf Provisionsbasis, die sogenannten Gebühreneintreiber welche im Monate teilweise mehrere tausend Euro aufgrund ihrer rabiaten Methoden (Hausfriedensbruch, Nötigung, Überlistung etc.) verdienen, bezieht sich hier auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

In meinen anderen Blogs auf http://deinerechte.wordpress.com habe ich des öfteren aufgezeigt, daß die BRD kein Staat, sondern nur ein Staatsfragment, ein Staatselement eines vorhergehenden Staates, dem Deutschen Reich (es gab mehrere Deutsche Reiche, nicht nur das Hitlers) ist. Da die BRD kein Staat ist, auch trotz Wiedervereinigung, die auch nicht rechtsgültig sein kann (Widersprüchlichkeiten in den Verträgen 1990, keine Ost-Besatzungsländer zum 3. Oktober 1990, erst zum 14. Oktober 1990), gibt es auch keine Staatsverträge, keine Rundfunkgebührenstaatsverträge (ferner Verstoß gegen Artikel 19, Absatz 1 Grundgesetz, Zitiergebot), und keine öffentlich-rechtlichen Landesmedien- oder Rundfunkanstalten.

“Viele glauben, die GEZ sei eine staatliche Behörde oder gehöre zur Post. Das ist ein Irrtum. Die GEZ ist die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.” sagt die GEZ über sich selbst auf ihrer Internet-Seite.  Wofür braucht eine echte öffentlich-rechtliche Körperschaft ein Inkasso-Unternehmen? Nach dem Telekommunikationsmediengesetz, TMG § 5, hält sich die GEZ nicht mal an die Impressumspflicht der BRD GmbH (oder Treuhandverwaltung): GEZ-Kontakt.

Nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), §58, wäre ein öffentlich-rechtlicher Vertrag in  Bezug auf Dritte (die Gebührenzahler) erst dann wirksam, wenn eine schriftliche Zustimmung vorliegt. Ferner wurde der Rundfunkgebührenstaatsvertrag mit dem zahlungsverpflichteten Bundesbürger unter Behauptung falscher Tatsachen geschlossen. Er ist nach § 44 VwVfG nichtig, da er die Begehung einer rechtswidrigen Straftat verlangt (Vortäuschung falscher Tatsachen durch Vorspielen öffentlich-rechtlicher Körperschaftsrechte und eines rechtsgültigen, Grundgesetz-konformem Rundfunkgebührenstaatsvertrages) nach Absatz 5, sowie sittenwidrig (Absatz 6), weil er die sogenannten öffentlichen Sender gegenüber den Privaten finanziell überbevorteilt, und weil Parteimitglieder das Sendeprogramm bestimmen. Merke: “Betrifft die Nichtigkeit nur einen Teil des Verwaltungsaktes, so ist er im Ganzen nichtig, wenn der nichtige Teil so wesentlich ist, dass die Behörde den Verwaltungsakt ohne den nichtigen Teil nicht erlassen hätte.” (Absatz 4).

Fordern Sie eine Körperschaftsurkunde Ihrer Landesmedienanstalt an! Verlangen Sie eine vollständige Unterschrift eine Verantwortlichen, und seine Legitimation und Position innerhalb der Landesmedienanstalt oder der GEZ! Bis auf Kirchen (evangelische und katholische, evtl. noch ein paar mehr) und die alten Einzelstaaten-/Länder gibt es keine Körperschaftsrechte in der BRD! Diese bestehen aus Zeiten vor der BRD und wurden übernommen! Das Rheinland hat z. B. Körperschaftsrechte, aber nicht Nordrhein-Westfalen! Genauso ist es mit Baden-Württemberg usw. !  Bestehen Sie auf Ihrem Recht, und auf einem rechtsverbindlichen Hinweis, welchem Staat wir angehören, und einer amtlich geblaubigten Kopie der Bestallungsurkunde der Beamtin, welche für die Landesmedienanstalt von Ihnen Gebühren will!  Weisen Sie darauf hin, daß 1982 das Staatshaftungsgesetz der BRD vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde!

Hier zum Artikel des Kopp-Verlages, und dem GEZ-Kommentier-Kartell aus BRD-Gesetzebüchern (Zitat)

Das Monopol bei der Rechtsauslegung

Die Justitiariate der GEZ und der Rundfunkanstalten sind gut untereinander vernetzt. Sehr gut sogar! Die Mitarbeiter kennen alle zweckdienlichen Urteile jedweder Instanz, und wenn ein Zitat aus einem Urteil benötigt wird, das einem anderen Kollegen nützt, wird es übermittelt. Gegen diesen Informationsvorsprung sind normale Anwälte machtlos. Anwälte machen ohnehin im Rundfunkgebührenrecht einen Hungerjob, weswegen man auch nur schwer als geschädigter Bürger einen Anwalt findet. Man kennt in den Anstalten also alle Urteile, mit denen man Richter beeindrucken kann, um damit neue Urteile zum eigenen Vorteil zu erwirken, die später dann als Grundlage für neue Schriftsätze dienen, mit denen man wiederum günstige Urteile herbeiführen kann… und so weiter und so weiter….

Aber das ist längst nicht alles:
Außerdem dominieren die Anstalten nämlich die einschlägige juristische Kommentarliteratur! Das mit Abstand wichtigste Werk hierzu ist der Becksche Kommentar zum Rundfunkrecht. Er liegt auf jedem Richtertisch. Die Kommentierungen zum Rundfunkgebührenstaatsvertrag haben folgende Personen verfasst:

Gall, Andreas, Justitiariat des Bayerischen Rundfunks (BR).
Göhlmann, Sabine, Abteilung Recht bei der GEZ
Naujock, Anke, Justitiariat und DS-Beauftragte des Radio Berlin Brandenburg (rbb)
Ohliger, Eckhard, Abteilung Recht bei der GEZ
Siekmann, Klaus, Justitiariat beim Norddeutschen Rundfunk (NDR)

Es gibt also unter den Kommentatoren dieses Werkes zum Thema Rundfunkgebührenrecht keinen einzigen, der nicht für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder die GEZ arbeitet oder gearbeitet hat.

 Hier noch zwei Beispiele von Lehrbüchern:
Hesse, Albrecht: Rundfunkrecht, Verlag Vahlen. Dr. Albrecht Hesse arbeitet im Justitiariat des BR.
Herrmann, Günter: Rundfunkrecht, Verlag C.H. Beck. Prof. Dr. Günter Herrmann ist ehemaliger Justitiar beim Westdeutschen Rundfunk (WDR) und Intendant i.R. des SFB (Sender freies Berlin; früher der öffentlich-rechtliche Sender in West-Berlin).

Die Literatur wird also fast durchgängig von den Justitiariatsmitarbeitern aus den Anstalten geprägt. Sehr praktisch für die Durchsetzung ihrer Rechtsauffassungen bei den deutschen Gerichten. So sichert man strategisch seine Macht und zementiert sein Monopol.

Mehr beim Kopp-Verlag hier!

Quellenhinweis
http://dejure.org/gesetze/BVwVfG/44.html
http://dejure.org/gesetze/BVwVfG/58.html
Wikipedia: Staatshaftungsgesetz (BRD)
http://www.gez.de/die_gez/index_ger.html
http://www.gez.de/online_service/kontakt/index_ger.html
http://dejure.org/gesetze/TMG/5.html
http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/bernd-hoecker/monopolstellung-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunks-weitet-sich-aus.html

BRD – Mausland: Eine Parabel als Film, warum unsere Demokratie nicht funktionieren kann

Interessante Parabel, die sehr anschaulich erklärt. warum unsere repräsentative Demokratie im Staatsfragment BRD nicht funktionieren kann:

Wir sind Mäuse und wählen Katzen…

Politische Hintergründe, in einer lustigen und nachdenklich machenden Geschichte – bitte weiterverbreiten!

Grundgesetz und Souveränität: Artikel 146 GG – die Verfassungslüge und Nichtigkeit des GG

Artikel 146 Grundgesetz: Geltungsdauer des Grundgesetzes, Verfassung

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Hinweis:
Um die Verständlichkeit dieses Artikels zu erhöhen, sollte man diesen Artikel des Grundgesetzes in 2 Teilen betrachten…

Erster Teil:
“Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist” bedeutet, daß das Grundgesetz rechtsunwirksam/nichtig wird, sobald eine Verfassung vom deutschen Volke FREI beschlossen wurde. Somit kann das Grundgesetz keine Verfassung sein, und es wurde auch nicht frei beschlossen, sonst stünde es anders formuliert.

So gesehen ist die Aussage in der Präambel – Versionvergleich bei Lexetius – “hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben” auch Betrug, denn das Deutsche Volk hatte niemals eine verfassungsgebende Gewalt, ihr wurde das Grundgesetz als Ergebnis des 2. Weltkrieges aufgezwungen und von den Alliierten genehmigt. Darum heißt es auch “Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland” und nicht “Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland”. Das Deutsche Volk ist nach Alliierter Ansicht die Menschheit, die im Gebiet vom 31.12.1937 lebt, und es gab auch keine Volksabstimmung über das Grundgesetz. Polen und Russen, geboren auf diesem Gebiet, haben die Deutsche Staatsangehörigkeit, selbst wenn die Geburt 2012 erfolgte! Abgeordnete ohne Zurechnungsfähigkeit (dazu ein anderer Blog) stimmten 1949 der Schein-Verfassung zu.

Es wurde keine echte Verfassung beschlossen, weil im Rahmen der Rittersturzkonferenz und der Koblenzer Beschlüsse – Ergebnis dieser Rittersturzkonferenz – das Grundgesetz nur als Provisorium betrachtet wurde, und der Weg für ein Vereintes Deutschland, Grenzen von 1937

Zweiter Teil:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt…”
Wo ist das deutsche Volk denn vereint? Und frei?
Nach Artikel 116 Grundgesetz und SHAEF Nr. 52, Artikel VII, 9 e) und Bundesbeamtengesetz BBG § 185 (alt-BRD) ist die Rede von Deutschen und einer Deutschen Staatsangehörigkeit im Gebiet vom 31.12.1937. Die Vereinigung war eine Vereinigung von Besatzungs- und Wirtschaftsgebieten – und bis jetzt, Februar 2012, gelten noch Besatzungsrecht und der Sonderstatus von Berlin, wie auch im Focus 49/2005, S. 13, berichtet wurde.
Als Folge dessen – neben Artikel 23 Grundgesetz, ohne Geltungsbereich, während sich Artikel 144 noch auf diesen Geltungsbereich für die Entsendung von Abgeordneten bezieht – ist das Grundgesetz seit 1990 und der “Wiedervereinigung” nicht mehr rechtskräftig oder anwendbar, und nichtig. Bedienstete der BRD, welche einen Eid darauf geschworen haben, können jedoch darauf “festgenagelt” werden.
So gesehen wird den Umständen – manche sagen auch Gerücht dazu weil sie es nicht wahr haben können oder wollen – die BRD wird über eine Art Treuhandverwaltung ähnlich einer GmbH in Abhängigkeit von der Deutschen Finanzagentur GmbH betrieben, Nahrung gegeben.

Das Gründungsdatum dieser Finanzagentur (Staaten haben Ämter, keine Agenturen!) ist offiziell der 19. September 2000, mit der Handelsregisternummer HRB 51411. Bei Recherchen im Handelsregister der BRD unter dieser Nummer kommt jedoch heraus, daß die BRD Finanzagentur GmbH bereits zu 29. August 1990 erfolgte.

Das Inkrafttreten des Einigungsvertrages für die “Deutsche Wiedervereinigung” war am  31. August 199.

Meinung: Ist doch ein interessanter “Zufall”?

Professor Dr. Carlo Schmid, Verfassungsrechtler und Vater des Grundgesetzes:

  • “[...] was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment. Die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut.”
  • “Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten. Wir haben etwas zu schaffen, das uns die Möglichkeit gibt, gewisser Verhältnisse Herr zu werden, besser Herr zu werden, als wir das bisher konnten. Auch ein Staatsfragment muß eine Organisation haben, die geeignet ist, den praktischen Bedürfnissen der inneren Ordnung eines Gebietes gerecht zu werden. Auch ein Staatsfragment braucht eine Legislative, braucht eine Exekutive und braucht eine Gerichtsbarkeit.”
  • Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz.

Kommentar:

  • Wenn diese Passagen, welche ich hier zitiert habe, keine Bedeutung haben, trotz 58 Änderungsgesetzen seit 1949, und die letzte Änderung am 21.07.2010 erfolgte, warum steht dieser “Mist”, wie es Skeptiker gerne bezeichnen, immer noch drin?
  • Wie Professor Dr. Carlo Schmid sagte, ist eine Verfassung der Ausdruck eines Volkes Willen in freier Selbstbestimmung… was wiederum bestätigt, daß das Grundgesetz keine Verfassung sein kann.
  • Komplette Rede von Carlo Schmid auch auf Youtube
  • Nach der Haager Landkriegs-Ordnung, HLKO, Artikel 43, muß ein Besatzer alles tun, um die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen. Wenn ein Land besetzt ist, und die vorige Verfassung nicht mehr anwendbar – auch aufgrund von einer Willkür des Besatzers – so kann ein Grundgesetz erlassen werden, damit diesem HLKO-Artikel genüge werden kann.

Deutschland und BRD inklusive Gebieten unter polnischer/russischer Verwaltung:
(Klicken auf Bild öffnet die große Darstellung)
Die Flagge mit dem Kreuz ist Saarland, per Volksabstimmung der BRD beigetreten, seit dem 23.11.2007 aus der BRD ausgeschieden (2. BMJBBG- Artikel 1 + Artikel 2)

Die vorhandenen Besatzungszonen der BRD 1947

vorhandene Besatzungszonen der BRD 1947

Quellen:
Grundgesetz mit Änderungsgesetzen- kostenlose Grundgesetze beim Bundestag!
https://www.btg-bestellservice.de/pdf/10060000.pdf.
Präambel des Grundgesetzes vor und nach der Vereinigung:
http://lexetius.com/GG/-0
Geltungsbereich des Grundgesetzes, Artikel 23 (vor Vereinigung), Versionsvergleich: http://lexetius.com/GG/23
Deutsche statt BRD-Staatsangehörigkeit – im Grundgesetz Art. 116:
http://dejure.org/gesetze/GG/116.html
Änderungen am Grundgesetz und Entsendung Abgeordneter, Artikel 144:
http://dejure.org/gesetze/GG/144.html
Gültigkeit des Grundgesetzes, Ersatz durch Verfassung, Versionsvergleich. Art. 146:
http://lexetius.com/GG/146
Wikipedia: Koblenzer Beschlüsse, BRD als Provisorium:
http://de.wikipedia.org/wiki/Koblenzer_Beschl%C3%BCsse
Bundestag: Analyse zur Situation Deutschlands, BRD als Provisorium:
http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2008/rittersturzkonferenz.pdf
Genehmigungsschreiben der Alliierten zum Grundgesetz:
http://www.verfassungen.de/de/de49/grundgesetz-genehmigung49.htm
Haager Landkriegsordnung, HLKO:
www.freiheitistselbstbestimmtesleben.de/pdf/hlko.pdf
Deutsche Finanzagentur, Wikipedia-Artikel:
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Finanzagentur
Deutsches Beamtengesetz, BBG, Artikel 185
http://www.buzer.de/gesetz/885/a12049.htm
Sonderstatus Berlin, Artikel der Focus 49/2005, Seite 13 (PDF-Ausdruck)
Berlin-Übereinkommen – alliierte Regelungen bleiben in Bezug auf Berlin voll in Kraft!
http://archiv.jura.uni-saarland.de/BGBl/TEIL2/1990/19901274.2.HTML
Rede von Professor Dr. Carlo Schmid über den Zweck des Grundgesetzes:
http://www.costima.de/beruf/Politik/CSchmid.htm
Die Rede von Professor Dr. Carlo Schmid auf Youtube:
http://www.youtube.com/watch?v=njlLVk1Y8HU
Artikel 1 Aufhebung des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes
http://www.buzer.de/gesetz/7965/a152467.htm
Artikel 2 Aufhebung des Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saarland
http://www.buzer.de/gesetz/7965/a152468.htm

Grundgesetz: Artikel 133 GG – Der Bund als vereintes BRD-Wirtschaftsgebiet – kein Staat!

Artikel 133 Grundgesetz: Der Bund als Vereinigtes Wirtschaftsgebiet! Statt Staat!
Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.

Erklärung:
Die Bundesrepublik Deutschland (alt) und die DDR waren Wirtschaftsgebiete, das eine der Westmächte nach kapitalistischer, das andere nach Sozialistischer Prägung unter dem Einfluß kommunistischer Sowjets. Es waren auch Besatzungszonen.

Im Rahmen des Grundgesetzes wird die “Bundesrepublik Deutschland” kam genannt, sondern nur vom “Bund” gesprochen. Warum? Die Bundesrepublik Deutschland will ein Staat sein, ein “Bund” ist ein Verbund von Staaten oder Ländern.

Im Rahmen der sogenannten Wiedervereinigung unter eigenartigen Umständen, z. B. der Ländergründung der “Ostländer” Mitteldeutschlands, oder der DDR, zum 14. Oktober 1990 durch das Ländereinführungsgesetz, während die Wiedervereinigung zum 3. Oktober 1990 stattfand. Ein rückwirkendes Gesetz verstößt gegen das Gebot der Rechtssicherheit und Willkürlosigkeit. Gesetzgeber könnten sonst auf 10 Jahre zurück Steuern erhöhen!

Wie kann ich etwas vereinigen, was gar nicht existiert? Wie kann ich – anderes Beispiel – in einem Haus wohnen, was gar nicht gebaut ist? Juristen der BRD können so etwas scheinbar, zumindest wurde es nach außen hin so dargestellt :-)

Der Neue Bund soll nach diesem Artikel zufolge in die Rechten und Pflichten des vereinten Wirtschaftsgebietes – aus BRD (alt) und DDR (neu) eintreten.

Daß die Vereinigung gar nicht stattfinden konnte, weil die BRD und DDR nur Staatsfragmente eines größeren Teiles waren, wird jedem klar, der die Koblenzer Beschlüsse kennt, und sich Karten Deutschland aus früheren Jahren anschaut.

Besatzungszonen Deutschlands 1945

Besatzungszonen Deutschlands 1945

Beim Klicken auf das Bild erscheint ein größeres Bild!

Quellen
Einigungsvertrag zum 3. Oktober 1990:
http://www.gesetze-im-internet.de/einigvtr/BJNR208890990.html
Ländereinführungsgesetz zur Gründung der DDR-Länder zum 14. Oktober 1990:
http://www.verfassungen.de/de/ddr/ddr90-laeeinf.htm
Koblenzer Beschlüsse, Ergebnis der Rittersturzkonferenz, Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Koblenzer_Beschl%C3%BCsse
Rittersturzkonferenz auf den Seiten des Bundestages (PDF)
http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2008/rittersturzkonferenz.pdf
Lexetius: Vergleich der Grundgesetz-Artikel
http://lexetius.com/GG/Inhalt

Grundgesetz und Souveränität: Artikel 79 GG – Friedensvertrag!

Artikel 79 Grundgesetz: Ewigkeitsklausel, Völkerrecht und Friedensregelung

(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben…

Erläuterung:
Zuerst einmal brauchen wir Änderungsgesetze, welche den Wortlaut des Grundgesetzes ändern oder ergänzen. Eine Überschreibung oder Überblendung wie des Artikels 23 Grundgesetz, welcher 2 Jahre aufgehoben – Versionen unter Lexetius – war, ist nicht zulässig, aus Gründen der Rechtssicherheit.
Die offizielle Version der Bundesregierung, der meisten der BRD-Politiker, und der Medien besagt, daß wir einen Friedensvertrag haben, und ein freies, unbesetztes Land seit spätestens 1990 sind… Zitiert hierzu werden oft der Deutschlandvertrag, und der 2+4/4+2 -Vertrag. Dem widerspricht der Grundgesetz-Artikel 79: Friedensregelungen und Regelungen zum Abbau besatzungstechnischer Ordnungen bedürften keiner Überprüfung auf Grundgesetz-Konformität bei völkerrechtlichen Verträgen…

Was übrigens auch wieder Bezug nimmt auf den Vorrang von Völkerrecht vor Bundesrecht und Landesrecht, wie es in den Artikeln 1 und 25 Grundgesetz bestimmt ist.

Da wir ja offiziell im Frieden sind – was ist mit dem Afghanistan- und eventuell bevorstehenden Iran-Krieg? – bräuchten wir doch keine Friedensregelung. Und da wir souverän sind, wozu soll dann Besatzungsrecht abgebaut werden?

Siehe auch Folgeblogs!

Quellen
Grundgesetz Artikel 1 und 25: Menschenrecht vor Bundesrecht, Verpflichtung der BRD-Gewalten
http://dejure.org/gesetze/GG/1.html
http://dejure.org/gesetze/GG/25.html
Versionen der Grundgesetz-Artikel unter Lexetius:
http://lexetius.com/GG/Inhalt